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EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Ergebnisse zur Hauptversammlung

Geschrieben am 14-08-2014

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informieren wir Sie über die Beschlüsse und
Abstimmungsergebnisse der am 14. August 2014 um 10:00 Uhr in der
Stadthalle Wien, Halle F, A-1150 Wien, Roland Rainer Platz 1,
stattgefundenen außerordentlichen Hauptversammlung.

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 966.183.000 ist geteilt in
443.000.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.

1. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

"Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, die von der
Hauptversammlung gewählt werden, wurde von neun auf zehn Mitglieder
erhöht."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 352.500.376 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,57 % Ja-Stimmen:
351.848.391 Nein-Stimmen: 651.985 Enthaltungen: 24.953.364

"Herr Carlos José García Moreno Elizondo Ph.D., geb. 06.01.1957, wird
als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode
dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.452.225 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen:
353.572.913 Nein-Stimmen: 23.879.312 Enthaltungen: 6.727

"Herr Alejandro Cantu Jimenez J.D., geb. 26.04.1972, wird als
Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2015 beschließt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.461.568 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 % Ja-Stimmen:
353.677.342 Nein-Stimmen: 23.784.226 Enthaltungen: 4.175

"Herr Mag. jur. Stefan Pinter, geb. 15.04.1978, wird als Mitglied in
den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 beschließt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.460.467 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 % Ja-Stimmen:
353.701.076 Nein-Stimmen: 23.759.391 Enthaltungen: 2.705

"Herr Carlos M. Jarque M.Sc. Ph.D., geb. 18.10.1954, wird als
Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2017 beschließt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.457.717 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen:
353.676.501 Nein-Stimmen: 23.781.216 Enthaltungen: 4.640

"Herr Mag. jur. Reinhard Kraxner, geb. 07.05.1970, wird als Mitglied
in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 beschließt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.443.826 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen:
353.701.372 Nein-Stimmen: 23.742.454 Enthaltungen: 18.211

"Herr Oscar Von Hauske Solís MBA, geb. 01.09.1957, wird als Mitglied
in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.458.245 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 % Ja-Stimmen:
354.560.881 Nein-Stimmen: 22.897.364 Enthaltungen: 3.160

"Herr Ronny Pecik, geb. 04.03.1962, wird als Mitglied in den
Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.458.041 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen:
353.152.422 Nein-Stimmen: 24.305.619 Enthaltungen: 3.341

"Frau Dr. Elisabetta Castiglioni, geb. 01.10.1964, wird als Mitglied
in den Aufsichtsrat gewählt. Ihre Funktionsperiode dauert bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 beschließt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.460.100 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 % Ja-Stimmen:
354.155.325 Nein-Stimmen: 23.304.775 Enthaltungen: 1.745

"Herr Mag. Günter Leonhartsberger, geb. 12.07.1968, wird als Mitglied
in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.453.055 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen:
353.682.022 Nein-Stimmen: 23.771.033 Enthaltungen: 6.195

"Herr Ing. Rudolf Kemler, geb. 09.05.1956, wird als Mitglied in den
Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.444.388 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen:
354.136.733 Nein-Stimmen: 23.307.655 Enthaltungen: 2.702

2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Schaffung eines
Genehmigten Kapitals 2014 (§ 169 AktG) gegen Bareinlage.
Dementsprechend wird § 4 der Satzung angepasst.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

"Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf
Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im
Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um einen Nennbetrag von höchstens EUR 483.091.500,--
durch Ausgabe von bis zu 221.500.000 auf Inhaber lautenden
Stückaktien gegen Bareinlagen, auch in mehreren Tranchen, zu erhöhen
(auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut
gemäß § 153 Abs 6 AktG), den Ausgabebetrag, die sonstigen
Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten festzusetzen,
insbesondere die jungen Aktien auch für das Geschäftsjahr, in dem die
Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals in das Firmenbuch
eingetragen wird, mit einer Gewinnberechtigung ab Beginn dieses
Geschäftsjahrs auszustatten, mit der Maßgabe und unter der
Voraussetzung, dass der Nettoemissionserlös für die Gesellschaft Euro
1.000.000.000,-- nicht übersteigt. Als Nettoemissionserlös gilt der
Gesamtemissionserlös abzüglich aller aus der Emission resultierenden
und von der Gesellschaft zu tragenden externen Kosten. Der
Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft
zu beschließen, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
Genehmigten Kapital 2014 ergeben."

