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Auswirkungen der Rente mit 63 auf die bAV / Was bedeutet die neue Regelaltersgrenze für die Altersversorgungskonzepte mittelständischer Unternehmen?

Geschrieben am 16-07-2014

Düsseldorf (ots) - Gerade hatten sich alle damit abgefunden, dass
sie länger arbeiten müssen: Schrittweise sollte die Regelaltersgrenze
in der gesetzlichen Rentenversicherung von 65 auf 67 angehoben
werden. Doch jetzt kommt die Rente mit 63. Welche Auswirkungen hat
sie auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) und damit auf die
betroffenen Unternehmen? Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der
Longial GmbH, fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Lange diskutiert, 2007 dann umgesetzt: die Rente ab 67. Eine
notwendige, wenn auch nicht beliebte Entscheidung, um den
Auswirkungen des demografischen Wandels entgegenzuwirken. Für
mittelständische Unternehmen bedeutete dies, ihre Mitarbeiter mit
Angeboten für flexible betriebliche Altersversorgung (bAV) oder
Altersteilzeitmodelle zu unterstützen. Doch die jetzt beschlossene
abschlagsfreie Frühverrentung ab 63 konterkariert die vorangegangenen
Maßnahmen und schafft genau gegenteilige Anreize. Nicht nur, dass die
Belastung der Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung
noch viele Fragen aufwirft. Auch vor dem Hintergrund eines wachsenden
Fachkräftemangels setzt eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit ein
falsches Signal: "Arbeitgeber werden in Zukunft auf ihre erfahrenen
älteren Mitarbeiter angewiesen sein - ein früher Ausstieg aus dem
Erwerbsleben kann daher auf Dauer nicht in ihrem Interesse sein", so
Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial
GmbH.

Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV)

Wenig beachtet wurden bisher die Auswirkungen der Rente mit 63 auf
die bAV. Diese ist im ersten Schritt nicht direkt betroffen, aber als
Zusatzleistung neben der gesetzlichen Altersrente teilt sie in
gewisser Hinsicht auch deren Schicksal. Und hieraus ergeben sich
einige praxisrelevante Fragen für die Unternehmen: Bei
Altersteilzeit- oder Vorruhestandsvereinbarungen konnte die bAV
bisher für die vorgesehenen Abschläge in der gesetzlichen Rente einen
Ausgleich schaffen. Doch wenn jetzt bei Beginn der vorzeitigen Rente
im Anschluss an die Altersteilzeit oder den Vorruhestand keine
Rentenabschläge mehr anfallen, entfallen auch die vom Arbeitgeber
zugesagten Zusatzleistungen - beispielsweise die bAV. Und was machen
dann Arbeitnehmer, die mit 63 in Rente gehen, aber keine Abschläge
bei ihrer bAV hinnehmen wollen? Doch wieder länger arbeiten? Wie
funktioniert das bei gegebenen Hinzuverdienstgrenzen?

Unterstützung für Unternehmen

Die abschlagsfreie Rente mit 63 stellt also auch die Unternehmen
vor dringende Aufgaben. Daher der Rat von Dr. Kolvenbach von der
Longial an Unternehmen: "Die in den Versorgungsordnungen vorhandenen
Regelungen genau prüfen und frühzeitig mögliche Handlungsoptionen
festlegen und Gestaltungsspielräume nutzen!" Dies ist bei einem
komplexen Thema wie der bAV oft eine Herausforderung. Daher empfiehlt
es sich, einen kompetenten Pensionsberater zur Unterstützung
hinzuzuziehen.

Über Longial

Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und weiterem Standort in
Hamburg versteht sich als der Pensionsberater mittelständischer
Unternehmen: eigenständig und neutral, mit ganzheitlichem
Beratungsansatz und vollumfänglichem Leistungsangebot. Von der
Beratung bei Neueinrichtung oder Umstrukturierung der bAV über
versicherungsmathematische oder betriebswirtschaftliche Bewertungen
bis hin zur Administration, dem kompletten Informationsmanagement und
der Erstellung und Umsetzung von Finanzierungskonzepten: Die derzeit
70 Mitarbeiter bieten den Firmenkunden von Longial maßgeschneiderte,
integrierte bAV-Lösungen auf höchster Qualitätsstufe.

Weitere Informationen: www.longial.de



Pressekontakt:
HARTZKOM
Strategische Kommunikation
Katja Rheude
Tel 089 998 461-24
Fax 089 998 461-20
longial@hartzkom.de


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