NABU-Umweltsteuer auf Getränkeverpackungen ist rechtlich zulässig
Geschrieben am 29-08-2014 |
Berlin (ots) - Der Einführung einer Umweltsteuer auf
Getränkeverpackungen in Deutschland steht aus rechtlicher Sicht
nichts im Weg. Das belegen zwei vom NABU in Auftrag gegebene
Gutachten. Der NABU fordert seit Jahren zusätzlich zum Pfand eine
solche Abgabe auf Getränkeverpackungen, um der stetig steigenden
Menge von Einwegplastikflaschen im Getränkemarkt Einhalt zu gebieten.
"Von einzelnen Experten und Industrie ins Feld geführte Zweifel
über die rechtliche Zulässigkeit einer Getränkeverpackungssteuer
konnten durch unser Rechtsgutachten ausgeräumt werden. Das wird auch
von einem zweiten unabhängigen Gutachter bestätigt. Jetzt braucht es
allein den politischen Willen, um die Einwegflut zu stoppen", sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller und appellierte an
Umweltpolitiker und Umweltministerium, entsprechend zu handeln. Eine
lenkende Steuer sei ein wirksames und effizientes Mittel, um die
Menge an umweltschädlichen Einwegplastikflaschen endlich zu
verringern.
Mit einer zusätzlichen Umweltabgabe könnten 400.000 Tonnen
Plastikmüll und 1,5 Millionen Tonnen CO2 jährlich vermieden werden.
Das 2003 eingeführte Einwegpfand hat zwar zur Reduzierung von Müll in
der Landschaft durch Plastikflaschen geführt, das Ziel, zukünftig 80
Prozent aller Getränke in Mehrwegflaschen, Schlauchbeuteln oder
Getränkekartons abzufüllen, aber nicht erreicht. Die
umweltfreundlichen Behälter haben lediglich einen Marktanteil von
unter 50 Prozent. Viele Verbraucher suchen in den Discountern heute
vergeblich nach umweltfreundlichen Alternativen zur
Einweg-Plastikflasche oder Getränkedose. Die Steuer würde diese
stärker belasten als umweltfreundliche Getränkeverpackungen. So
würden Verbraucher nicht nur die Umwelt sondern auch ihren Geldbeutel
schonen.
Kritiker einer Umweltabgabe haben bisher auf vermeintliche
rechtliche Hürden der Steuer hingewiesen, wie z.B. die
Unvereinbarkeit mit gängigem deutschem und europäischem
Wettbewerbsrecht, die mögliche erdrosselnde Wirkung auf den
Getränkesektor oder die Diskriminierung von ausländischen Abfüllern.
"Die jetzt veröffentlichten Gutachten machen klar, dass die Ziele
und das Lenkungskonzept der Steuer mit der Berufsausübungsfreiheit,
also dem deutschen Grundgesetz, sowie dem europäischen Binnenmarkt
und Umweltrecht, also dem primären und sekundären europäischen
Unionsrecht vereinbar sind. Sowohl das Gutachten wie auch die
Stellungnahme zum Gutachten kommen zu dem Schluss, dass eine
Getränkeverpackungssteuer die konsequente Fortführung der
Verantwortung von Getränkeherstellern und Händlern zur Schonung von
Ressourcen und Umwelt ist", so NABU-Leiter Ressourcenpolitik Benjamin
Bongardt.
Die Hauptpunkte in den rechtlichen Einschätzungen zur
Getränkeverpackungssteuer sind: Der Gesetzgeber hat im Steuerrecht
einen sehr großen Gestaltungsspielraum. Zudem haben Abfüller und
Händler auf dem deutschen und europäischen Getränkemarkt viele
Möglichkeiten auf die Steuer zu reagieren, sei es durch den Austausch
von umweltschädlichem Verpackungsmaterial oder durch einen Umstieg
auf die Abfüllung in Mehrweggebinden sowie durch mehr Einsatz von
Sekundärmaterialien. Die Steuer kann klar diskriminierungsfrei
gestaltet werden, da es in- und ausländischen Produzenten auf dem
europäischen Markt mit im Grundsatz gleichen Wirtschaftsbedingungen
möglich ist, Rohstoffe für ihr Verpackungsmaterial zu besorgen.
"Auch der Kunde wird in seiner Handlungsfreiheit nicht übermäßig
eingeschränkt. Vielmehr bekommt der Einzelhandel Anreize, wieder
Mehrwegverpackungen in sein Sortiment aufzunehmen und damit den
Verbrauchern eine Wahl für umweltfreundliche Getränkeverpackungen zu
erleichtern", so Bongardt.
Die Gutachten und weitere Informationen zum NABU-Vorschlag für
eine Getränkeverpackungssteuer finden Sie unter
www.NABU.de/getraenkeverpackungssteuer.
Originaltext vom NABU
Pressekontakt:
Dr. Benjamin Bongardt, NABU-Abfallexperte, Tel. 030-28 49 84-1610,
Benjamin.Bongardt@NABU.de
Sascha Roth, Referent für Umweltpolitik, Tel. 030-28 49 84-1660,
Sascha.Roth@NABU.de
NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse@NABU.de
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