Krankenkassen erheben durchschnittlich 0,70 % als Zusatzbeitrag (FOTO)
Geschrieben am 16-12-2014 |
Leipzig (ots) -
Zunächst die positive Nachricht: Ab 2015 sinkt der Beitrag zur
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 15,50 % auf 14,60 %. Die
schlechte Nachricht: Die Krankenkassen erheben dafür einen
Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern. Wie hoch der Zusatzbeitrag
jeweils ausfällt, lässt sich jetzt auf dem Fachportal
Krankenkassen.net nachlesen.
Die Liste aller gesetzlichen Krankenkassen inklusive der
Zusatzbeiträge findet sich unter http://goo.gl/sRbhoL
Komplett: Alle 132 gesetzlichen Krankenkassen auf einen Blick
Die Liste enthält sämtliche 132 Krankenkassen mit dem allgemeinen
Beitragssatz 2015 (14,60 %) und ihrem Zusatzbeitrag - sofern bereits
bekannt. Aktuell haben erst 54 Kassen die Höhe des Zusatzbeitrags
veröffentlicht. Durchschnittlich liegt der zusätzliche Beitrag
derzeit bei knapp 0,70 %. Auf die Erhebung verzichtet bis dato nur
eine Kasse, die Metzinger BKK. Einige Krankenkassen holen sich die
gesamte Senkung von 0,90 % per Zusatzbeitrag wieder herein, z. B. die
AOK Bayern oder die Deutsche BKK.
Der Zusatzbeitrag wird ab 2015 direkt vom Arbeitgeber an die
jeweilige Krankenkasse abgeführt.
Sonderkündigungsrecht beachten
Wird erstmalig ein Zusatzbeitrag erhoben, kann das Kassenmitglied
von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Über die Erhebung
des Zusatzbeitrages muss die entsprechende Krankenkasse ihre
Versicherten mindestens einen Monat vorab schriftlich informieren.
Neben der regelmäßig aktualisierten Auflistung der Zusatzbeiträge
stellt das Fachportal Krankenkassen.net die Neuerungen rund um die
gesetzliche Krankenversicherung 2015 detailliert vor und geht auch
auf spezielle Personengruppen ein (z. B. Bezieher von ALG II oder
Geringverdiener).
Krankenkassen.net ist ein Projekt von Franke-Media.net.
Pressekontakt:
Mario Hess
Presseleiter Franke-Media.net
Tel.: 0341/ 24 39 95 00
Fax: 0341/ 24 39 95 09
E-Mail: mario.hess@franke-media.net
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