In § 4 der Satzung wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:

"Genehmigtes Kapital 2014: Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG
ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der
entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um einen Nennbetrag von
höchstens EUR 483.091.500,-- durch Ausgabe von bis zu 221.500.000 auf
Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen, auch in mehreren
Tranchen, zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch
ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG), den Ausgabebetrag, die
sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten
festzusetzen, insbesondere die jungen Aktien auch für das
Geschäftsjahr, in dem die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals
in das Firmenbuch eingetragen wird, mit einer Gewinnberechtigung ab
Beginn dieses Geschäftsjahrs auszustatten, mit der Maßgabe und unter
der Voraussetzung, dass der Nettoemissionserlös für die Gesellschaft
Euro 1.000.000.000,-- nicht übersteigt. Als Nettoemissionserlös gilt
der Gesamtemissionserlös abzüglich aller aus der Emission
resultierenden und von der Gesellschaft zu tragenden externen Kosten.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der
Gesellschaft zu beschließen, die sich durch die Ausgabe von Aktien
aus dem Genehmigten Kapital 2014 ergeben."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.442.356 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen:
370.396.012 Nein-Stimmen: 7.046.344 Enthaltungen: 1.392

3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
in den §§ 5, 8, 9, 11, 12, 17 und 18

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

"Die Satzung wird in den §§ 5, 8, 9, 11, 12, 17 und 18 wie folgt
geändert:

- § 5: In Absatz (3) werden der zweite und dritte Satz gestrichen sowie
ein neuer zweiter Satz "Wenn ein Vorsitzender bestellt ist, steht ihm kein
Dirimierungsrecht zu." eingefügt. § 5 Absatz (3) lautet daher wie folgt:

(3) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Wenn ein Vorsitzender bestellt ist, steht ihm kein Dirimierungsrecht
zu.

- § 8: In Absatz (4) wird im ersten Satz das Wort "nur" durch das Wort
"jedenfalls" ersetzt. § 8 Absatz (4) lautet daher wie folgt:

(4) Scheiden gewählte Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer
Funktionsperiode aus dem Aufsichtsrat aus, so ist eine Ersatzwahl
jedenfalls dann unverzüglich vorzunehmen, wenn die Zahl der gewählten
Aufsichtsratsmitglieder unter drei sinkt. Die Funktionsdauer
solcherart gewählter Mitglieder dauert, falls die Hauptversammlung
nichts anderes beschließt, bis zum Ablauf der Funktionsperiode der
ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder. Die Wiederwahl ausscheidender
Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig.

- § 9: In Absatz (1) wird im ersten Satz die Wortfolge "oder zwei"
gestrichen. § 9 Absatz (1) lautet daher wie folgt:

(1) Der Aufsichtsrat wählt unverzüglich nach seiner Wahl einen Vorsitzenden und
einen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt für deren gesamte Funktionsperiode als
Aufsichtsratsmitglieder, wenn der Aufsichtsrat nichts anderes beschließt.

- § 9: In Absatz (3) wird das Wort "die" durch das Wort "sein" ersetzt. §
9 Absatz (3) lautet daher wie folgt:

(3) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter können ihre Funktionen jederzeit
unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist schriftlich an den Aufsichtsrat
zurücklegen, auch ohne dass sie gleichzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.

- § 9: In Absatz (4) wird im ersten Satz die Wortfolge "einer
seiner" durch das Wort "sein" ersetzt. § 9 Absatz (4) lautet daher
wie folgt:

(4) Scheidet im Laufe einer Funktionsperiode der Vorsitzende oder
sein Stellvertreter aus seinem Amt aus, hat der Aufsichtsrat
unverzüglich eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen vorzunehmen. Die
Wiederwahl ist zulässig.

- § 9: In Absatz (5) wird die Wortfolge "Die Stellvertreter des
Vorsitzenden haben, wenn sie in Vertretung des Vorsitzenden handeln" durch die
Wortfolge "Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat, wenn er in Vertretung des
Vorsitzenden handelt" ersetzt. § 9 Absatz (5) lautet daher wie folgt:

(5) Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat, wenn er in Vertretung des
Vorsitzenden handelt, die gleichen Rechte und Pflichten wie dieser.

- § 11: In Absatz (1) wird im ersten Satz die Wortfolge "einer seiner
Stellvertreter, anwesend sind" durch die Wortfolge "sein Stellvertreter,
anwesend sind; die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für
bestimmte Fälle die Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die
Beschlussfähigkeit vorsehen." ersetzt. § 11 Absatz (1) lautet daher wie folgt:

(1) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder
ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der Mitglieder,
darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind; die
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die
Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit
vorsehen. Als anwesend gilt auch ein Mitglied, das über Videokonferenz
teilnimmt, die die unmittelbare Gegenseitigkeit, Vertraulichkeit und
Authentizität der Kommunikation ermöglicht ("qualifizierte Videokonferenz"). Der
Vorsitzende bestimmt die Art der Sitzung und kann insbesondere von der
Möglichkeit der Einberufung einer qualifizierten Videokonferenzsitzung Gebrauch
machen, wenn die Dringlichkeit der Abhaltung einer Sitzung oder die
Ortsabwesenheit von Aufsichtsratsmitgliedern diese im Interesse der Gesellschaft
geboten erscheinen lassen.

