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BVDH: Provisionsverbot statt verbesserter Beratungsdokumentation

Geschrieben am 20-11-2014

Berlin (ots) -

- Gesetzgeber will Verbraucher besser vor risikoreichen Produkten
des "Grauen Kapitalmarktes" schützen
- Wirklicher Schutz aber nur möglich, wenn Berater ausreichend
qualifiziert, Verbraucher in Finanzfragen gut gebildet und
Provisionen verboten werden

Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen für einen
verbesserten Anlegerschutz verfehlen nach Auffassung des
Berufsverbandes deutscher Honorarberater (BVDH e.V.) weitestgehend
ihr Ziel. Wie aus einer Regierungsmitteilung vom 12. November 2014
hervorgeht, sollen Anleger besser vor risikoreichen Produkten des
"Grauen Kapitalmarktes" geschützt werden. Dabei soll vor allem die
bereits existierende Beratungsdokumentation verbessert werden, also
Beratungsprotokolle, Verkaufsprospekte und
Produktinformationsblätter. Doch schon heute werden Anleger trotz der
Pflicht zur Beratungsdokumentation falsch oder unzureichend über
Risiken und Kosten von Anlagen aufgeklärt.

Hauptursache für Verkauf risikoreicher Produkte: hohe
Vertriebsprovisionen

"Das dem Verkauf risikoreicher Produkte zugrundeliegende Problem
wird mit einer besseren Dokumentation nicht gelöst", kritisiert Karl
Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender des BVDH. "Risikoreiche
Finanzprodukte werden verkauft, weil sie hohe Provisionen einbringen,
die Banken von Produktanbietern für den Verkauf dieser Produkte
erhalten."

Maßnahmen für echten Verbraucherschutz: Provisionsverbot, höhere
Beraterqualifikation und Finanzbildung der Bürger

Unaufgeklärte Verbraucher, die vorgeschlagene Produkte aufgrund
einer unzureichenden finanzpolitischen Bildung nicht kritisch
hinterfragen, begünstigen den provisionsgetriebenen Verkauf. In der
Konsequenz ermöglichen nur die folgenden Maßnahmen einen besseren
Anlegerschutz: eine fundierte Qualifikation der Berater, eine
umfassende Bildung der Bürger in Finanzfragen sowie ein alle Produkte
betreffendes Provisionsverbot.

"Provisionen führen zu Fehlanreizen bei Finanzdienstleistungen,
sie sorgen dafür, dass Anlegern Risiken und Kosten von
Finanzprodukten verschwiegen werden. Deshalb muss das Übel an der
Wurzel gepackt werden: Nur wenn der Gesetzgeber Provisionen endgültig
und vollumfänglich verbietet, werden diese Falschberatungen
aufhören", betont Schmidt. Das käme nicht nur dem einzelnen
Verbraucher, sondern der gesamten Volkswirtschaft zugute -
Verbraucherschützer beziffern den volkswirtschaftlichen Schaden, der
durch provisionsgetriebene Fehlberatungen verursacht wird, auf 30 bis
90 Mrd. Euro - pro Jahr, wohlgemerkt.

Berater müssen zwar seit Kurzem erstmals ihre Sachkunde
nachweisen, dieser Qualifikationsnachweis greift jedoch deutlich zu
kurz. Für ein volkswirtschaftlich so wichtiges Thema wie
beispielsweise die private Altersvorsorge genügt keine
vergleichsweise einfache IHK-Prüfung. Mittelfristig muss die
Finanzberatung auf Augenhöhe mit der Rechts- und Steuerberatung
erfolgen.

Parallel müssen Anleger in finanziellen Fragen von Kindesbeinen an
besser gebildet werden. Nur dann haben sie die Möglichkeit,
verschiedene Produkte umfassend zu vergleichen. Eine aktuelle Studie
des PFI Private Finance Institute der EBS Business School zeigt: Je
besser die Bildung in Finanzfragen, desto eher haben Verbraucher sich
auch mit verbraucherfreundlicheren Beratungsmodellen, beispielsweise
der Honorarberatung, befasst. Und haben somit die Möglichkeit, sich
nicht nur bewusst für das eine oder das andere Produkt, sondern auch
für das eine oder andere Vergütungsmodell zu entscheiden.

Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und der VDH
GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die
Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die
insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern
betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als
neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren.
Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.



Ansprechpartnerin für die Medien:
Kathrin Kleinjung
Gründungs- und Vorstandsmitglied
Berufsverband deutscher Honorarberater
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
Telefax: +49 (0)30 89021-301
kkleinjung@deutsche-honorarberater.de


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