Dr. Klein: Bundesländer ziehen Häuslebauern Eigenkapital aus der Tasche - Finanzierungskosten steigen (FOTO)
Geschrieben am 06-08-2014 |
Lübeck (ots) -
Auch Hessen und Saarland wollen dieses Jahr noch die
Grunderwerbsteuer anheben
Wohneigentum ist in den meisten Regionen noch erschwinglich -
trotz steigender Immobilienpreise. Möglich ist dies nicht zuletzt
durch das historisch niedrige Zinsniveau. Steigende Kaufnebenkosten
wie die Grunderwerbsteuer erschweren jedoch Interessenten die
Eigentumsbildung und wirken investitionshemmend.
"Der Erwerb von Wohneigentum ist ein wichtiger Bestandteil der
privaten Altersvorsorge", so Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher der
Dr. Klein & Co. AG. "So bietet der Staat auf der einen Seite Anreize
für Investitionen in das private Wohneigentum in Form von
vergünstigten KfW-Programmen oder Wohn-Riester-Angeboten. Auf der
anderen Seite haben in den letzten Monaten einige Bundesländer die
Grunderwerbsteuer erhöht. Hessen und das Saarland sehen in den
nächsten Monaten ebenfalls noch eine Anhebung vor. Dadurch erhöhen
die Länder die finanziellen Hürden beim Immobilienerwerb", wundert
sich Gawarecki.
Ein bereits im Jahr 2012 im Auftrag der Bundesvereinigung
Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) erstelltes Gutachten
zeigt, dass der Steuerwettlauf der Länder vor allem zulasten junger
Familien ausgetragen wird. Und das, obwohl die Städte und Gemeinden
gerade auf deren Zuzug angewiesen sind. In der Regel sind es weniger
Singles und Paare ohne Kinder als vielmehr junge Familien, die sich
für den Erwerb einer Wohnimmobilie interessieren. "Außerdem treibt
das natürlich auch die Mieten in die Höhe", erläutert Gawarecki
weiter. "Und das führt dann zum Ruf nach einer staatlichen
Mietpreisbremse."
Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb von unbebauten oder
bebauten Grundstücken, von Gebäuden auf fremdem Grund (z.B.
Ferienhäuser auf Pachtgelände) und von grundstücksgleichen Rechten
wie Sondernutzungsrechten und Erbbaurechten erhoben. Ausnahmen von
der Besteuerung erfolgen nur bei Erbschaften, Schenkungen oder
Erwerbsvorgängen zwischen Ehe- beziehungsweise Lebenspartnern oder
Personen, die in gerader Linie verwandt sind.
Länder nutzen Niedrigzinsphase zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer
Zwischen 1998 und August 2006 lag die Grunderwerbsteuer bundesweit
bei einem Einheitssatz von 3,5 Prozent des Kaufpreises. Seit
September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst
festlegen. Allein Bayern und Sachsen haben ihn bei 3,5 Prozent
belassen. In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
wurde die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2014 - zum Teil erneut -
angehoben. Schleswig-Holstein ist aktuell mit 6,5 Prozent
Spitzenreiter. Ab August 2014 plant Hessen die Erhöhung von 5,0
Prozent auf 6,0 Prozent. Das Saarland will die Steuer ab dem 1.
Januar 2015 von 5,5 Prozent ebenfalls auf den "Spitzensteuersatz" von
6,5 Prozent anheben.
"Für Berlin bedeutet das zum Beispiel, dass Häuslebauer bei dem
Erwerb einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 150.000 Euro mit einem
Satz von 6,0 Prozent inzwischen 9.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlen
müssen", erklärt Gawarecki. "Im vergangenen Jahr wären hierfür bei
dem damaligen Satz von 5,0 Prozent 7.500 Euro fällig gewesen."
Zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. März 2012 hätten Erwerber in
Berlin bei einem Satz von 4,5 Prozent 6.750 Euro zahlen müssen. In
Bayern und Sachsen werden noch heute nur 5.250 Euro Grunderwerbsteuer
fällig, in Schleswig-Holstein dafür sogar 9.750 Euro. "Warum müssen
wir in Lübeck gut 85 Prozent mehr Grunderwerbssteuer zahlen als in
Passau?"
Zinsaufschlag von bis zu zehn Prozent - oder keine Küche
"Und mit dem reinen Steueraufschlag ist es ja noch nicht getan!
