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Negative Sparzinsen: Anwälte zweifeln an Zulässigkeit (FOTO)

Geschrieben am 01-12-2014

Leipzig (ots) -

Derzeit darf sich der deutsche Sparer gleichzeitig mit der
Aussicht auf Strafzinsen sowie einer veränderten Einlagensicherung ab
2015 auseinandersetzen. Immerhin: Hinsichtlich der negativen Zinsen
erklären jetzt Anwälte, dass diese gesetzlich gar nicht zulässig
sind. Begründet wird die Einschätzung mit dem Umstand, dass es sich
bei privaten Bankeinlagen um Darlehensvereinbarungen gemäß § 488 BGB
handelt.

Das Fachportal Tagesgeldvergleich.net hat sich in dieser Hinsicht
mit einem Fachanwalt unterhalten und zusätzlich bei verschiedenen
Banken direkt angefragt. Wann "Strafzinsen" überhaupt denkbar sind
und weshalb das Weihnachtsgeschäft die Banken vor eine große
Herausforderung stellt, kann jetzt unter
http://www.tagesgeldvergleich.net/veroeffentlichungen/ nachgelesen
werden.

Neue Einlagensicherung ab 2015: Bis zu 500.000 Euro geschützt

An anderer Stelle hat der Gesetzgeber gerade den Plan für 2015
verabschiedet: Die gesetzliche Einlagensicherung wird EU-konform
umgestellt. Besonders interessant sind neben dem unveränderten Schutz
von Einlagen bis 100.000 Euro einige Ausnahmefälle, die ab dem 3.
Juli 2015 gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen greift ein Schutz
bis 500.000 Euro - z. B. wenn es sich um Einnahmen aus dem Verkauf
privater Immobilien handelt. Alle Ausnahmen und mehr zu diesem Thema
findet sich auf
http://www.tagesgeldvergleich.net/tagesgeld/sicherheit-tagesgeld.html

Hintertür im Gesetz zur Bankenrettung

Wirkt sich die veränderte Einlagensicherung noch weitestgehend
positiv aus, zieht die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur
Umsetzung der europäischen Bankenunion den Unmut der Sparer auf sich.
Der Gesetzgeber hat sich in das Papier eine Hintertür einbauen
lassen, die den Steuerzahler im Zweifel zuerst zur Kasse bittet. Zur
Abwehr einer "schweren Störung der Volkswirtschaft und zur Wahrung
der Finanzstabilität" lässt sich die eigentliche Haftungskette
nämlich aushebeln, so sieht es Paragraph 63 Absatz 2 des Gesetzes zur
Bankenrettung vor.

Den gesamten Gesetzestext sowie die Bedeutung für den Sparer hat
die Redaktion von Tagesgeldvergleich.net unter
www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/bankenunion.html aufbereitet.

Tagesgeldvergleich.net ist ein Projekt von Franke-Media.net.



Pressekontakt:
Mario Hess
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0341/ 24 39 95 00
Fax: 0341/ 24 39 95 09
E-Mail: mario.hess@franke-media.net


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