221 laufende Verfahren: Die VLH streitet für ihre Mitglieder (FOTO)
Geschrieben am 11-08-2014 |
Neustadt a. d. W. (ots) -
In den letzten Jahren hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) viele gerichtliche Streitfälle für seine
Mitglieder geführt. Top-Streitthemen waren Kindergeld, Werbungskosten
und doppelte Haushaltsführung. Die Anzahl der Gerichtsverfahren ist
trotz steigender Mitgliederzahlen leicht rückläufig. Ein Überblick
mit den wichtigsten Zahlen.
221 Fälle der VLH werden aktuell vor deutschen Finanzgerichten
verhandelt. Zwar haben im ersten Halbjahr 2014 "nur" 22 neue
Verfahren begonnen. Aber durch die teilweise lange Laufzeit von
mitunter mehreren Jahren summieren sich die laufenden Fälle auf 221.
Wie kommt ein Gerichtsverfahren zustande? Vor Gericht geht es,
wenn sich die VLH und ein Finanzamt nicht einig werden. Eine der rund
3.000 VLH-Beratungsstellen reicht die Steuererklärung für ein
Mitglied bei dessen zuständigem Finanzamt ein. Darin macht die
Beratungsstelle Kosten geltend, die das Finanzamt nicht anerkennt.
Die Nichtanerkennung der Kosten wird im Steuerbescheid vermerkt. Die
Beratungsstelle prüft den Steuerbescheid des VLH-Mitglieds - und legt
bei der Nichtanerkennung von Kosten Einspruch dagegen ein.
Einigung oft auch ohne Richter
Es gibt unterschiedliche Gründe für einen Einspruch gegen einen
Steuerbescheid. Das zuständige Finanzamt muss den Fall daraufhin noch
einmal prüfen. In den weitaus meisten Fällen wird dem Einspruch der
VLH stattgegeben - die Kosten werden anerkannt und das Mitglied
bekommt die erwarteten Steuervorteile.
In manchen Fällen bleibt das Finanzamt auch nach Prüfung der
VLH-Argumente unnachgiebig. Dann hat die VLH bzw. das Mitglied die
Wahl: Der Gang vor das Gericht oder der Verzicht auf die
Mehrerstattung.
Durch die Instanzen mit der VLH
In erster Instanz landet ein Steuer-Rechtsstreit vor dem
jeweiligen Finanzgericht eines Bundeslandes. Das Urteil der
Finanzrichter gilt ausschließlich für den verhandelten Fall. Anders
ist das in Streitfällen, die grundsätzliche Auswirkungen auf viele
Steuerzahler haben. Dann entscheidet der Bundesfinanzhof (BFH). Auch
wenn die VLH gegen das Urteil eines Finanzgerichts beispielsweise in
Revision geht, ist als nächste und höchste deutsche Instanz der BFH
zuständig.
Aber Revisionen und Grundsatzentscheidungen sind Ausnahmen.
Insgesamt hat die VLH seit einschließlich 2008 lediglich zehn Fälle
vor das höchste Finanzgericht der Bundesrepublik gebracht. Im
Vergleich dazu sind die Fälle vor den "normalen" Finanzgerichten in
der deutlichen Überzahl mit durchschnittlich mehr als 100 Fällen pro
Jahr.
VLH-Vorstand: "Wir streiten für die Steuervorteile der Mitglieder"
Die allgemeinen Zahlen zu Gerichtsverfahren der VLH sieht
Vereinsvorstand Jörg Strötzel positiv. "Wir gehen gezielt vor Gericht
und streiten dort für die Steuervorteile, die unseren Mitgliedern
zustehen." Die jeweilige Beratungsstelle wäge gemeinsam mit dem
Expertenteam der VLH-Zentrale in Neustadt an der Weinstraße gründlich
ab, was das Beste für das jeweilige Mitglied sei.
Hauptsächlich komme es zum Streit vor Gericht, weil die
Finanzverwaltung für eine zu fiskalische Rechtsanwendung stehe, so
Strötzel. Die Gerichte beurteilten die Steuerfälle neutral und
entschieden daher in den meisten der verhandelten Fälle im Sinne der
VLH. "Deswegen lohnt sich ein Gerichtsverfahren für unser Mitglied",
so Strötzel.
Auch wenn im Vergleich zu den mehr als 800.000 VLH-Mitgliedern die
Zahl der laufenden Gerichtsverfahren klein sei, gehe von ihnen
dennoch ein wichtiges Signal aus. "Für jedes einzelne Mitglied
aktivieren wir unser Durchhaltevermögen und unsere Erfahrung, die wir
uns als deutschlandweites Netzwerks aus Steuerexperten in über 40
Jahren erarbeitet haben", so Strötzel. "Und wenn es sinnvoll ist,
schrecken wir auch nicht vor einem Gerichtsverfahren zurück."