Die Grunderwerbssteuern zählen zu den Nebenkosten, die bei einer
Baufinanzierung in der Regel aus dem angesparten Eigenkapital
beglichen werden", erklärt der Experte von Dr. Klein - Deutschlands
größtem Baufinanzierungs-Franchiser mit mehr als 300 Beratern an gut
140 Standorten bundesweit. "Können Sie die Erhöhung nicht mehr aus
Ihren Rücklagen bestreiten, müssen Sie die Darlehenssumme erhöhen.
Somit erhöhen sich die Gesamtkosten des Darlehens bis zur
vollständigen Rückzahlung und, je nach dem, bei welcher Bank Sie
anfragen, auch der Anteil der Finanzierung am Kaufpreis - und damit
die Zinsen." Gawarecki warnt: "Je nach Konstellation kann das einen
Zinsaufschlag von bis zu zehn Prozent bedeuten - statt beispielsweise
2,0 zahle ich dann also 2,2 Prozent. Klingt erst mal nicht nach viel,
aber über die Darlehenslaufzeit von 10 oder 15 Jahren kommen da
schnell ein paar zusätzliche Tausender zusammen."
Die Alternativen: Der eigentlich vom Eigenkapital geplante Kauf
der schicken Einbauküche muss erst einmal auf Eis gelegt werden. Oder
das Auto bleibt die ersten Jahre im Regen stehen, weil nun das Geld
fürs Carport fehlt. Oder Sie gehen zu einem unabhängigen Berater. Im
großen Angebotsportfolio von Anbietern wie Dr. Klein finden sich zum
Glück immer auch Finanzierungspartner, die beim Beleihungsauslauf
großzügiger sind, so dass der Aufschlag geringer ausfällt - oder ganz
entfällt.
Vorschläge für ergänzende Info-Boxen zum Thema:
- Steueraufkommen durch Grunderwerbssteuer steigt rasant an:
Im Jahr 2010 nahmen die Bundesländer rund 5,3 Milliarden Euro an
Grunderwerbsteuer ein. Das entspricht etwa einem Prozent des gesamten
Steueraufkommens in Deutschland. 2013 lag das
Grunderwerbsteueraufkommen dann bei 8,4 Milliarden Euro, für 2014
rechnen die Steuerschätzer mit 9,2 Milliarden, 2018 werden 9,6
Milliarden Euro erwartet. Dank des Immobilienbooms und der
Steuererhöhungen sind die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer
mittlerweile fast doppelt so hoch wie die der Erbschaftsteuer. 2009
lagen beide Steuerarten noch fast gleich auf.
- Auch Notarkosten sind deutlich gestiegen:
Seit August 2013 sind bundesweit auch die Notarkosten angestiegen.
Diese zählen ebenfalls zu den Nebenkosten eines Immobilienerwerbs und
werden in der Regel aus dem Eigenkapital bestritten. Je nach
Einzelleistung und der Kaufpreishöhe beziehungsweise der Grundschuld
fällt die Teuerung recht unterschiedlich aus. Nach Angaben der
Bundesnotarkammer beträgt die Erhöhung durchschnittlich rund 15
Prozent. Sie kann aber auch bei rund 35 Prozent liegen. Rechnete man
vorher beim Immobilienerwerb mit rund 1,5 bis 1,7 Prozent des
Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten, so müssen inzwischen 1,8
bis 2,0 Prozent einkalkuliert werden.
Hier finden Sie die Pressemitteilung: www.bit.ly/XCEcO7
Über die Dr. Klein & Co. AG
Dr. Klein ist ein unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen
für Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein
zu allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende
Lösung. Über das Internet und in mehr als 200 Filialen beraten rund
650 Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen
Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Vorsorge. Schon seit 1954
ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der
Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen
Immobilieninvestoren. Dr. Klein unterstützt seine Institutionellen
Kunden ganzheitlich mit kompetenter Beratung und maßgeschneiderten
Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der Portfoliosteuerung und
zu gewerblichen Versicherungen. Die kundenorientierte
Beratungskompetenz und die langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen
zu allen namhaften Kredit- und Versicherungsinstituten sichern den
Kunden von Dr. Klein stets den einfachsten Zugang zu den besten
Finanzdienstleistungen. Dr. Klein ist eine 100%ige Tochter des an der
Frankfurter Börse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters
Hypoport AG.
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