- § 11: In Absatz (4) wird der dritte Satz durch den Satz "Dem
Vorsitzenden steht kein Dirimierungsrecht zu." ersetzt. § 11 Absatz
(4) lautet daher wie folgt:

(4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen
gefasst. Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe. Dem Vorsitzenden
steht kein Dirimierungsrecht zu.

- § 11: In Absatz (6) wird im zweiten Satz die Wortfolge "einer
seiner" durch das Wort "sein" ersetzt. Weiters wird nach dem zweiten
Satz folgender neuer Halbsatz eingefügt: "; die Geschäftsordnung für
den Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die Anwesenheit des
Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit vorsehen."
§ 11 Absatz (6) lautet daher wie folgt:

(6) Rundlaufverfahren: In dringenden Fällen kann der Vorsitzende
schriftlich oder fernmündlich, per Telefax oder E-Mail, per Internet
oder Bildtelefonie ("einfache Videokonferenz") abstimmen lassen, ohne
dass der Aufsichtsrat in einer Sitzung zusammentritt, wenn kein
Aufsichtsratsmitglied diesem Verfahren innerhalb einer Woche nach
Versendung der Unterlagen schriftlich widerspricht. Ein Beschluss
kommt zustande, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder zur Stimmabgabe
eingeladen wurden und sich mindestens die Hälfte der Mitglieder,
darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, am
Rundlaufverfahren beteiligen; die Geschäftsordnung für den
Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die Anwesenheit des
Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit vorsehen.
Stimmenthaltungen zählen bei Feststellung der Beschlussfähigkeit mit,
sind jedoch bei Ermittlung des Beschlussergebnisses nicht zu
berücksichtigen. Die Vertretung durch andere Aufsichtsratsmitglieder
ist im Rundlaufverfahren nicht zulässig.

- § 12: Absatz (2) wird gestrichen. Die Nummerierung der
nachfolgenden Absätze ändert sich daher, sodass die bisherigen
Absätze (3), (4), (5), (6) und (7) neu nummeriert zu den Absätzen
(2), (3), (4), (5) und (6) werden.

- § 17: In § 17 wird ein neuer Absatz (3) eingefügt, lautend
wie folgt:

"Solange die Republik Österreich direkt oder indirekt zumindest 25%
plus eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, bedürfen
Beschlüsse gemäß § 149 AktG und § 174 AktG, soweit Instrumente
betroffen sind, die ein Wandlungsrecht oder eine
Wandlungsverpflichtung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie
Änderungen dieser Satzungsbestimmung einer Mehrheit, die mindestens
drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals
umfasst. Diese Mehrheitserfordernisse entfallen, ohne dass es einer
Satzungsänderung bedarf, sobald die Beteiligung der Republik
Österreich erstmals unter 25% plus eine Aktie am Grundkapital fällt.
Stichtag ist die entsprechende Beteiligungsmeldung der Gesellschaft
gemäß § 92 BörseG oder deren Nachfolgebestimmung. Sofern die
Tagesordnung einer Hauptversammlung im ersten Satz dieses Absatzes
genannte Gegenstände enthält, hat der Vorsitzende im Rahmen seiner
Versammlungsleitung gemäß § 116 Absatz 1 in Verbindung mit § 121
Absatz 1 AktG zu Beginn der Hauptversammlung festzustellen, ob die im
ersten Satz dieses Absatzes genannten Mehrheitserfordernisse
anwendbar sind."

Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze ändert sich daher, sodass
die bisherigen Absätze (3) und (4) neu nummeriert zu den Absätzen (4)
und (5) werden.

- § 18: In Absatz (1) wird die Wortfolge "einer seiner"
gestrichen und durch das Wort "sein" ersetzt. § 18 Absatz (1) lautet
daher wie folgt:

(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des
Aufsichtsrates; ist weder er noch sein Stellvertreter persönlich
erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so leitet der zur
Beurkundung beigezogene Notar die Versammlung zur Wahl eines
Vorsitzenden."

