Continentale zahlt 63,3 Millionen Euro an Krankenversicherte und gibt Beitragsgarantie bis Ende 2015
Geschrieben am 23-10-2014 |
Dortmund (ots) - Gute Nachrichten für Mitglieder der Continentale
Krankenversicherung a.G., denn sie profitieren vom erfolgreichen
Geschäftsjahr 2013 gleich doppelt: Der Versicherungsverein zahlte
kürzlich Beiträge in Höhe von 63,3 Millionen Euro an seine Mitglieder
zurück und gibt für die erfolgreichsten Tarife bis Ende 2015 eine
Beitragsgarantie.
Beitragsrückerstattung in Millionenhöhe
Die Versicherten dürfen sich nicht nur über stabile Beiträge
freuen, sie erhielten einen erheblichen Teil der 2013 gezahlten
Beiträge bereits zurück. Rund 88.000 Mitgliedern zahlte der
Versicherungsverein insgesamt 63,3 Millionen Euro an
Beitragsrückerstattungen, wovon 51,2 Millionen Euro auf die
erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung entfielen. Im Durchschnitt
entspricht dies rund 717 Euro pro Person. Die Versicherten in den
Vollversicherungstarifen ECONOMY und COMFORT erhielten außerdem 12,2
Millionen Euro in Form einer garantierten Beitragsrückerstattung.
Continentale belohnt wirtschaftliches Handeln
"Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit können wir die
Überschüsse den Mitgliedern zugutekommen lassen und schütten sie
nicht an Investoren aus. Vielmehr setzen wir bei unseren Tarifen auf
die Eigenverantwortung unserer Mitglieder und belohnen damit
wirtschaftliches Verhalten - davon profitiert die gesamte
Versichertengemeinschaft", erläutert Dr. Christoph Helmich,
Krankenvorstand im Continentale Versicherungsverbund. Zusammen mit
der garantierten Pauschalleistung hat die Continentale im Jahr 2014
nahezu 110,3 Millionen Euro an ihre Mitglieder ausgezahlt. Davon
haben rund 190.000 leistungsfreie Versicherte profitiert. Und auch im
kommenden Jahr können sie in den entsprechenden Tarifen mit einer
Auszahlung rechnen. Für 2014 ist die erfolgsabhängige
Beitragsrückerstattung bereits beschlossen.
Stabile Beiträge für 2015 garantiert
Bis zum 31.12.2015 wird die Continentale für alle verkaufsoffenen
Vollkostentarife sowie für diverse Ergänzungstarife
(Wahlleistungstarife SP1, SP2, SP2-B, SP1Z-B; Optionstarif AV-P1;
Krankentagegeldtarife V, VA und Beihilfeergänzungstarif EB) keine
Beitragsanpassungen vornehmen. Das heißt: Die Beiträge werden in
diesem Zeitraum garantiert nicht erhöht. "Die Tarife entwickeln sich
positiv. Daher können wir schon jetzt sagen: Wir müssen die Beiträge
nicht anpassen", erläutert Vorstandsvorsitzender Helmut Posch.
Über den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit:
Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie
versteht sich als ein "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit".
Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und
in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der
Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale
Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit - und ein Versicherungsverein gehört seinen
Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die
Continentale gefeit gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen
unabhängig von Aktionärsinteressen.
Pressekontakt:
Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
presse@continentale.de
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