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Bagatellschäden: Kontaktdaten und Versicherung persönlich austauschen / TÜV Rheinland: Erhöhtes Unfallrisiko auf Parkplätzen / Mindestens 30 Minuten auf Geschädigten warten

Geschrieben am 22-08-2014

Köln (ots) - Eine kleine Unachtsamkeit auf dem Parkplatz und schon
ist es passiert: Schnell hat man beim Zurücksetzen mal eine andere
Stoßstange gestreift oder beim Aussteigen die Fahrertür ins
Nachbarauto gedrückt. Zurück bleiben kleine Kratzer oder Dellen -
sogenannte Bagatellschäden, die sich in der Regel mit wenig Aufwand
wieder beheben lassen. "Bei einer Schadenshöhe von etwa 800 bis 1.000
Euro liegt ein Bagatellschaden vor. In solchen Fällen gilt es als
nicht angemessen, einen Sachverständigen zu beauftragen", weiß
Hans-Ulrich Sander, Kfz-Experte von TÜV Rheinland. Lässt der
Geschädigte dennoch ein Gutachten erstellen, muss die Versicherung
die Kosten dafür nicht zwingend übernehmen - eben weil es sich um
eine Bagatelle handelt.

Auch Geschädigter muss selbst aktiv werden

Für den Unfallverursacher kommt es auf das richtige Verhalten an.
"Als Schädiger muss ich mich zu erkennen geben und auf den
Geschädigten warten", sagt Hans-Ulrich Sander. Eine halbe Stunde
Wartezeit gilt als zumutbar. Achtung: Wer nur einen Zettel mit seinen
Kontaktdaten an der Windschutzscheibe hinterlässt, begeht
Verkehrsunfallflucht und macht sich strafbar. Beide Parteien müssen
Gelegenheit haben, ihre Kontakt- und Versicherungsdaten persönlich
auszutauschen. Dann setzt der Unfallverursacher seine Versicherung
über den Schaden in Kenntnis. "Der Geschädigte muss selbst an den
gegnerischen Haftpflichtversicherer herantreten - von alleine
passiert gar nichts", so der TÜV Rheinland-Experte.

Wann die Polizei verständigen?

Die Polizei muss bei Bagatellschäden in der Regel nicht
verständigt werden. Ereignet sich der Unfall zum Beispiel auf einem
privaten Supermarktparkplatz, ist die Polizei dafür gar nicht
zuständig. Sie kann allerdings weiterhelfen, sollten sich Schädiger
und Geschädigter nicht einig werden. Sander kennt einen weiteren
Fall, in dem man die Polizei verständigen sollte: "Angenommen, ich
habe 30 Minuten gewartet und es kommt niemand, dann schildere ich
dies der Polizei, gebe das Kennzeichen des Geschädigten durch, fahre
zur nächsten Dienststelle und lege meine Personalien vor." Nur so
lässt sich eine Verkehrsunfallflucht vermeiden.



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