Ausnahmen beim Mindestlohn auch für Prospekt-Zusteller
Geschrieben am 30-06-2014 |
Wiesbaden (ots) - Der Deutsche Dialogmarketing Verband nimmt
Stellung zu den Plänen der Koalition, beim gesetzlichen Mindestlohn
unter anderem Zeitungsverlegern Sonderregeln zu gewähren.
Patrick Tapp, Präsident des DDV: "Kurz vor dem Zieleinlauf wird
der allgemeine Mindestlohn durch diverse Branchenausnahmen löchrig
wie ein Schweizer Käse. Wenn man aber schon diesen Weg geht, dann ist
überhaupt nicht nachvollziehbar, warum im Zustellerbereich nur
Zeitungen und Anzeigenblätter eine Ausnahmeregelung erhalten sollen.
Auch die Prospektverteil-Unternehmen, die den Bürgern tagtäglich
Werbeinformationen zustellen, sind von der Einführung des
Mindestlohns massiv betroffen. Die fehlende Gleichbehandlung an
dieser Stelle ist juristisch höchst fragwürdig."
Die Koalition hatte sich am Freitag unter anderem darauf geeinigt,
dass Zeitungsverlage den Mindestlohn erst von 2016 an bezahlen
sollen.
Patrick Tapp weiter: "Die Schacherei im Endspurt der
parlamentarischen Beratungen zum gesetzlichen Mindestlohn
verdeutlicht einmal mehr, was für ein Murks hier fabriziert worden
ist. Dies zeigt schon die Einbeziehung geringfügig Beschäftigter ohne
jeden Hinweis, wie dies praktisch lösbar sein soll. Mehrbelastungen
von rund 9,7 Milliarden Euro für die Wirtschaft, etwa 2.500
zusätzliche Stellen bei der Zollverwaltung sowie höhere Güter- und
Dienstleistungskosten zeigen außerdem, wer nachher die Zeche für den
künftigen Mindestlohn zahlt, nämlich Unternehmen, Steuerzahler und
Konsumenten. Insgesamt kann man sich des Eindrucks nicht erwehren,
dass mit den Änderungen in letzter Minute berechtigte Bedenken und
Ansprüche anderer Branchen gezielt unter den Tisch fallen sollen. Das
schürt breite Unzufriedenheit."
Pressekontakt:
Ludger Kersting
Leiter Geschäftsbereich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.
Hasengartenstraße 14
65189 Wiesbaden
Tel. +49 611 97793-16
l.kersting@ddv.de
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