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PIP-Brustimplantate: Deutsche Gerichte weisen zwei weitere Klagen gegen TÜV Rheinland ab / Keine Pflichtverletzung durch TÜV Rheinland

Geschrieben am 08-08-2014

Köln (ots) - Das Landgericht Frankfurt am Main und das Landgericht
Nürnberg-Fürth haben diese Woche zwei Klagen gegen die TÜV Rheinland
LGA Products GmbH ("TÜV Rheinland") abgewiesen. Damit haben beide
Gerichte weitere Klagen gegen TÜV Rheinland im Zusammenhang mit
Brustimplantaten von Poly Implant Prothèse ("PIP") für unbegründet
gehalten - wie alle deutschen Gerichte, die in dieser Sache bislang
entschieden haben.

"Beide Urteile haben ein weiteres Mal bestätigt, dass TÜV
Rheinland seine Aufgaben als Benannte Stelle verantwortungsvoll und
im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen
hat", sagte Ina Brock von der Kanzlei Hogan Lovells LLP, die
Prozessbevollmächtigte von TÜV Rheinland in diesen Verfahren.

Die französische Herstellerfirma der Brustimplantate PIP hatte die
zuständigen französischen Marktüberwachungsbehörden und TÜV Rheinland
als so genannte Benannte Stelle jahrelang systematisch betrogen. Die
betrügerischen Handlungen von PIP waren für TÜV Rheinland nicht
erkennbar und hätten mit den Mitteln, die einer privaten Benannten
Stelle von Rechts wegen zustehen, nicht aufgedeckt werden können. TÜV
Rheinland ist hierfür nicht verantwortlich.

Das ist in Deutschland in allen bereits entschiedenen
Gerichtsverfahren gegen TÜV Rheinland eindeutig bestätigt worden,
insbesondere am 30. Januar 2014 durch das Pfälzische
Oberlandesgericht Zweibrücken. Das Landgericht Marseille hatte im
Rahmen eines ersten Strafverfahrens in Frankreich zudem bereits am
10. Dezember 2013 die Verantwortlichen von PIP wegen Betruges
zulasten der betroffenen Frauen und zulasten des TÜV Rheinlands zu
teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Zum Hintergrund: PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter
- zumindest zeitweiser - Verwendung einer nicht-deklarierten
Silikonfüllung hergestellt. PIP hat TÜV Rheinland getäuscht und stets
vorgegeben, ausschließlich Silikon von NuSil als Rohmaterial
verwendet zu haben. PIP hat den Prüfern des TÜV Rheinland
vollständige Unterlagen (z.B. das Design Dossier,
Chargendokumentation, Produktionsanweisungen) über die angebliche
Verwendung des Silikons von NuSil zur Verfügung gestellt. Zum
Zeitpunkt der Audits durch TÜV Rheinland hat PIP das Silikon von
NuSil am Standort vorgehalten. Sämtliche Hinweise auf die Verwendung
abweichender Rohmaterialien hat PIP systematisch verschleiert.

Mittels eines groß angelegten und komplexen Betruges hat PIP alle
beteiligten Kreise getäuscht - an erster Stelle die Patientinnen,
aber auch die Gesundheitsbehörden und TÜV Rheinland. Nach
Bekanntwerden des Betruges von PIP Ende März 2010 hat TÜV Rheinland
die Zertifikate für PIP ausgesetzt.

TÜV Rheinland hat größtes Verständnis für die Sorge von
Patientinnen mit PIP-Implantaten und teilt das Interesse der Frauen
an einer umfassenden Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP.
Deshalb hatte TÜV Rheinland auch Strafanzeige gegen PIP und die dort
handelnden Personen gestellt.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Hartmut Müller-Gerbes, Presse, Tel.: +49 221/8 06-4355
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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