Deckungsvolumen der Kreditversicherer erreicht Rekordhoch
Geschrieben am 04-12-2014 |
Berlin (ots) - Die Kreditversicherer tragen für ihre Kunden
Ausfallrisiken in bisher unerreichter Höhe: Das Deckungsvolumen der
Warenkreditversicherer erzielte zum Ende des dritten Quartals 2014
die Rekordmarke von 387 Milliarden Euro, das waren 5,4 Prozent mehr
als zum selben Zeitpunkt des Vorjahres. Das Deckungsvolumen gibt die
Höhe des versicherten Warenwerts an. Zudem übernahmen die
Kautionsversicherer Bürgschaften und Garantien in Höhe von rund 40
Milliarden Euro (+ 3,8 Prozent). "Die Kreditversicherer sichern ihren
Kunden Liquidität und ermöglichen Wachstum - auch und gerade in einem
schwierigen ökonomischen und geopolitischen Umfeld", sagte Ralf
Meurer, Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am
Donnerstag beim jährlichen Pressegespräch der Kreditversicherer in
Köln.
Der Schadenaufwand der Kreditversicherer betrug in den ersten neun
Monaten rund 423 Millionen Euro (- 33,7 Prozent), für Altfälle aus
den Vorjahren zahlten die Versicherer weitere 269 Millionen Euro (+
45,7 Prozent). Von der Zahlungsunfähigkeit waren vor allem kleine und
mittlere Unternehmen betroffen, darunter so namhafte wie das Modehaus
Strenesse, der Weltbild-Verlag oder die Mitteldeutschen Fahrradwerke
MIFA. Insolvenzen von Großunternehmen gab es in diesem Jahr nur
wenige. Für das Gesamtjahr 2014 gehen die Kreditversicherer von
24.500 Unternehmensinsolvenzen aus (- 6 Prozent). Im kommenden Jahr
rechnen sie allerdings das erste Mal seit fünf Jahren mit einem
Anstieg der Insolvenzen um zwei Prozent auf dann 25.000. Grund dafür
sind vor allem Schwierigkeiten im Export: Der Euroraum entwickelt
sich wesentlich schwächer als erwartet, hinzu kommt eine sich
verlangsamende Konjunktur in China und eine Rezession in Russland.
Politische, wirtschaftliche und insolvenzrechtliche Risiken
steigen
Die Kreditversicherer, die mit ihren Daten über zahlreiche
Unternehmen weltweit auch als Risikonavigatoren für ihre Kunden
fungieren, erkennen derzeit steigende politische, ökonomische und
insolvenzrechtliche Risiken: "Krisenherde wie in Russland und der
Ukraine, aber auch im mittleren Osten, in Südamerika oder in Asien
haben für die Weltwirtschaft wieder erheblich an Bedeutung gewonnen",
sagte Meurer. Die Ukraine-Krise und die bisher verhängten Sanktionen
gegen Russland würden das deutsche Bruttoinlandsprodukt im laufenden
Jahr um bis zu 0,2 Prozentpunkte belasten. Betroffen seien bislang
vor allem Unternehmen mit starker Ausrichtung auf den russischen
Markt, insbesondere aus dem Maschinenbau, dem Automobilsektor und der
Chemiebranche. Meurer betonte, dass die Assekuranz den Unternehmen
aber auch in einem schwierigen geopolitischen Umfeld weiterhin
Deckung biete. So ließen sich etwa Geschäfte mit Russland nach wie
vor gegen wirtschaftliche und politische Risiken versichern. Nach
Schätzungen des GDV dienen zwischen 40 und 50 Prozent der
Warenkreditversicherungen zur Absicherung von Exporten, die privaten
Versicherer decken damit rund 15 Prozent der deutschen Ausfuhren und
tragen so erheblich zur Exportstärke Deutschlands bei.
Neue und bislang unterschätzte Risiken sieht Meurer beim Thema
Insolvenzanfechtung. Nach der deutschen Insolvenzordnung und jüngeren
BGH-Urteilen müssen Lieferanten unter Umständen bis zu zehn Jahre
lang bereits erhaltene Gelder zurückzahlen, wenn der Abnehmer
zahlungsunfähig wird: Insolvenzverwalter fordern dazu mit wachsendem
Erfolg Zahlungen vom Lieferanten zurück, die bereits Jahre vor der
Insolvenz geleistet wurden. Mit Hinweis auf vereinbarte
Ratenzahlungen oder Stundungen machen Insolvenzverwalter geltend,
dass der Lieferant die drohende Insolvenz seines Abnehmers hätte
erkennen können. Kann der Lieferant dann nicht das Gegenteil
beweisen, muss er damit rechnen, das erhaltene Geld zurückzahlen zu
müssen. "Durch die neue Rechtslage ist plötzlich ein sehr
erhebliches, beinahe unkalkulierbares Risiko entstanden", so Meurer.
Obwohl Kreditversicherer auch dieses Risiko versichern, sprach er
sich für gesetzliche Änderungen aus: Der Anfechtungszeitraum sollte
verkürzt und geschäftsübliche Vereinbarungen wie Ratenzahlungen und
Stundungen zur Überbrückung wirtschaftlicher Krisen nicht als
Indizien für eine Insolvenz anerkannt werden.
Pressekontakt:
Kathrin Jarosch
Tel.: 030 / 2020-5903
k.jarosch@gdv.de
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