Unterwegs auf über 10.000 Höhenmeter: Wie Kinder im Flugzeug sicher reisen
Geschrieben am 09-12-2014 |
Frechen-Königsdorf (ots) - Familien sind heute immer mobiler,
besonders in der Ferienzeit. Für viele Kinder beginnt der Urlaub
bereits mit der Reise in einem Flugzeug. Während es für Eltern
heutzutage selbstverständlich ist im Auto einen Kindersitz zu
verwenden, ist dieses Sicherheitsdenken im Flugzeug noch nicht
angekommen. Doch es lohnt sich, sich mit dem Thema näher zu
beschäftigen und gründlich zu informieren: Fluggesellschaften und
Sicherheitsexperten bestätigen, dass Kinder auch im Flugzeug mit
einem Kindersitz sicherer unterwegs sind.
Wenn Eltern eine Flugreise mit dem Kind planen, steht das Thema
Kindersicherheit im Flugzeug oftmals nicht weit oben auf der
Prioritätenliste. Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, sein Kind
im Kindersitz an Bord zu sichern. Doch es kann auch im Flugzeug für
Kinder gefährlich werden: "In der Öffentlichkeit besteht ein
verzerrtes Bild darüber, dass es nur schwere, aber seltene
Flugzeugunglücke gibt, die nicht überlebbar sind. Allerdings
berücksichtigen viele Fluggäste oftmals nicht die mögliche Gefahr von
Luftlöchern oder Komplikationen durch einen wetterbedingten
turbulenten Flug", erklärt Unfallforscher Dr. Wolfram Hell der
Ludwig-Maximilians-Universität München. Viele kennen Geschichten von
Verwandten und Freunden, die einen unruhigen Flug hatten. "Besonders
kleine Kinder, die im Flugzeug nicht in einem Kindersitz gesichert
sind, können durch Luftlöcher gegen die Vordersitze oder Armlehne des
Flugzeugs schlagen oder gegen die Decke des Flugzeugs prallen und
sich so schwer verletzen." Es ist aber gar nicht so einfach, die
verschiedenen Regelungen und Vorschriften der Airlines zu verstehen.
Was müssen Eltern wissen, wenn sie ihre Kinder an Bord richtig
sichern wollen?
#1: Ist es gesetzlich verpflichtend, Kinder an Bord zu sichern?
Am 16. Juli 2008 trat eine EU-Regelung zur Sicherung von
Kleinkindern unter zwei Jahren in Flugzeugen in Kraft. Demnach müssen
Kinder entweder durch Schlaufengurte auf dem Schoß der Eltern oder
durch Kindersitze gesichert werden. Allerdings gilt: Eltern müssen
bei der Verwendung eines Kindersitzes einen extra Sitzplatz für ihr
Kind buchen.
#2: Bis zu welchem Alter sollten Kinder an Bord gesichert werden?
Empfehlenswert ist es, Kinder so lange wie möglich in einem
Kindersitz zu sichern. Der TÜV Rheinland gibt als Orientierung an,
Kinder mindestens bis zu sechs Jahren bzw. einer Körpergröße von
1,25m in einem Rückhaltesystem zu sichern. Die Sicherheitsgurte im
Flugzeug sind für Erwachsene ausgerichtet. Daher ist ein kleines Kind
ohne Kindersitz im Flugzeug nicht richtig geschützt. Da es erlaubt
ist, Kinder unter zwei Jahren auf dem Schoß der Eltern mit einem
Schlaufengurt zu sichern, verzichten einige Eltern auf Kindersitze.
Durch den Schlaufengurt wird das Kind zwar auf dem Schoß des
Erwachsenen festgehalten, allerdings wirkt es bei einem Zwischenfall
als eine Art "Airbag" für den Erwachsenen, und es kann zu schweren
bis tödlichen Verletzungen für das Kind kommen.
#3: Welchen Kindersitz darf man mit an Bord nehmen?
Kindersitze müssen von den Eltern selbst mitgebracht werden.
Airlines stellen diese leider nicht zur Verfügung. Allerdings ist
nicht jeder Kindersitz für eine Reise im Flugzeug geeignet. An Bord
können generell nur Sitze verwendet werden, die mit einem
Zwei-Punkt-Gurt befestigt werden können. Dies ist nicht bei allen
Kindersitzen der Fall. Der TÜV Rheinland prüft Kindersitze nach der
Verwendbarkeit im Flugzeug. Zugelassene Sitze sind daher mit einem
TÜV Rheinland-Zeichen mit dem Hinweis "For use in aircraft"
erkennbar.
Vor der Reise muss man sich bei der Fluggesellschaft informieren,
da je nach Gesellschaft und Reiseziel die Vorgaben variieren. In
Europa dürfen zum Beispiel Sitze wie der Römer Eclipse oder der
Maxi-Cosi Mico benutzt werden.
#4: Gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Reiseland und
Fluggesellschaft?
