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ODS-Prozess wird neu aufgerollt / BGH beanstandet mangelnde Aufklärung des Sachverhalts - Beklagte im STEAG-Singulus-Prozess müssen noch einmal als Zeugen nach Schwerin

Geschrieben am 08-10-2014

Karlsruhe/Hamburg/Schwerin (ots) - Der Bundesgerichtshof in
Karlsruhe hat mit seiner Entscheidung vom 8.10.2014 der Revision der
Staatsanwaltschaft Schwerin gegen ein Urteil der
Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Schwerin stattgegeben. Dieses
hatte im April vergangenen Jahres nach 58 Verhandlungstagen drei
ehemalige Geschäftsführer des inzwischen insolventen DVD-Herstellers
ODS Optical Disc Service GmbH vom Vorwurf der
Umsatzsteuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs freigesprochen.
Die gleichzeitig verhandelte Revision gegen das Urteil wegen
Kreditbetrugs wurde verworfen. Der BGH hat nicht den rechtlichen
Ansatz der Strafkammer beanstandet, der zu dem Freispruch führte,
sondern die mangelnde Aufklärung des Sachverhalts. Deshalb soll jetzt
in Schwerin in vollem Umfang wieder neu verhandelt werden.

Wilhelm Mittrich, früherer Geschäftsführer der ODS, dazu: "Auch
wenn es verwunderlich klingen mag, freue ich mich wirklich auf die
Gelegenheit, die Vorgeschichte der Insolvenz von ODS nun im
Strafprozess noch einmal grundlegend aufzuarbeiten. Der Vorwurf einer
Umsatzsteuerhinterziehung und eines Subventionsbetrugs gegen die
ehemalige ODS-Geschäftsleitung ist und bleibt falsch. Wie ich
kürzlich herausgefunden habe und durch Dokumente belegen kann, wurde
der vorliegende Strafprozess ausgelöst durch eine falsche
Umsatzsteuererklärung, die 2004 in der Steuerabteilung der damaligen
STEAG AG für die damalige STEAG HamaTech AG unterzeichnet und dann
vehement als angeblich richtig verteidigt wurde. Die hierfür
verantwortlichen Personen müssen jetzt im Strafprozess vor dem
Landgericht Schwerin als Zeugen geladen und dazu verhört werden."

Die Umsatzsteuererklärung der damaligen STEAG HamaTech AG aus dem
Jahr 2004 betraf die Abwicklung eines Liefergeschäfts mit ODS. Das
für ODS zuständige Finanzamt leitete ein Steuerstrafverfahren gegen
die damaligen ODS-Geschäftsführer ein. 2006 kam es zu einer
Steuer-Razzia bei ODS, 2007 zu einem Arrest von Teilen des
Unternehmens-Vermögens. Wenig später musste ODS Insolvenz anmelden.

Die frühere STEAG AG firmiert mittlerweile unter STEAG GmbH und
wurde kürzlich für insgesamt über Euro 1,2 Mrd. vom
Stadtwerke-Konsortium Rhein-Ruhr übernommen. Und die ehemalige STEAG
HamaTech AG ist 2009 in der börsennotierten Singulus Technologies AG
aufgegangen.

Aus dem Umsatzsteuer-Streit von 2004 über rund Euro 1,5 Mio. ist
inzwischen eine 750 Millionen-Euro-Schadensersatzfeststellungsklage
hervorgegangen, die die Hamburger Inkassofirma Alster & Elbe Inkasso
GmbH gegen die STEAG GmbH, die Singulus Technologies AG und vier
weitere Beteiligte erhoben hat. Über diese Klage, die seit Juli 2014
das Landgericht Karlsruhe beschäftigt, wurde bereits in der Presse
berichtet.



Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH (Berlin/Brüssel)
- Büro Berlin -
Uwe Wolff
Chausseestrasse 5
10115 Berlin / Germany
phone: +49-30-2404 8290
mobil: +49170 814 3169
Email: uwe.wolff@naima-media.de


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