BSB legt neuen Ratgeber auf / Legionellenrisiko in Haus und Wohnung /
BSB-Pressemitteilung
Geschrieben am 26-06-2014 |
Berlin (ots) - Legionellen können zum Gesundheitsrisiko werden.
Etwa 30.000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich an
Legionellose, etwa 4.500 sterben daran. Legionellen kommen in
Trinkwasseranlagen von Gebäuden vor, sind in Leitungen und
Duschköpfen zu finden. Während sie in kaltem Wasser in ungefährlichen
Konzentrationen auftreten und in heißem Wasser über 50 °C absterben,
können sich diese Bakterienarten allerdings in warmem, stehendem
Wasser vermehren.
Der neue BSB-Ratgeber wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für
Bauforschung e.V. Hannover erarbeitet.
Er zeigt auf, welche Risiken bestehen, wie man sich davor schützen
kann und was bei Planung, Bau und dem Betrieb von Trinkwasseranlagen
zu beachten ist. Kurze Tipps am Ende der Kapitel fassen Wichtiges
zusammen.
Durch das Einatmen von Sprühnebel oder Wasser mit hoher
Legionellenkonzentration infizieren sich vor allem immunschwache
Menschen mit der zumeist als heftige Lungenentzündung ausbrechenden
"Legionärskrankheit". Um Risiken zu mindern, wurde - und darauf geht
der Ratgeber zunächst ein - die Trinkwasserverordnung 2011 und 2012
um neue Anforderungen und Prüfungen ergänzt.
Für private Bauherren sind beim Bau eines Hauses oder Sanierung
einer Bestandsimmobilie die Art und Größe der Trinkwasseranlage,
verwendete Materialien, Temperatureinstellungen, Anzahl und Lage der
Wasserentnahmestellen und die Benutzungshäufigkeit von Belang.
Der Ratgeber gibt Hinweise zur Planung, zum Bau und dem Betreiben
von Trinkwasseranlagen. Diese sind von Fachleuten nach anerkannten
Regeln der Technik auf Grundlage verpflichtender DIN Normen zu
errichten, wobei auf Werkstoffauswahl, Wassertemperaturen und
Stagnationszeiten zu achten ist. In Speichergrößen, Leitungslängen
und Entnahmestellen sind die Anlagen dem Bedarf der Bewohner
anzupassen.
Stagnationszeiten sollten vermieden werden.
Beim Optimieren bestehender Trinkwasseranlagen bieten sich
Einzelmaßnahmen an, die das Legionellenrisiko deutlich senken und
Einspareffekte bringen. Dazu zählen das Anpassen von zu großzügig
bemessenen Warmwasserspeichern an den tatsächlichen Bedarf und der
Rückbau von Leitungen, in denen sich Stagnationswasser ansammeln
kann. Nachrüstpflichten und Verpflichtungen für private Bauherren und
Wohnungseigentümer ist ein weiterer Abschnitt gewidmet. Dabei gilt
generell, dass Ein- und Zweifamilienhäuser von der
Untersuchungspflicht von Trinkwasseranlagen ausgenommen sind.
Im Weiteren wird differenziert über Untersuchungspflichten bei
Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften informiert. Dabei
gilt das Vermieten von Wohnungen als gewerbliche Tätigkeit. Deshalb
besteht bei Mietshäusern, die von einer Großanlage im Sinne der
Trinkwasserverordnung 2001 versorgt werden - dazu sind Tabellen
eingefügt - eine Untersuchungspflicht. Sie entfällt, wenn in einer
Eigentümergemeinschaft alle Wohnungen von den Eigentümern selbst
genutzt werden. Zu klären ist das gegebenenfalls über die durch
Verwaltervertrag beauftragte Hausverwaltung.
Der Ratgeber schließt mit Hinweisen zu Untersuchungsintervallen
und zu Konsequenzen aus Untersuchungsergebnissen. Immer sollten
Probeentnahmen von qualifizierten Ingenieurbüros geplant und
Trinkwasseruntersuchungen von jeweils bei den Landesgesundheitsämtern
gelisteten Laboren durchgeführt werden.
Links zu vertiefenden Informationen verschiedener Institutionen
und zu gesetzlichen Regelungen vervollständigen den Ratgeber. Der
Ratgeber "Legionellenrisiko in Haus und Wohnung" steht kostenlos auf
der Homepage des BSB unter
www.bsb-ev.de/ratgeber_checklisten/ratgeber_aktuell/ als Download zur
Verfügung.
Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 26.06.2014
Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel. 030-3128001#
Fax 030-31507211
E-Mail: office@bsb-ev.de
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