Hessen als sechstes Bundesland vollständig ins Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführt
Geschrieben am 02-12-2014 |
Berlin (ots) - Die Testamentsverzeichnisüberführung schreitet
planmäßig voran! Bislang konnten neben der ehemaligen Hauptkartei für
Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die
Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und
Thüringen vollständig in das Zentrale Testamentsregister der
Bundesnotarkammer überführt werden.
Nun ist das Bundesland Hessen hinzugekommen. Seit Beginn der
Testamentsverzeichnisüberführung wurden insgesamt rund 1.250
Standesämtern angefahren und etwa 3 Mio. Verwahrungsnachrichten über
erbfolgerelevante Urkunde (sog. "gelbe Karteikarten") und ca. 1,4
Mio. Mitteilungen über nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder
(sog. "weiße Karteikarten") abgeholt und digital erfasst. Das
entspricht einem Viertel der Gesamtmenge der im Rahmen der
Testamentsverzeichnisüberführung durch die Bundesnotarkammer im
gesetzlichen Auftrag zu übernehmenden Karteikarten. Gegenwärtig
werden die rund 400 Standesämter aus Nordrhein-Westfalen überführt,
wobei deren Abschluss zum Ende des ersten Quartals 2015 vorgesehen
ist.
Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer ist für alle
erbfolgerelevanten Urkunden (z.B. Erbverträge und Testamente)
konzipiert, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen.
Das Register enthält deren Verwahrdaten (z.B. Angaben zur
verwahrenden Stelle) und wird in jedem Sterbefall darauf geprüft, ob
solche Verwahrangaben speziell für die verstorbene Person vorliegen.
Dadurch können Nachlassverfahren schneller und effizienter
durchgeführt werden, weil das zuständige Nachlassgericht vom
Zentralen Testamentsregister elektronisch darüber informiert wird, ob
und welche erbfolgerelevante Urkunden zu beachten sind. Zugleich wird
der Notar oder das Gericht, bei dem die Urkunde verwahrt wird,
informiert und um Ablieferung an das zuständige Nachlassgericht
gebeten. Dadurch wird sichergestellt, dass der letzte Wille einer
verstorbenen Person nach deren Ableben auch tatsächlich umgesetzt
wird.
Zur Inbetriebnahme des Zentralen Testamentsregisters gehört auch,
die schon existierenden Verwahrangaben über erbfolgerelevante
Urkunden, die bislang dezentral bei den jeweiligen
Geburtsstandesämtern und der Hauptkartei für Testamente beim
Amtsgericht Schöneberg in Berlin geführt wurden, schrittweise zu
überführen. Dieser Vorgang hat Mitte 2013 begonnen. Die
Verwahrangaben in den Testamentsverzeichnissen der übrigen
Standesämter werden noch bis Ende 2016 in das Zentrale
Testamentsregister überführt. Die Bundesnotarkammer arbeitet zum
Zwecke der Überführung vertrauensvoll mit den Standesämtern und dem
Amtsgericht Schöneberg in Berlin zusammen.
Pressekontakt:
Dominik Hüren
Pressesprecher der Bundesnotarkammer
Telefon: 030-3838660
E-Mail: d.hueren@bnotk.de
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