Winkelmeier-Becker/Hirte: Union hält an Änderungen im Insolvenzanfechtungsrecht fest
Geschrieben am 20-10-2014 |
Berlin (ots) - Reformverweigerung des Bundesjustizministeriums ist
unverständlich
In einem Presseartikel berichtet die Frankfurter Allgemeine
Zeitung (F.A.Z.) am vergangenen Samstag, dass die Koalition die
Pläne, das Insolvenzanfechtungsrecht zu ändern, gestoppt habe. Hierzu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der
zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die Union tritt weiterhin für
Änderungen im Bereich der Insolvenzanfechtung ein. Unser Ziel ist es,
Unternehmen besser vor ungerechtfertigten Rückforderungen eines
Insolvenzverwalters zu schützen. Zudem müssen sich die Arbeitnehmer
eines insolventen Unternehmens darauf verlassen können, dass sie
ausgezahlte Löhne im Regelfall behalten dürfen.
Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass der Gesetzgeber den
betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmern mit gezielten Änderungen
zügig helfen kann. Das wäre auch im Rahmen eines eigenständigen
Gesetzgebungsverfahrens denkbar. Die Union hält selbstverständlich an
diesem wichtigen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag fest.
Dass die Rechtslage nicht so bleiben darf wie bisher, hat auch
Minister Maas erkannt, dessen Haus erst jüngst ein Eckpunktepapier
zur Reform des Anfechtungsrechts vorgelegt hatte. Insofern ist es
unverständlich und widersprüchlich, wenn der Minister den Auftrag aus
dem Koalitionsvertrag nun als erledigt betrachtet."
Heribert Hirte: "Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums
enthält zwar richtige Ansätze, geht aber in zwei wesentlichen Punkten
über die Zielsetzung des Koalitionsvertrages hinaus und wird insofern
auch in der Fachöffentlichkeit zurecht kritisiert. Das betrifft
insbesondere die geänderte Behandlung von Zahlungen im Rahmen einer
Zwangsvollstreckung, die gravierende Folgen für die Eröffnungsquote
von Insolvenzverfahren haben könnte. Mit der Union wird es keine
neuen Privilegien für Fiskus, Sozialkassen oder Banken im
Insolvenzverfahren geben. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung
ist eine zentrale Errungenschaft der Insolvenzordnung, die wir
erhalten wollen. Außerdem ist nicht einzusehen, warum auch Manager
und Mitarbeiter aus der Finanzbuchhaltung besser gestellt werden
sollten. Denn mit uns wird es keine Prämie für diejenigen geben, die
die Krise eines Unternehmens zu verantworten haben."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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