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Adrianus Straathof tritt vorerst als Geschäftsführer zurück / Unternehmer legt Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss ein - Persönliches Tierhalteverbot trifft gesamte Unternehmensgruppe

Geschrieben am 18-12-2014

Hamburg/Berlin (ots) - Infolge eines Beschlusses des
Verwaltungsgerichtes Magdeburg tritt Adrianus Straathof bis zur
gerichtlichen Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe als
Geschäftsführer seiner Unternehmen zurück um so den reibungslosen
Weiterbetrieb seiner Unternehmen zu ermöglichen.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte einen Eilantrag abgelehnt,
mit dem sich der holländische Unternehmer gegen ein vom Landkreis
Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) gegen ihn persönlich ausgesprochenes
Tierhalteverbot wehren wollte.

Heute hat das Oberverwaltungsgericht im Rahmen einer
Zwischenverfügung die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots bis zu
seiner Entscheidung über die Beschwerde bestätigt. Als wesentlicher
Grund dafür wird angeführt, Straathof habe die Möglichkeit der -
gegebenenfalls auch nur befristeten - rechtsgeschäftlichen
Übertragung der Befugnisse zur Haltung von Tieren. Diese lasse sich
kurzfristig umsetzen.

Im Übrigen stellt das Gericht fest, mit dem Tierhaltungsverbot sei
weder die Schließung der Schweinezuchtbetriebe noch etwa einer
Ausstallungsverpflichtung oder ein Wiederbelegungsverbot verbunden.
Damit greife die Verfügung nicht in den Geschäftsbetrieb der
einzelnen Unternehmen ein.

"Ich werde die Geschäftsführung der Gesellschaften bis zu einer
Entscheidung des Gerichts in andere Hände legen", erklärt Adrianus
Straathof. "Ich vertraue darauf, dass sich die gegen mich gerichteten
Vorwürfe in den weiteren gerichtlichen Verfahren aufklären werden.
Mir ist durchaus bewusst, dass das Eilverfahren am Verwaltungsgericht
Magdeburg über die sofortige Vollziehbarkeit des Tierhalteverbots die
Vorwürfe im Einzelnen gar nicht klären kann."

Adrianus Straathof: "Wir möchten die Anlagen in Sachsen-Anhalt wie
an unseren anderen Standorten zur Zufriedenheit der Behörden
betreiben und haben dafür in der Vergangenheit viel getan. Unsere
weiteren Überlegungen werden wir in Kürze vorstellen."



Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
Büro Berlin
Uwe Wolff
Telefon: +49 30 2404 8290
Telefax: +49 30 3036 65791
Email: uwe.wolff@naima-media.de


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