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Euler Hermes bietet umfassenden Langzeitschutz bei Insolvenzanfechtung bis zu EUR 2,5 Mio. (FOTO)

Geschrieben am 18-09-2014

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Euler Hermes Webseite
http://ots.de/1TzH1
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Hamburg (ots) -

- Insolvenzordnung: Rückforderungen von Zahlungen im
Insolvenzverfahren sind bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich -

- Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vereinfacht
Insolvenzanfechtung für Insolvenzverwalter erheblich

- Ausfallrisiko von Forderungen steigt für Lieferanten dadurch um
ein Vielfaches an

- Neue Euler Hermes Zusatzpolice schützt Lieferanten bei
Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter

Euler Hermes bietet als einer der ersten Kreditversicherer
Langzeitschutz gegen Schäden aus einer Insolvenzanfechtung an. Diese
Anfechtungspolice leistet erstmals auch über das Kreditlimit hinaus.
Ein Insolvenzverwalter kann nach Paragraph 133 der Insolvenzordnung
bereits geleistete Zahlungen der letzten zehn Jahre anfechten und
diese von den Lieferanten zurückzufordern, um sie in die
Insolvenzmasse einfließen zu lassen. Damit soll die Benachteiligung
einzelner Gläubiger verhindert werden. Durch diese Rückforderungen
steigt das Risiko des Forderungsausfalls bei den betroffenen
Lieferanten unter Umständen um ein Vielfaches an und überschreitet
das Kreditlimit. Die Anfechtungsversicherung deckt genau diese
Schäden ab, in fünf frei wählbaren Varianten: von einer
Versicherungssumme von EUR 250.000 bis zu maximal EUR 2,5 Millionen.

Wenn der Insolvenzverwalter zur Kasse bittet:
Zahlungsrückforderungen von bis zu 10 Jahren

"Der Lieferant wird bei einer Anfechtung vom Insolvenzverwalter
für bis zu zehn Jahre rückwirkend zur Kasse gebeten", sagte Ulrich
Nöthel, Mitglied des Vorstands bei Euler Hermes. "Das kann für
Unternehmen schnell zu hohen Verlusten oder im schlimmsten Fall zur
Existenzbedrohung werden. Zwar sind alle unbezahlten Forderungen
durch die Warenkreditversicherung gedeckt - bereits geleistete
Zahlungen, die das Kreditlimit übersteigen, sind bisher aber nicht
ausreichend geschützt. Mit unserer neuen Anfechtungsversicherung
reagieren wir auf dieses speziell im deutschen Markt vorhandene
Risiko und bieten entsprechenden Langzeitschutz."

BGH-Rechtsprechung: Beweispflicht beim Lieferanten statt beim
Insolvenzverwalter

Der Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert in seiner aktuellen
Rechtsprechung die Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter
erheblich. Der Lieferant muss jetzt nachweisen, dass zum Zeitpunkt
des Zahlungseingangs - trotz entsprechender Anzeichen - keine
drohende Zahlungsunfähigkeit seines Abnehmers vorlag.

"Für die meisten Unternehmen ist es fast unmöglich, dieser
Beweispflicht nachzukommen, denn bereits Stundungen oder
Zahlungspläne können als solche Anzeichen gewertet werden", sagte
Nöthel. "Durch die vom BGH veränderte Beweislast sind Anfechtungen
für den Insolvenzverwalter deshalb noch einfacher. Seither sehen wir
zunehmend Fälle, in denen Insolvenzverwalter bezahlte Rechnungen über
einen Zeitraum von mehreren Jahren zurückfordern statt wie bisher nur
für die letzten Monate vor der Insolvenz. Längst bezahlte Rechnungen
werden so plötzlich wieder zu einer offenen Forderung. Das
Ausfallrisiko für Lieferanten ist dadurch sehr groß."

Rechenbeispiel: Schadenshöhe kann sich leicht verfünf- oder gar
verzehnfachen

Ein mittelständischer Betrieb liefert beispielsweise über einen
Zeitraum von zehn Jahren Waren im Wert von jährlich EUR 150.000 an
einen Abnehmer. Das Kreditlimit seiner Warenkreditversicherung liegt
bei EUR 200.000; dieses überschreitet er zu keinem Zeitpunkt. Als der
Abnehmer einen Insolvenzantrag stellt, bestehen noch die offenen
Forderungen von EUR 150.000 aus der letzten Lieferung. Diesen Schaden
über-nimmt seine Warenkreditversicherung. Plötzlich fordert der
Insolvenzverwalter jedoch auch alle bereits bezahlten Forderungen der
zurückliegenden vier Jahre zurück, insgesamt also EUR 600.000. Seine
Begründung: Es hatte in diesem Zeitraum immer wieder Stundungen und
Zahlungspläne gegeben, der mögliche Zahlungsausfall war daher für den
Lieferanten erkennbar. Dessen Schaden beläuft sich dadurch auf
ins-gesamt EUR 750.000 und ist damit fünf Mal so hoch wie zunächst
erwartet. Bis zum vereinbarten Kreditlimit von EUR 200.000 deckt dies
seine klassische Police ab. Auf den Verlusten der verbleibenden EUR
550.000 würde das Unternehmen hingegen sitzen bleiben - es sei denn,
es hätte sich im Vorfeld mit einer Anfechtungsversicherung dagegen
abgesichert.

Schutz-Konditionen: Frei wählbare Versicherungssummen,
transparente Kosten

Die Anfechtungsversicherung von Euler Hermes ist ein zusätzliches
Sicherheitspaket zur klassischen Warenkreditversicherung. Sie deckt
dabei alle Schäden aus Insolvenzanfechtungen oberhalb des
Kreditlimits ab. Die Versicherungssumme kann jedes Unternehmen aus
fünf Varianten frei wählen: von EUR 250.000 über EUR 500.000, EUR 1
Mio., EUR 1,5 Mio. bis hin zu maximal EUR 2,5 Mio. Nach individueller
Vereinbarung sind auch höhere Versicherungssummen möglich. Die
Prämien belaufen sich dabei je nach gewählter Option auf 1 bis 2% der
Versicherungssumme pro Jahr.



Pressekontakt:
Euler Hermes Deutschland AG, (Hamburg)
Antje Stephan
Pressesprecherin
Telefon: +49 (0)40 8834-1033
Mobil: +49 (0)160 899 2772
antje.stephan@eulerhermes.com


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