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Neues Gesetz im Bereich der Lebensversicherung überfordert Assekuranz

Geschrieben am 30-06-2014

Hamburg (ots) - Mit dem im Entwurf vorliegenden
Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) will die Bundesregierung mehr
Verbraucherschutz erreichen und gleichzeitig die Versicherer
entlasten. Doch das Gesetz, das voraussichtlich Mitte Juli vom
Bundesrat beschlossen wird, droht die IT-Abteilungen der
Lebensversicherer zu überlasten. Das ergibt eine aktuelle
Marktbeobachtung des Software- und Beratungshauses PPI AG.

Der Gesetzesentwurf der großen Koalition soll es sowohl den Kunden
als auch Versicherern in der Niedrigzinsphase leichter machen.
Insgesamt enthält die Reform fünf größere Neuerungen, mit denen sich
Lebensversicherungsunternehmen zeitnah befassen müssen:

- Die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren
fließen nicht mehr in voller Höhe an ausscheidende
Versicherungsnehmer. Stattdessen wird ein Teil zurückgehalten,
der für die Finanzierung der an die verbleibenden Versicherten
gegebenen Garantiezusagen notwendig ist.

- Die Provisionen für neue Lebensversicherungen müssen dem Kunden
vor Vertragsabschluss offengelegt werden. Die Kostentransparenz
gilt für Lebensversicherungen und nach Kabinettsentwurf des
Gesetzgebers auch für alle anderen Versicherungssparten.

- Die Höchstgrenze für den Zillmersatz wird von 40 auf 25 Promille
gesenkt. Damit darf nur noch ein kleinerer Anteil der im
Geschäftsjahr angefallenen Abschlusskosten des Neugeschäfts auf
die Folgejahre übertragen werden.

- Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen
wird von 1,75 auf 1,25 Prozent abgesenkt, um dem gegenwärtig
bestehenden Kapitalmarktumfeld (Niedrigzins) Rechnung zu tragen.

- Versicherte müssen zu 90 Prozent statt bisher 75 Prozent an
Risikoüberschüssen beteiligt werden.

"Alle fünf Neuerungen müssen die Unternehmen in kurzer Zeit
umsetzen. Teile sollen bereits mit in Kraft treten des Gesetzes im
Juli 2014 verwirklicht werden", sagt Torsten Gillessen, Partner und
Versicherungsexperte bei der PPI AG, "Damit sind Versicherer und
besonders die Fachkräfte in den Bereichen IT und Aktuariat zeitlich
überfordert." In diesen Abteilungen wird bereits unter Hochdruck an
den zukünftigen Berichtspflichten für Solvency II gearbeitet, von
denen Teile ebenfalls in den nächsten Monaten abgeliefert werden
müssen. Für viele der geplanten Inhalte des
Lebensversicherungsreformgesetzes sind größere Änderungen in den
EDV-Systemen nötig. "Allein die IT-seitige Umsetzung der
Garantiezinssenkung bis zum Januar 2015 dürfte schwierig werden",
warnt Gillessen. Kurzfristig müssten Versicherer in den betroffenen
Abteilungen deutlich mehr Mitarbeiter-Kapazitäten zur Verfügung
stellen.

Doch nicht nur IT-seitig kollidiert das LVRG mit der EU-Richtlinie
zur Eigenmittelausstattung der Versicherer. "Teile des LVRG laufen
den Zielsetzungen von Solvency II entgegen. Geld, das als
Risikoüberschuss an Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, steht nicht
für die Eigenkapitalbildung unter Solvency II zur Verfügung", sagt
Gillessen, "An dieser Stelle müssen einige Versicherer umdenken."

Selbst im Sinne des Verbraucherschutzes ist das Gesetz in den
Augen des Versicherungsexperten noch nicht ausreichend ausgearbeitet.
"Die Senkung des Zillmersatzes wird den Kunden kaum zugute kommen.
Die bestehenden Abschlusskosten gegenüber dem Vermittler muss der
Lebensversicherer trotzdem abrechnen und wird sie daher vermutlich
auf anderem Wege auf die Kunden abwälzen", so Gillessen. Die zeitlich
eng getaktete Einführung des LVRG birgt sicherlich mehr Gefahren als
Chancen für Versicherer und Kunden. Die Politik sollte nachbessern
und zumindest längere Umsetzungszeiten einplanen.

Dabei ist das LVRG nur der Auftakt zu einer Reihe weiterer
Regulierungen in den nächsten drei Jahren. "Mit der Einführung von
MIFID 2 werden sich in 2015 die Spielregeln für Transparenz,
Verbraucherschutz und Vertrieb für anlageorientierte
Versicherungsprodukte verschärfen. Dieser Trend wird durch die neue
Vermittlerrichtlinie IMD 2 fortgesetzt. Hier kommen im Wesentlichen
die Änderungen aus MIFID 2 auf alle weiteren Sparten der Versicherung
zur Anwendung", sagt Torsten Gillessen von der PPI AG.

PPI Aktiengesellschaft

Die PPI Aktiengesellschaft ist seit 30 Jahren an den Standorten
Hamburg, Kiel, Frankfurt, Düsseldorf und Paris erfolgreich für die
Finanzbranche tätig. 2013 erwirtschaftete das Unternehmen mit seinen
372 Mitarbeitern 47,3 Millionen Euro Umsatz in den drei
Geschäftsfeldern Consulting, Software-Entwicklung und
Software-Produkte. PPI stärkt die Marktposition von
Versicherungsunternehmen durch fachlich wie methodisch exzellente
Lösungen für alle Kernprozesse der Assekuranz, basierend auf
langjähriger Praxiserfahrung. In der Software-Entwicklung stellt PPI
durch professionelle und verlässliche Vorgehensweise eine hohe
Qualität der Ergebnisse und absolute Budgettreue sicher. Das
Consulting-Angebot erstreckt sich von der strategischen über die
versicherungs- und bankfachliche bis zur IT-Beratung.



Pressekontakt:
Karim Schäfer
Faktenkontor GmbH
Tel: +49 (0)40 253 185-120
Fax: +49 (0)40 253 185-320
E-Mail: karim.schaefer@faktenkontor.de


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