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Crowdinvesting durch Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes bedroht (FOTO)

Geschrieben am 01-08-2014

Berlin (ots) -

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines
Kleinanlegerschutzgesetzes erarbeitet und diesen am Montag
veröffentlicht. Wir sind derzeit dabei, diesen zu prüfen und in
Zusammenarbeit mit dem Branchenverband German Crowdfunding Network
(GCN) eine ausführliche Stellungnahme vorzubereiten. Diese
Stellungnahme werden wir in einigen Tagen auf www.companisto.com
veröffentlichen.

Bereits nach einer ersten Durchsicht ist jedoch offensichtlich,
dass der Gesetzesentwurf das Fortbestehen von Crowdinvesting in
Deutschland erheblich bedroht.

David Rhotert, Gründer und Geschäftsführer der
Crowdinvesting-Plattform Companisto, erläutert: "Die Regelungen des
Gesetzesentwurfs sind primär auf hunderte Millionen Euro schwere
Finanzprodukte ausgelegt und sehen dementsprechend bürokratische und
kostspielige Verfahren und Abläufe vor. Diese bürokratischen
Verfahren und Abläufe sollen nun auch auf die Crowdinvesting-Branche
angewendet werden - dieser Rückschritt bedroht die ganze Branche."

Die junge Crowdinvesting-Branche, die mit Hilfe der Crowd in den
vergangenen drei Jahren insgesamt über 30 Millionen Euro in über 100
junge innovative Unternehmen investiert hat, soll nun bis auf wenige
Ausnahmen genauso reguliert werden, wie beispielsweise die 1,4
Milliarden Euro Vermögensanlage von Prokon. Und dies, obwohl das
gesamte Volumen aller in Deutschland durchgeführten Crowdinvestings
lediglich 2 % des Investmentvolumens von Prokon ausmacht. "Unser Land
braucht eine neue Gründerzeit," heißt es im Koalitionsvertrag von
Union und SPD und es ist nicht lange her, da forderte Bundeskanzlerin
Merkel gar einen "einen Gründerboom wie zu Anfang des 20.
Jahrhunderts." Sollte das Regulierungsvorhaben in seiner jetzigen
Form umgesetzt werden, wird jedoch das Gegenteil eintreten. Die
Situation der mangelhaften Frühphasenfinanzierungen für innovative
Unternehmen würde weiter verschärft und Gründern in Deutschland noch
weniger Kapital zum Aufbau eines eigenen Unternehmens zur Verfügung
stehen. Und das, obwohl die Bundesregierung bereits in einer
Pressemitteilung zum Innovationsdialog vom 28. Februar 2012
verlautbarte: "Wir wollen mehr Wagniskapital für deutsche Unternehmen
mobilisieren, um unsere Position im internationalen
Innovationswettbewerb weiter zu stärken." Der aktuelle
Gesetzesentwurf ist in Bezug auf Crowdinvesting jedoch vielmehr dazu
geeignet, diese neue Quelle von Wagniskapital in Deutschland wieder
auszutrocknen.

Ganz unabhängig von politischen Maßnahmen hat sich in Deutschland
und in der Welt durch eine gemeinsame Initiative von Privatpersonen
eine Crowdinvesting-Bewegung entwickelt, die genau dieses Ziel
erreicht und sich bereits jetzt als eine echte Alternative in der
Finanzierung innovativer Unternehmen etabliert hat. Aus politischer
und gesellschaftlicher Sicht ein absoluter Glücksfall. Jetzt aber
droht die Crowdinvesting-Branche in Deutschland durch die erstmalige
Intervention von politischer Seite ins Abseits gedrängt zu werden.
Auch Deutschlands derzeit marktführende Position im weltweiten
Crowdinvesting-Wettbewerb wäre damit in kürzester Zeit verloren.

Klargestellt werden soll, dass die Crowdinvesting-Branche
geschlossen für absolute Transparenz und die Interessen des
Verbraucherschutzes einsteht und jede effektive und umsetzbare
Maßnahme unterstützt. Dies ist im ureigensten Interesse der
Crowdinvesting-Branche, denn nur wenn die Crowdinvesting-Investoren
über die Risiken aufgeklärt sind, kann Crowdinvesting auch
langfristig bestehen. Deshalb haben die in dem German Crowdfunding
Network organisierten Crowdinvesting-Plattformen in Zusammenarbeit
mit Crowdinvesting-Investoren bereits Branchen-Standards in einem
Code of Conduct entworfen, um hohe Qualitäts- und
Informationsstandards sicherzustellen.

Besonders folgende drei Punkte des Regulierungsvorhaben können zu
einer existenziellen Schädigung der Crowdinvesting-Branche führen:

1. Medienbruch durch Unterschreiben eines ausgedruckten
Vermögensanlagen-Informationsblattes

Ein zentraler Faktor der Attraktivität von Crowdinvesting liegt im
schnellen, einfachen und rein digitalen Beteiligungsprozess. Künftig
müssen Crowd-Investoren, die mehr als 250 Euro investieren wollen,
bei jedem Investment ein Vermögensanlagen-Informationsblatt
unterschreiben und jeweils ausgedruckt, postalisch an die
Crowdinvesting-Plattform zurückschicken, bevor ihr Investment wirksam
sein soll. Der ganze Prozess soll dabei zwingend postalisch erfolgen
müssen. Ein elektronisches Verfahren soll nicht zulässig sein.

