Wichtig für Bausparer: Förderungen bis zum Jahresende sichern
Geschrieben am 09-12-2014 |
Hannover (ots) - Wer bauspart wird belohnt - Bausparer können
umfangreiche staatliche Förderungen für ihren Vertrag erhalten. Daher
ist jetzt höchste Zeit für den Förderendspurt: Denn Wohn-Riester,
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage lassen sich bis zum 31.
Dezember noch in voller Höhe für das Jahr 2014 sichern, erklärt die
LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin - Hannover (LBS Nord).
Wohn-Riester: Zulagen und Steuervorteile
Mit dem Eigenheimrentengesetz fördert der Staat den Weg ins eigene
Zuhause. Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren
will, kann vom Riester-Bausparen kräftig profitieren. Zudem kann das
Riester-Vermögen auch für die alters- und behindertengerechte
Modernisierung eingesetzt werden.
Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält bis zu 154 Euro
Grundzulage im Jahr vom Staat, erläutert die LBS Nord. Für den
Nachwuchs - wenn er noch kindergeldberechtigt ist - gibt es bis zu
185 Euro zusätzlich, für ab 2008 geborene Kinder sogar maximal 300
Euro.
Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Die volle
Förderung erhält, wer den gesamten Mindesteigenbeitrag in seinen
Riester-Vertrag einzahlt. Das sind vier Prozent des
sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal jedoch
2.100 Euro inklusive Zulagen.
Für Besitzer von Wohn-Riester-Verträgen lohnt es sich zu prüfen,
ob sie für das Kalenderjahr ihren erforderlichen Eigenbeitrag
eingezahlt haben. Wenn 2014 der Mindesteigenbetrag nicht in voller
Höhe eingezahlt wurde, sollte die fehlende Zahlung noch vor dem
Jahreswechsel überwiesen werden. Sonst werden die Zulagen anteilig
gekürzt.
Um die Zulage zu erhalten, müssen Wohn-Riester-Sparer einen
entsprechenden Antrag bei ihrem Anbieter einreichen. Dies ist bis zu
zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis 31. Dezember 2014 kann also die
Zulage für das Jahr 2012 beantragt werden. Oder es wird ein
Dauerzulagenantrag gestellt, der unbegrenzt gilt. Dann reicht es in
Zukunft aus, wenn dem Anbieter die Änderungen mitgeteilt werden, die
sich auf den Zulagenanspruch auswirken (zum Beispiel die Geburt eines
Kindes).
Junge Riester-Bausparer unter 25 Jahren erhalten übrigens 200 Euro
extra. Dieser Frühstarter-Bonus wird einmalig gewährt und für das
erste Beitragsjahr zusammen mit der Grundzulage automatisch
gutgeschrieben. Um den Starter-Bonus komplett auszuschöpfen, ist es
auch hier unbedingt erforderlich, die vollen vier Prozent des
Brutto-Vorjahreseinkommens im Jahr des Vertragsabschlusses
einzuzahlen.
Riester-Bausparer können zudem Steuervorteile nutzen, erklärt die
LBS Nord. Denn die eigenen Raten lassen sich ebenso wie die Förderung
als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für das
entsprechende Jahr geltend machen. Das Finanzamt prüft bei der
Bearbeitung der Steuererklärung automatisch, ob dies für den
Riester-Nutzer neben den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil bringt.
Wohnungsbauprämie: Starthilfe fürs Wohneigentum
Als effektive Starthilfe gibt es für Bausparer mit einem zu
versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles)
beziehungsweise 51.200 Euro (Verheiratete) die Wohnungsbauprämie
(WoP). Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für
Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent
WoP für dieses Jahr - also bis zu 45,06 Euro (Singles)
beziehungsweise 90,11 Euro (Verheiratete).
Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009
nur, wenn das Sparguthaben später für wohnwirtschaftliche Zwecke wie
Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird.
Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie
können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive
der Wohnungsbauprämien verfügen, erklärt die LBS Nord. Diese
Sonderregelung kann jeder junge Sparer einmal in Anspruch nehmen.
Auch die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend
beantragt werden.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Sparen mit staatlicher Hilfe
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum
Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Die Höhe ist im
jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Mit neun Prozent
Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche
Einzahlungen bis zu 470 Euro auf einen Bausparvertrag. Das sind bis
zu 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss
dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das
Bausparkonto überweisen lässt, rät die LBS Nord.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf für die
Arbeitnehmer-Sparzulage 17.900 Euro (Singles) beziehungsweise 35.800
Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Wichtige Voraussetzung, um
die Zulage für 2014 mitnehmen zu können: Die Einzahlungen müssen bis
31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Dann ist die
Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Pressekontakt:
LBS Nord
Pressesprecherin
Monika Grave
Tel. 0511 / 926-6668
E-Mail: monika.grave@lbs-nord.de
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