Kinder unter zwei Jahren haben weltweit keinen Anspruch auf einen
eigenen Sitz, deswegen muss ein Sitzplatz für den Kindersitz extra
gebucht werden. Für Flugreisen außerhalb Europas gilt weiterhin
europäisches Recht, wenn man mit einer europäischen Maschine
unterwegs ist. Generell erhalten nur Sitze die Erlaubnis, die von der
Behörde eines EU-Mitgliedsstaates, der FAA (Luftfahrtbehörde der USA)
oder Transport Kanada (auf der Grundlage einer national technischen
Norm) für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrzeugen zugelassen
und entsprechend gekennzeichnet sind. Die Sitze müssen nach der
UN-Prüfnorm ECE R 44 - 03 oder 04 oder nach der kanadischen CMVSS
213/213.1 bzw. der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 zugelassen
worden sein. Viele Airlines bieten auf ihren Webseiten einen
Überblick über genehmigte Sitze verschiedener Anbieter, damit Eltern
sich nicht mit den komplizierten Regelungen verschiedener Länder
auseinandersetzen müssen.
#5 Ist es genauso sicher, ein Baby in einem Kinderwagen
mitzunehmen?
Leichte, kleinere Kinderwagen dürfen bis zum Gate mitgenommen
werden und müssen dann an Bord verstaut werden. Pro Kind dürfen
Eltern einen Kinderwagen, einen Buggy, einen Kindersitz oder ein
Kinderreisebett kostenlos aufgeben. In der Kabine dürfen Kinder
allerdings nicht in einem Kinderwagen, sondern nur in einem
Kindersitz oder Schlaufengurt gesichert werden.
#6: Wie wird ein Kindersitz im Flugzeug installiert?
Für ein Flugzeug zugelassene Kindersitze können an Bord nur mit
einem Zwei-Punkt-Gurt gesichert werden. Sitze, die mit einem
Drei-Punkt-Gurt oder dem Befestigungssystem ISOFIX zu installieren
sind, können daher nicht an Bord mitgenommen werden. Die genaue
Installationsanleitung kann man der Gebrauchsanweisung des
Kindersitzes entnehmen.
#7: Was muss man bei der Buchung beachten?
Für Kinder unter zwei Jahren, die in einen Kindersitz fliegen,
muss ein extra Sitzplatz gebucht und rechtzeitig bei der
Fluggesellschaft angemeldet werden, dass ein Kindersitz verwendet
wird. In den meisten Fällen benötigen die Fluggesellschaften noch
Auskünfte über die Norm und Kennnummer des Sitzes, die Sitzmaße, die
Flugdaten und das Alter des Kindes sowie die Vor- und Nachnamen der
Mitreisenden. Bei nicht angemeldeten Sitzen kann die Beförderung in
der Kabine verweigert werden. Daher muss je nach Fluggesellschaft
individuell geprüft werden, welche Vorschriften bestehen.
#8: Welche Kosten entstehen?
Für Kinder unter zwei Jahren entstehen zusätzliche Kosten durch
die Buchung eines Sitzplatzes. Den bieten die meisten
Fluggesellschaften allerdings zu reduzierten Preisen an. Der
Kindersitz muss von den Eltern gestellt werden. Je nachdem, ob ein
passendes Modell schon vorhanden ist, können hier weitere Kosten
entstehen.
#9: Kann der Kindersitz auch in dem Zielreiseland für das Auto
benutzt werden?
Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche
Kindersitz-Regelungen. So gelten in den USA andere Bestimmungen als
in Kanada oder Neuseeland. Prinzipiell ist es häufig nicht zulässig,
europäische Kindersitze auf anderen Kontinenten zu nutzen. In
Brasilien wurde der Verkauf von Fangkörpersystemen mit Wirkung ab 1.
Januar 2016 untersagt, so dass ab diesem Zeitpunkt keine dieser
Systeme mehr in den Geschäften erhältlich sein dürfen. Eltern sollten
rechtzeitig überprüfen, ob ihr Kindersitzmodell auf dem dortigen
Markt zugelassen ist.
#10: Dürfen Kindersitze auch für größere Kinder verwendet werden?
Eine Sitzerhöhung, damit der Gurt bei dem Kind richtig
positioniert ist, wird bis zu sechs Jahren bzw. einer Größe von 1,25
Metern empfohlen. Größere Kinder sollten wie alle anderen Passagiere
normal mit dem Flugzeuggurt gesichert werden.
Pressekontakt:
"Kleine Helden leben sicher" Pressestelle
c/o F&H Public Relations GmbH
Brabanter Str. 4
80805 München, Deutschland
Tel.: +49 89 121 75 - 135
E-mail: presse@kleineheldenlebensicher.org
Web: http://www.kleineheldenlebensicher.de/
Facebook: https://www.facebook.com/kleineheldenlebensicher
Twitter: https://twitter.com/InitiativeKHLS
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