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Jetzt Spitzenausgleich beantragen: Antragsfrist endet am 31. Dezember 2014 / Auch KMU können Steuern sparen und Energieeffizienz steigern (FOTO)

Geschrieben am 18-11-2014

Berlin (ots) -

Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die im Jahr 2014 von
Strom- und Energiesteuerrückerstattungen profitieren möchten, müssen
bis zum 31.12.2014 den Nachweis zur Einführung eines Systems zur
Verbesserung ihrer Energieeffizienz erbringen. Die Initiative
EnergieEffizienz hat die wichtigsten Änderungen zu den Anforderungen
für eine Steuerentlastung gegenüber 2013 unter
www.stromeffizienz.de/spaefv zusammengestellt.

Spitzenausgleich bei Stromsteuer: neue Anforderungen für Anträge
in 2014

Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) regelt seit 2013
Steuererstattungen im Rahmen des Spitzenausgleichs bei der Energie-
und der Stromsteuer. An diese Steuererleichterungen gekoppelt ist die
Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen beziehungsweise
alternativen Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz in
Unternehmen.

Die SpaEfV unterscheidet zwischen kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) sowie großen Unternehmen. Zudem definiert sie für
die Einführungsphase der Verordnung bis 2015 zwei Ansätze: Beim
horizontalen Ansatz geht es um die Umsetzung in einzelnen Anlagen und
Unternehmensteilen, beim vertikalen Ansatz um die schrittweise
Einführung der Systeme im gesamten Unternehmen.

"In diesem Jahr müssen alle Unternehmen bei Beantragung des
Spitzenausgleichs mit einem vollwertigen System nach dem horizontalen
Ansatz den Nachweis erbringen, dass das entsprechende System nun 60
statt bisher 25 Prozent des Gesamtenergiebedarfs abdeckt", erklärt
Annegret-Cl. Agricola von der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Vereinfachtes Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen auch
für 2014

Auch in 2014 greift speziell für KMU beim Spitzenausgleich eine
vereinfachte Regelung: Sie können ein Energieaudit nach DIN EN
16247-1 mit abschließendem Energieauditbericht oder das sogenannte
alternative System der Anlage 2 der SpaEfV wählen. Um hierfür einen
Nachweis zu erhalten, müssen KMU allerdings zusätzlich zur bisher
geforderten Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs erstmals eine
Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher
dokumentieren.

Bedingungen für Spitzenausgleich werden ab 2015 verschärft

Ab dem Antragsjahr 2015 haben KMU weiterhin die Wahl zwischen
einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder einem vollständigen
alternativen System nach Anlage 2 der SpaEfV. Dieses muss allerdings
ab 2015 auch eine Identifizierung und Bewertung der wirtschaftlichen
Energieeinsparpotenziale beinhalten. KMU sollten zu diesem Zeitpunkt
prüfen, ob sie auf ein vollumfänglich zertifiziertes
Energiemanagementsystem nach ISO 50001 umsteigen. Für große
Unternehmen ist ab 2015 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem, das
sich auf den gesamten Energieverbrauch bezieht, verpflichtend.

Ziel der Anforderungen des Spitzenausgleichs ist es, im
produzierenden Gewerbe gemeinschaftlich bis 2018 schrittweise ein
Effizienzplus von 7,95 Prozent im Vergleich zum Jahresdurchschnitt
der Jahre 2007 bis 2012 zu erreichen.

Initiative EnergieEffizienz.

Die Initiative EnergieEffizienz ist eine bundesweite Informations-
und Motivationskampagne, die private Verbraucher, Unternehmen und
öffentliche Einrichtungen über Vorteile und Chancen der effizienten
Stromnutzung informiert. Seit 2002 entwickelt die Initiative unter
dem Motto "EnergieEffizienz lohnt sich!" verschiedene Informations-
und Beratungsangebote, die entsprechende Handlungsmöglichkeiten für
die unterschiedlichen Zielgruppen aufzeigen. Die Initiative
EnergieEffizienz wird getragen von der dena und gefördert durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufgrund eines
Beschlusses des Deutschen Bundestags.

Weitere Informationen, unter anderem ein Handbuch für
betriebliches Energiemanagement und ein Webspecial, unter
www.stromeffizienz.de/spaefv.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Julia Horstmann, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-853, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
horstmann@dena.de, Internet: www.dena.de


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