Dr. Klein rät Bauherren und Immobilienkäufern zur Existenzabsicherung
Geschrieben am 13-08-2014 |
Lübeck (ots) - Eine langwierige Erkrankung oder ein Unfall mit
dauerhaften Folgen kann jeden treffen. Meist geschehen diese
Ereignisse unverhofft: Wer plant, den Kauf oder Bau eines Eigenheims
über ein Darlehen zu finanzieren, sollte deshalb auch an eine
eventuelle Erwerbsunfähigkeit denken. Somit gehören die
Berufsunfähigkeits- und die Unfallversicherung zu den wichtigsten
Absicherungen für den Bauherrn.
"Statistiken zeigen, dass im Laufe seines Lebens rund jeder vierte
Deutsche berufsunfähig wird und deshalb vorzeitig aus dem Beruf
aussteigen muss", so Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr.
Klein. Wenn dann noch Kredite abbezahlt werden müssen, kann es für
Immobilienbesitzer schnell eng werden: Ist es finanziell nicht mehr
möglich, die Finanzierung zu bedienen, droht im schlimmsten Fall die
Zwangsversteigerung des Eigenheims. Damit es gar nicht erst soweit
kommt, sollten sich Bauherren auch über die Absicherung ihrer
Arbeitskraft Gedanken machen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
reicht in den meisten Fällen nicht aus, da sie für alle, die -
unabhängig vom erlernten Beruf - mehr als drei Stunden pro Tag
arbeiten können, nur noch eingeschränkt zahlt.
Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten dagegen meist schon ab einer
Berufsunfähigkeit von 50 Prozent die vereinbarte monatliche Rente.
Die Bezugsdauer sowie die Rentenhöhe können dabei individuell
bestimmt werden. Besonderes Augenmerk sollte auf die
Versicherungsbedingungen gelegt werden. Ganz wichtig ist ein Verzicht
auf die Klausel der abstrakten Verweisung. Sonst hat der Versicherer
die Möglichkeit, auf die Ausübung einer anderen Tätigkeit zu
verweisen und muss somit keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen.
Außerdem sollte eine Nachversicherungsgarantie vereinbart werden, mit
der die Versicherungssumme noch einmal nachträglich angepasst werden
kann. Die Experten von Dr. Klein raten zu einer Absicherung von
mindestens 75 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens. Die laufenden
Kosten für die Tilgung der Baufinanzierung sollten dabei in die
Kalkulation mit einfließen.
Kann aufgrund von Vorerkrankungen oder auch wegen des Berufes
keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, ist eine
Absicherung durch eine Unfallversicherung sinnvoll. Auch wer
Eigenleistungen am Bau erbringt, ist mit einer privaten
Unfallversicherung gut beraten, denn gerade die Baustelle ist eine
unfallträchtige Gefahrenquelle. Während die gesetzliche
Unfallversicherung nur bei Schäden leistet, die beim Ausüben des
Berufes entstehen, zahlt die private Unfallversicherung auch bei
Unfällen in der Freizeit. Je nach Invaliditätsgrad wird die im
Vertrag festgelegte Versicherungssumme ausbezahlt.
Helfen Freunde und Verwandte beim Hausbau mit, muss eine spezielle
Unfallversicherung abgeschlossen werden, die alle Bauhelfer
absichert. Sie greift nicht nur bei Unfällen auf der Baustelle,
sondern auch auf dem Hin- und Rückweg. Die Bauhelferversicherung wird
nur für die Dauer des Bauvorhabens abgeschlossen und zeichnet sich
deshalb durch günstige Beiträge aus.
Weitere Informationen zu den Themen Berufsunfähigkeitsversicherung
und Unfallversicherung finden Sie auf
www.drklein.de/vorsorge-rente.html.
Hier finden Sie die Pressemitteilung: www.bit.ly/XCEcO7
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ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der
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zu gewerblichen Versicherungen. Die kundenorientierte
Beratungskompetenz und die langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen
zu allen namhaften Kredit- und Versicherungsinstituten sichern den
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