Wichtige Fakten im Überblick
- Seit 2001 sind es insgesamt mehr als 1.000 Verfahren, die von
der VLH bestritten wurden. Spitzenreiter war das Jahr 2007, in
dem 172 neue Fälle vor Gericht kamen.
- Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die im Jahr 2008
eingereichten Klagen lag bei 76 Wochen, also fast 18 Monate.
- Seit 2008 hat die VLH insgesamt 411 Fälle vor Gericht begleitet.
Dabei unterlag die VLH 68 Mal und war in 155 Fällen erfolgreich.
In 179 Fällen gab es eine sogenannte Rücknahme der Klageanträge
aus den unterschiedlichsten Gründen. In nur 9 Fällen kam es zu
einer Einigung vor Gericht zwischen VLH und dem jeweiligen
Finanzamt.
Top 7: Über diese Themen wird gestritten
Das sind die häufigsten Themen laufender Gerichtsverfahren:
1. Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung
2. Kinder (Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausbildungsbedarf,
Kinderbetreuungskosten)
3. Regelmäßige Arbeitsstätte bei Auswärtstätigkeit und
Leiharbeitnehmern
4. Doppelte Haushaltsführung
5. Arbeitszimmer von der Steuer absetzen
6. Ansatz tatsächlich erzielbarer Mietzins bzw. Mietspiegel
7. Änderungsvorschriften (bei Schreib- oder Rechenfehlern oder
neuen Tatsachen)
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit mehr als 800.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Fast 1.500
VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 voll- oder teilzertifiziert
bzw. verfügen über einen Fachkundenachweis.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Knapp 1.120 Euro
steuerliche Rückerstattung erhalten VLH-Mitglieder im Durchschnitt.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
541377
weitere Artikel:
- Qualitypool: Regulierungen werden zur Konsolidierung der Maklerbranche führen Lübeck (ots) - Die Finanzierungsbranche wird sich in den kommenden
Jahren grundlegend verändern. Regulierungsmaßnahmen wie die bis 2016
in deutsches Recht umzusetzende Wohnimmobilienkreditrichtlinie führen
zu verschärften Anforderungen an Kreditvermittlung und Berufsregeln
bei Baufinanzierungsvermittlern sowie Banken.
"In der Maklerbranche wird die Wohnimmobilienkreditrichtlinie zur
Herausbildung von spezialisierten Maklern und Tippgebern führen",
meint Michael Neumann, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH. "Die
Profis erfüllen mehr...
- EOS zum zehnten Mal mit A-Rating ausgezeichnet Hamburg (ots) - Zum zehnten Mal in Folge erhält die EOS Holding
GmbH die Ratingnote A. Die Euler Hermes Rating GmbH bescheinigt dem
Konzern damit eine hohe Qualität, Bonität und Zukunftsfähigkeit.
Wesentliche Faktoren für das Urteil sind das über Jahre erzielte
sehr hohe Ertragsniveau und die hohe Stabilität der erwirtschafteten
Cashflows. Die Grundlage für diese erfolgreiche Entwicklung sieht die
Ratingagentur in der langjährigen Erfahrung von EOS, notleidende
Forderungen zu bewerten, zu erwerben und beizutreiben. Die Prüfer mehr...
- EANS-Adhoc: KA Finanz AG /
Mögliche zukünftige Aufnahme von Teilen des Betriebs der Kommunalkredit Austria
AG --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Sonstiges
11.08.2014
Der gemeinsame Aktionär der Kommunalkredit Austria AG (KA) und der KA
Finanz AG (die Gesellschaft), die Finanzmarktbeteiligung
Aktiengesellschaft des Bundes (FIMBAG), wird in den nächsten Tagen im
Wege einer öffentlichen mehr...
- EANS-Adhoc: KA Finanz AG /
Possibility of future partial absorption of the business of Kommunalkredit
Austria AG --------------------------------------------------------------------------------
ad-hoc disclosure transmitted by euro adhoc with the aim of a Europe-wide
distribution. The issuer is solely responsible for the content of this
announcement.
--------------------------------------------------------------------------------
other
11.08.2014
Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes (FIMBAG), the
common shareholder of Kommunalkredit Austria AG (KA) and KA Finanz AG
(the Company), will in the next days by way of a public mehr...
- EANS-Adhoc: Kommunalkredit Austria AG /
Invitation by FIMBAG to parties interested in partial sale --------------------------------------------------------------------------------
ad-hoc disclosure transmitted by euro adhoc with the aim of a Europe-wide
distribution. The issuer is solely responsible for the content of this
announcement.
--------------------------------------------------------------------------------
other
11.08.2014
Kommunalkredit Austria AG (the Company) has been informed today by
Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes (FIMBAG), which
holds 99.78% of the shares of the Company in trust for mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|