Börsen-Zeitung: Zwei Paar Schuhe, Kommentar zum Strafverfahren gegen Ex-Vorstände der BayernLB von Bernd Wittkowski
Geschrieben am 25-08-2014 |
Frankfurt (ots) - Die Übernahme der Hypo Alpe Adria kurz vor
Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2007 war für die BayernLB ein
Fehleinkauf sondergleichen. Das ist irgendwann auch dem damaligen
Finanzchef der Münchener Landesbank und heutigen Hauptgeschäftsführer
des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Michael Kemmer,
gedämmert. Zumindest seit seinem Antritt beim BdB vor vier Jahren hat
er auch öffentlich zuweilen nicht verhehlt, dass das
milliardenschwere Investment in Kärnten rückblickend ein
unternehmerischer Missgriff war.
Nördlich des Weißwurstäquators, wo das vermeintliche
österreichische Schmuckstück auch wie sauer (Weiß-)Bier angeboten
worden war, hatte man sich - dafür gibt es Ohrenzeugen - schon 2007
zugeflüstert, dass das Stück nur schmuck herausgeputzt war. Leider
wurde versäumt, den Bayern einen Tipp zu geben. Aber der wäre
womöglich eh nutzlos gewesen, soll die Landesbank doch aus Sicht der
Politik, wie der Flop bei der Bawag zeigte, vorher zu blöd gewesen
sein, eine Bank zu kaufen.
Eine unternehmerische Fehlentscheidung zu treffen, sei sie noch so
teuer, wie in diesem Fall vor allem für die Steuerzahler, und damit
strafbare Untreue zu begehen, sind indes zwei Paar Schuhe. Und so
wird dieser Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Münchener
Landgerichts für Kemmer und drei der fünf Mitangeklagten - nicht aber
Ex-Bankchef Werner Schmidt und seinen früheren Kollegen Rudolf
Hanisch, die zusätzlich der Bestechung beschuldigt werden - an diesem
Dienstag aller Voraussicht nach enden wie die Causa Ecclestone:
Einstellung gegen Geldauflagen. Mit dem feinen Unterschied, dass
Kemmer & Co. anders als der Formel-1-Boss nicht 100 Mill. Dollar
werden überweisen müssen, sondern überschaubare vier- bis
fünfstellige Beträge. Das ist wohl der kleinste gemeinsame Nenner an
für alle Beteiligten gesichtswahrender Symbolik. Die
Staatsanwaltschaft, deren Hauptanklagepunkt das Gericht erst gar
nicht zur Verhandlung hatte zulassen wollen, hat überhaupt keine
andere Wahl, als dem Deal zuzustimmen. Verweigern die Strafverfolger
den vom Gericht erbetenen "vernünftigen" Abschluss des Verfahrens,
können sie nur verlieren.
Weite Teile der Öffentlichkeit werden den Ausgang des Prozesses
für unbefriedigend halten: "Schon wieder kommen Banker, die unser
Geld verbrannt haben, billig davon." Doch die Sache ist ganz einfach
und die Verfahrenseinstellung somit gerecht: Untreue im Sinne des
Strafgesetzbuchs erfordert Vorsatz. Der war nicht nachzuweisen.
Dummheit dagegen erfordert keinen Vorsatz, ist aber nicht strafbar.
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Telefon: 069--2732-0
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