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Allg. Zeitung Mainz: Charaktersache / Kommentar von Reinhard Breidenbach zum Urteil über Abschleppkosten

Geschrieben am 04-07-2014

Mainz (ots) - Wenn eine ehrwürdige Richterin am Bundesgerichtshof
den Begriff "frivol" in den Mund nimmt, wenn sie das Urteil eines
untergeordneten Landgerichts bewertet, dann will das schon etwas
heißen. Es geht darum, wie viel jemand bezahlen muss, wenn sein Auto
abgeschleppt wird, und da scheint es in der Tat wild zuzugehen. Die
Preise differieren stark, und das Landgericht hatte einfach mal so
befunden, 175 Euro wären okay, obwohl das Amtsgericht 100 Euro für
angemessen gehalten hatte. Geklagt hatte ein Fahrer, der ursprünglich
250 Euro zahlen sollte, um sein Auto wiederzubekommen. Der Fall legt
den Verdacht nahe, dass es Unternehmen gibt, die das seriöse Geschäft
des Abschleppens und Aufbewahrens von Kraftfahrzeugen völlig falsch
interpretieren und sich aufführen, als besäßen sie die Lizenz zum
Gelddrucken, oder besser gesagt: zur Abzocke. Dies sind gewiss nur
einige schwarze Schafe, aber es ist wie immer: Diese wenigen
verderben den Ruf einer ganzen Branche und damit auch der Redlichen.
Der Bundesgerichtshof hat nun letztlich keine konkrete Summe genannt,
das Landgericht muss neu befinden, aber irgendwann wird es rechtliche
Klarheit geben müssen. Genannt werden muss in diesem Zusammenhang
allerdings auch die andere Seite der Medaille. Es gibt nicht nur
Abzocke bei Abschleppkosten, sondern natürlich auch Autofahrer, die
sich asozial aufführen und ohne jede Not Bürgersteige,
Behindertenplätze und Feuerwehrausfahrten zuparken. Es gilt die alte
Weisheit: Sage mir, wer sich wie im Straßenverkehr benimmt, und ich
sage dir, was er für einen Charakter hat.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Werner Wenzel
Newsmanager
Telefon: 06131/485980
online@vrm.de


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