In Jena nimmt jeder zweite Vater Elterngeld in Anspruch
Geschrieben am 14-10-2014 |
Wiesbaden (ots) - In der thüringischen Stadt Jena lag die
Väterbeteiligung beim Elterngeld für Nachwuchs, der im Jahr 2012
geboren wurde, bei 50 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, hält Jena schon seit dem Jahr 2008 mit damals 43 %
deutschlandweit den Spitzenwert. Die zweithöchste Quote hatte der
bayerische Landkreis Main-Spessart mit 48 %. Die geringste
Beteiligung von Vätern mit 11 % gab es in den Städten Gelsenkirchen
(Nordrhein-Westfalen) und Neumünster (Schleswig-Holstein). Die
Mütterbeteiligung lag bundesweit bei 96 %.
In 266 der bundesweit insgesamt 402 kreisfreien Städte und
Landkreise lag die Väterbeteiligung bei mindestens 25 %. Dabei zeigt
sich eine klare regionale Konzentration im Süden und Südosten
Deutschlands, und zwar in Bayern, Sachsen und Thüringen. Aber auch in
fast allen Kreisen Brandenburgs nahm mehr als jeder vierte Vater
Elterngeld in Anspruch.
Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen abhängig vom bisherigen Einkommen der
Elterngeldbeziehenden. Hier gab es - auch innerhalb der Bundesländer
- deutliche regionale Unterschiede. So lag der durchschnittliche
Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes
erwerbstätig waren, in 61 % der Kreise (in 246 von insgesamt 402
Kreisen) im ersten Bezugsmonat bei mindestens 1 200 Euro. Diese
Kreise lagen schwerpunktmäßig im Süden und Südwesten Deutschlands.
Einen durchschnittlichen Elterngeldanspruch von weniger als 1 000
Euro hatten Väter in 39 kreisfreien Städten und Landkreisen, die bis
auf zwei Ausnahmen in den ostdeutschen Bundesländern lagen. Väter in
der bayerischen Stadt Ingolstadt hatten mit 1 464 Euro den höchsten
durchschnittlichen Elterngeldanspruch.
Der Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt erwerbstätig
waren, lag mit bundesweit durchschnittlich 1 231 Euro - wie auch
schon in den Vorjahren - deutlich höher als der von vor der Geburt
des Kindes erwerbstätigen Müttern (883 Euro). Anders als bei den
Vätern lag daher der vergleichbare durchschnittliche
Elterngeldanspruch von Müttern nur in 18 Kreisen bei 1 000 Euro und
mehr. Die höchsten Ansprüche von Müttern gab es in Heidelberg (1 122
Euro), München (1 118 Euro) und Frankfurt am Main (1 103 Euro).
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Andrea Wolff,
Telefon: (0611) 75-8137,
www.detatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de
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