ADAC siegt vor Gericht / Werbeanzeige nicht irreführend
Geschrieben am 25-09-2014 |
München (ots) - Im einstweiligen Verfügungsverfahren um eine ADAC
Werbeanzeige hat der Club heute vor dem Stuttgarter Landgericht einen
Sieg verbucht. Die Anzeige sei, so das Gericht, nicht irreführend und
verstoße daher nicht gegen das Wettbewerbsrecht.
Gegen die Anzeige, mit dem Slogan "Wir helfen Helfen" auf dem ADAC
Fahrzeuge von Straßenwacht und Straßendienstpartner sowie ein ADAC
Rettungshubschrauber neben Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei
und einem Notarztwagen abgebildet sind, hatte der Stuttgarter
Automobilclub ACE eine einstweilige Verfügung beantragt. Seiner
Meinung nach sei die Anzeige wettbewerbswidrig, da sich der ADAC auf
eine Stufe mit staatlichen Rettungs- und Einsatzkräften stelle.
Der ADAC sieht in der Anzeige in erster Linie die Kernleistungen
des Clubs "Hilfe, Rat und Schutz" für Mitglieder und Nicht-Mitglieder
thematisiert. Mit seinen Leistungen unterstützt der ADAC dabei auch
staatliche Rettungskräfte bei ihren lebenswichtigen Hilfeleistungen.
Der ACE kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Pressekontakt:
Marion-Maxi Hartung
Tel.: (089) 7676-3867
Marion-maxi.hartung@adac.de
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