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EANS-Hauptversammlung: HTI High Tech Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 29-07-2014

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung

der HTI High Tech Industries AG
(FN 173270 i, ISIN AT0000764626)

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 26. August 2014, um
14.00 Uhr, im Werk St. Marien der Gruber & Kaja High Tech Metals
GmbH, Gruber & Kaja Straße 1, A-4502 St. Marien, stattfindenden 16.
ordentlichen Hauptversammlung ein.

T a g e s o r d n u n g:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
(samt Anhang) mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate
Governance-Bericht sowie des Konzernabschlusses (nach IFRS) zum 31.
Dezember 2013 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2013 und des Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 96
AktG für das Geschäftsjahr 2013. 2. Beschlussfassung über die
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013. 3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2013. 4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014.

Unterlagen zur Hauptversammlung: Folgende Unterlagen liegen gemäß §
108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 05.
August 2014, am Sitz der Gesellschaft, Gruber & Kaja Straße 1, A-4502
St. Marien, während der üblichen Geschäftszeiten (werktags 09:00 bis
17:00 Uhr) zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf: a.
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 samt Anhang und
Lagebericht b. Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr
2013 c. Konzernabschluss mit Konzernanhang und Konzernlagebericht für
das Geschäftsjahr 2013 d. Bericht des Aufsichtsrates (§ 96 AktG) für
das Geschäftsjahr 2013 e. Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 4 Diese Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3
AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 05. August
2014, ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hti-ag.at "Hauptversammlung 2014" abrufbar. Weiters sind auf der
Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und
den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die
gegenständliche Einladung auffindbar.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am
05. August 2014, zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der
Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 14. August 2014, zugehen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.

Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende Informationen über
die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118
AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2014".

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und
Fragen sind an die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen
Form ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu
übermitteln.

Per Post: HTI High Tech Industries AG
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Gruber & Kaja Straße 1
4502 St. Marien

Per Telefax: +43 (0) 7229/80400-52826
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.

Per E-Mail: hauptversammlung@hti-ag.at
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Haupt-versammlung gemäß § 111 AktG: Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet
sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
somit nach dem Anteilsbesitz am 16. August 2014, 24:00 Uhr (MEZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
vor der Hauptversammlung, somit am 21. August 2014, 24.00 Uhr (MEZ)
zugehen muss, und zwar ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung
hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 16. August 2014 beziehen.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in
Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2014" zur
Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer
beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht
muss der Gesellschaft spätestens am 25. August 2014 bis 15:00 Uhr
ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein
und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien: Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass
das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung in 19.038.929 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien
zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
19.038.929 Stück.

Einlass: Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 13:30 Uhr. Die
Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein
amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
vorzuzeigen ist.

St. Marien, am 29. Juli 2014

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
HTI High Tech Industries AG
Vorstandsassistenz
Tel: +43 (0) 7229 80400 - 2800
Fax: +43 (0) 7229 80400 - 2880
office@hti-ag.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: HTI High Tech Industries AG
Gruber & Kaja Straße 1
A-4502 St. Marien bei Neuhofen
Telefon: +43(0)7229/80400-2880
FAX: +43(0)7229/80400-2800
Email: ir@hti-ag.at
WWW: http://www.hti-ag.at
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: AT0000764626
Indizes: WBI, mid market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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