"Dieser Vorschlag ist nicht nur völlig unzeitgemäß und schafft nur
unnötige Bürokratie, sondern durch diese Regelung ist Crowdinvesting
in Deutschland in Gänze bedroht." resümiert Rhotert und führt aus:

"Der Vorstoß zwingt Crowd-Investoren bei einer Investition zu
einem Medienbruch; der Investitionsprozess ist nicht mehr online
abschließbar. Die Erfahrung zeigt, dass Medienbrüche zu sehr hohen
Abbruchraten führen. Auch deshalb hat sich die Bundesregierung selbst
zum Ziel gesetzt, Medienbrüche zu vermeiden. Anstatt das erklärte
Ziel einer kontinuierlichen Digitalisieren gemäß der "Digitalen
Agenda" nun aber voranzutreiben und im Kleinanlegerschutzgesetz
anzuwenden, wird das Gegenteil realisiert."

Sinnvoll wäre es, wenn die Crowdinvesting-Plattformen das
Vermögensanlagen-Informationsblatt stattdessen auch online anzeigen
und dann mit technischen Mitteln sicherstellen könnten, dass das
Vermögensanlagen-Informationsblatt gelesen wird, beispielsweise indem
das Vermögensanlagen-Informationsblatt für eine gewisse Zeit zwingend
im Volltext angezeigt wird, bevor investiert werden kann.

2. Eine im europäischen Vergleich viel zu niedrige
Investitions-Obergrenze

Im Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes ist vorgesehen, dass pro
Crowdinvesting nicht mehr als 1 Million Euro eingesammelt werden
können, ohne dass ein Verkaufsprospekt nach dem
Vermögensanlagengesetz erstellt werden muss. Ein solcher Prospekt
kostet mit Folgekosten ca. 30.000 EUR - 50.000 EUR. Diese Kosten
müssten dann auf die Crowdinvestoren umgelegt werden, womit
Crowdinvestings für Crowdinvestoren ähnlich kostpielig würden, wie
der klassische Finanzvertrieb, bei dem bereits jetzt ein großer Teil
der Investments von Anlegern oftmals versteckt in Verwaltungskosten
fließt.

"Die Limitierung der Höchstsumme auf 1 Million Euro ist
willkürlich und nicht nachvollziehbar. Der deutsche
Crowdinvestingmarkt ist - zusammen mit dem Markt in Großbritannien -
der größte der Welt und steht jetzt bereits in einem globalen
Wettbewerb. Die Hauptwettbewerber der deutschen
Crowdinvestingplattformen kommen aus England. Dort sind speziell zur
Ermöglichung von Crowdinvestings Gesetze geschaffen worden, die
Ausnahmen von der Prospektpflicht für Finanzierungsrunden von bis zu
5 Millionen Britischen Pfund vorsehen", so Rhotert.

In Großbritannien wurde damit dem Fakt Rechnung getragen, dass
viele Unternehmen für die erfolgreiche Entwicklung eine
Wachstumsfinanzierung von mehr als 1 Million Euro benötigen. Wenn in
Deutschland Unternehmen hingegen nur einen Betrag von 1 Million Euro
einsammeln, weil sie die Erstellung eines sehr kostspieligen
Verkaufsprospekts vermeiden müssen, ist dies zum Nachteil der
Anleger. Denn dadurch sind diese Unternehmen von Anfang an
unterkapitalisiert, verfügen also nicht über das nötige Kapital, um
ihr Geschäftsmodell umzusetzen. Hierdurch steigt das Risiko der
Crowdinvestoren eklatant an. Diese Regelung führt also nicht zu mehr,
sondern im Gegenteil zu weniger Anlegerschutz.

"Neben dem gesteigerten Risiko unterkapitalisierter Unternehmen
würde der Gesetzesentwurf einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für
deutsche Anbieter darstellen." fasst Rhotert zusammen.

3. Wettbewerbsnachteil durch nationalen Alleingang entgegen der
Empfehlung der EU-Kommission

Am 27. März 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission eine
Mitteilung zur "Freisetzung des Potenzials von Crowdfunding in der
Europäischen Union". Darin warnte sie ausdrücklich davor, dass eine
harte Regulierung das Potenzial von Crowdfunding im Keim ersticken
und die vielversprechende junge Crowdinvesting-Branche in ihrer
Existenz bedrohen könnte. Außerdem verwies die Europäische Kommission
in der Mitteilung auf die Gefahr, dass nationale
Regulierungsmaßnahmen der verschiedenen Mitgliedstaaten das
potenzielle Wachstum von Crowdfunding in Europa behindern werden.

"Überall auf der Welt werden derzeit Gesetze erlassen, die
Crowdinvesting ermöglichen und explizit fördern (USA, Neuseeland,
Großbritannien, Frankreich). In Deutschland hingegen wird eine
Regulierung geschaffen, die trotz aller Warnungen, Crowdinvesting
durch eine Bürokratie wie in der Steinzeit in ihrem Fortbestand
bedroht" kommentiert Rhotert.

Deshalb ist Handeln gefragt. Eine Feedback der Crowd könnte einen
wichtigen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren haben, denn die
jetzt geplanten Regelungen wurden geschaffen, ohne dass die Crowd
hierzu jemals befragt wurde. Hierzu wollen wir jetzt mit folgender
kurzer Umfrage die Gelegenheit geben:
https://de.surveymonkey.com/s/LGGMB7S.

Der vollständige Gesetzesentwurf ist hier abrufbar:
http://ots.de/4grZE



Pressekontakt:
Companisto GmbH
Malteser Str. 74-100
12249 Berlin

Joschka Rugo
Head of Public Relations

E-Mail: joschka.rugo@companisto.com
Tel.: 030 / 95 60 41 45
Web: www.companisto.com


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