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.442.487 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen:
352.350.831 Nein-Stimmen: 25.091.656 Enthaltungen: 608

4. Tagesordnungspunkt: Genehmigung von Vergleichen mit ehemaligen
Vorstandsmitgliedern.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

4.1. Genehmigung eines Vergleiches mit Herrn Ing. Mag. Rudolf
Fischer. Die Eckpunkte des abzuschließenden Vergleichs sind:

Herr Ing. Mag. Fischer verpflichtet sich, zusätzlich zu den bereits
geleisteten EUR 500.000, zu folgenden zwei Zahlungen: a) sogleich
EUR 1.250.000,- b) binnen 4 Wochen ab Vergleichsabschluss
EUR 750.000,-

Mit Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche Schadenersatz- oder
Bereicherungsansprüche aus Sachverhalten, die der Telekom Austria AG
zum 22.05.2014 im Wege der Akteneinsicht in den Strafverfahren
bekannt oder erkennbar sind, bereinigt und verglichen. Der Vergleich
bleibt unabhängig davon aufrecht, wie allfällige Strafverfahren
ausgehen. Dies gilt auch, wenn Herr Ing. Mag. Rudolf Fischer in
sämtlichen Verfahren freigesprochen werden sollte. Ansprüche aus
allfälligen rechtswidrigen Leistungen und Zahlungen als "kick-back"
dritter Personen an Ing. Mag. Rudolf Fischer sind nicht verglichen,
wovon ein ungeklärter Sachverhalt, der von den Behörden noch
untersucht wird, mit einem Betrag bis EUR 200.000,- ausgenommen ist.

Das Regressrisiko gegenüber Mithaftenden trägt Herr Ing. Mag.
Fischer.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.438.515 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen:
377.415.026 Nein-Stimmen: 23.489 Enthaltungen: 2.968

4.2. Genehmigung der Rahmenbedingungen für einen Vergleich mit Herrn
Dr. Stefano Colombo Die Eckpunkte des abzuschließenden Vergleichs
sind:

Herr Dr. Stefano Colombo verpflichtet sich, zusätzlich zu den bereits
geleisteten EUR 196.000,- einen weiteren Betrag von EUR 3.130.000,-
an Telekom Austria AG zu bezahlen.

Mit Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche aus Sachverhalten, die
Telekom Austria AG zum 14.08.2014 im Wege der Akteneinsicht in den
diversen Strafverfahren und aus dem parlamentarischen
Untersuchungsausschuss bekannt oder erkennbar sind, ableitbare
Ansprüche auf Schadenersatz oder Bereicherungsausgleich sowie
sämtliche Ansprüche der Telekom Austria AG und ihren
Konzernunternehmen gegen Herrn Dr. Stefano Colombo aus seiner
vormaligen Tätigkeit für die Telekom Austria AG, welche sich auf
Umstände gründen, die der Telekom Austria AG und deren
Konzernunternehmen bekannt sind, endgültig bereinigt und verglichen.

Das Regressrisiko gegenüber Mithaftenden trägt Herr Dr. Stefano
Colombo.

Klargestellt wird, dass dies eine Ermächtigung zum
Vergleichsabschluss zu den obigen Konditionen mit Dr. Stefano Colombo
darstellt, aber auch von einem Abschluss eines solchen Vergleiches
abgesehen werden kann.

Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 377.432.569 Anteil des
durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 % Ja-Stimmen:
377.407.033 Nein-Stimmen: 25.536 Enthaltungen: 2.671

Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie auf unserer
Website www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung

Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Diese
zukunftsbezogenen Aussagen verwenden normalerweise Ausdrücke wie
"glaubt", "ist der Absicht", "nimmt an", "plant", "erwartet" und
ähnliche Formulierungen. Die tatsächlichen Ereignisse können aufgrund
einer Reihe von Faktoren wesentlich von der erwarteten Entwicklung
abweichen. Zukunftsbezogene Aussagen enthalten naturgemäß Risiken und
Unsicherheiten. Wir wollen darauf hinweisen, dass aufgrund einer
Reihe von wichtigen Faktoren das tatsächliche Ergebnis wesentlich von
den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen kann. Weder die Telekom
Austria noch eine andere Person übernehmen eine Haftung für solche
zukunftsbezogenen Aussagen. Telekom Austria wird diese
zukunftsbezogenen Aussagen nicht aktualisieren, weder aufgrund
geänderter tatsächlicher Umstände, geänderter Annahmen oder
Erwartungen. Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung
dar, Wertpapiere der Telekom Austria zu kaufen oder zu verkaufen.

Rückfragehinweis:
Matthias Stieber
Director Investor Relations
Tel.: +43 (0) 50 664 39126
mailto: matthias.stieber@telekomaustria.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Email: investor.relations@telekomaustria.com
WWW: www.telekomaustria.com/ir
Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
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