Das Undenkbare denken / Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten schaffen Sicherheit (FOTO)
Geschrieben am 20-08-2014 |
Berlin (ots) -
Niemand befasst sich gern mit schwerer Krankheit und dem eigenen
Tod. Doch was, wenn ein Unfall ins Koma führt oder wenn eine Demenz
weit fortgeschritten ist? Dann können Betroffene ihren Willen nicht
mehr äußern, und in der Regel müssen die Hinterbliebenen entscheiden,
wie es medizinisch weitergehen soll. Das kann sie seelisch stark
belasten. Deshalb ist es wichtig festzulegen, was im Fall der Fälle
geschehen soll: mit einer individualisierten Patientenverfügung oder
einer Vollsorgevollmacht.
In einer Patientenverfügung wird festgelegt, wie in einem Notfall
im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung verfahren
werden soll. Es geht dabei um sehr komplexe Themen wie eine
auftretende Demenz, eine andere Hirnschädigung, die es unmöglich
machen, eigene Wünsche und Bedürfnisse zu äußern, oder eine nicht
heilbare Krankheit. Deshalb Vorsicht! Es kommt auf genaue
Formulierungen an. "Sätze wie 'Ich wünsche keine lebenserhaltenden
Maßnahmen' sind zu pauschal", sagt Dr. Ansgar Beckervordersandfort,
Fachanwalt für Erbrecht und Notar und Partner von SmartLaw. "Die
Verfügung muss konkrete medizinische Situationen beschreiben, in die
ein Mensch geraten kann, und sie muss Behandlungsmethoden für jede
dieser Situationen explizit benennen beziehungsweise ausschließen."
Nur dann könnten Mediziner eindeutig auf den Willen eines Patienten
schließen, der sich nicht mehr klar artikulieren kann.
Individuell statt "von der Stange"
Krankenkassen, Patientenverbände und Institutionen wie die
Deutsche Alzheimer Gesellschaft raten deshalb davon ab,
Standardformulare zu verwenden. Wer eine Patientenverfügung aufsetzen
möchte, sollte sich mit Familie und Freunden beraten und möglichst
auch den Hausarzt befragen. Dieser weiß, welche Behandlungsmethoden
in welcher Situation potenziell zum Einsatz kommen. Danach kann ein
Dokument zusammengestellt werden, das den individuellen Wünschen
entspricht. Online-Anbieter wie SmartLaw können dabei helfen, ein
individuelles und juristisch klares Dokument zu erstellen und können
mithilfe eines einfachen, strukturierten Online-Fragenkatalogs
Missverständnisse durch eine falsche Wortwahl und eine verwirrende
Argumentationsstruktur verhindern.
Den eigenen Willen regelmäßig prüfen
Außerdem sollte eine Patientenverfügung regelmäßig aktualisiert
werden. Zwar bleibt eine Verfügung formaljuristisch auch nach vielen
Jahren wirksam, in der Praxis führt ein altes Dokument aber oft zu
Problemen. Ein Beispiel: Eine Frau Ende 50 steht noch voll im
Berufsleben und äußert sich in ihrer Patientenverfügung über Demenz.
Die Passagen spiegeln ihre gegenwärtige Einstellung zum Thema wider.
Diese kann sich später aber ändern, sollten Ärzte eine beginnende
Demenz diagnostizieren. Ist die Erkrankung erst so weit
fortgeschritten, dass die Frau ihre Patientenverfügung nicht mehr
erneuern kann, wird das Dokument möglichweise faktisch unbrauchbar.
Vorsorge auch für Vermögens- und andere persönliche
Angelegenheiten
Die Vorsorgevollmacht regelt vor allem, wer im Namen des
Betroffenen handeln darf. Es werden ein oder mehrere Bevollmächtigte
benannt, die befugt werden im Notfall, die persönlichen und
Vermögensangelegenheiten im Namen des Betroffenen zu regeln. Dazu
gehört auch der Zugriff auf das eigene Vermögen. Dies ist notwendig,
wenn etwa Rechnungen bezahlt werden müssen und der Betroffene selbst
dazu nicht in der Lage ist. Natürlich besteht auch das Risiko des
Missbrauchs der Vollmacht. Der Bevollmächtigte kann jedoch nur
handeln, wenn er das Original der Vollmachtsurkunde besitzt. Sie
schließt aber erst einmal die Entscheidungen, wie die medizinische
und pflegerische Behandlung aussehen soll, nicht mit ein. Erst durch
die Ergänzung der Vorsorgevollmacht um eine Patienten- und
Betreuungsverfügung wird dies möglich.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
gemeinsam erstellen
Die umfassendste Möglichkeit zur vorsorglichen Regelung der
eigenen Angelegenheiten für "den Fall der Fälle" ist eine Kombination
aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. So
sind alle Aspekte in einem Dokument geregelt. Dadurch wird
verhindert, dass diese wichtigen Dokumente einander widersprechen und
am Ende vielleicht doch nicht der eigene Wille Beachtung findet. "Mit
diesem Recht ist eine hohe Verantwortung verbunden, die auch zur Last
werden kann", sagt Ansgar Beckervordersandfort. Denn im Fall der
Fälle muss die oder der Bevollmächtigte den Ärzten mitteilen, ob eine
medizinische Maßnahme durchgeführt oder abgebrochen werden soll.
"Deshalb sollten derjenige, der eine Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung errichtet und seine Vertrauensperson ausführlich
und offen über Wertvorstellungen und Ängste sprechen." Außerdem müsse
der Bevollmächtigte wissen, wo die Vollmacht aufbewahrt wird oder
aber er sollte selbst ein Exemplar erhalten, um für den
Vollmachtgeber handeln zu können. Freilich könne auch eine tiefe
zwischenmenschliche Beziehung über die Jahre Risse bekommen, so
Ansgar Beckervordersandfort. Deshalb bestehe selbstverständlich die
Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht jederzeit zu widerrufen.
Schließlich können und sollten Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung im zentralen Vorsorgeregister der
Bundesnotarkammer registriert werden. Dies ist auch für Vollmachten
möglich, die nicht bei einem Notar errichtet worden sind. Durch
Einsicht in das Register finden Ärzte, Gerichte und Behörden im Fall
der Fälle schnell heraus, dass eine Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung existiert und wer der Bevollmächtigte ist.
Über SmartLaw
SmartLaw ist Experte für individuelle, rechtssichere Verträge und
Rechtsdokumente im Internet. Der Online-Dienstleister wurde im Jahr
2012 gegründet und ist seit 2014 Teil des Geschäftsbereichs Business
of Law der Wolters Kluwer Deutschland GmbH. Zum Portfolio gehören
unter anderem Arbeitsverträge, Patientenverfügungen,
Vorsorgevollmachten, Testamente und Mietverträge. Die Dienstleistung
von SmartLaw füllt die Lücke zwischen Mustervertrag und der
Fachberatung von Anwälten. Sie ist mit dem Trusted-Shops-Siegel
ausgezeichnet und im Datenschutz TÜV-zertifiziert. SmartLaw hat 45
Mitarbeiter an den Standorten Berlin, Köln, Mannheim und Münster.
Weitere Informationen unter www.smartlaw.de
Pressekontakt:
Christina Graf, Ketchum Pleon GmbH
Telefon: +49 30 726 139 968
Mail: christina.graf@ketchumpleon.com
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