Viele Online-Dienste noch nicht auf neue EU-Umsatzsteuerregeln vorbereitet / Neue EU-Regeln greifen bereits ab 1. Januar 2015
Geschrieben am 24-12-2014 |
Dublin (ots) - taxamo (www.taxamo.com), der in Irland ansäßge
online Compliance-Dienstleister zur Einhaltung der ab 2015 greifenden
Umsatzsteurregeln, geht davon aus, dass immer noch viele
Online-Dienste nicht ausreichend auf die neuen Vorschriften
vorbereitet sind. Dies gilt vor allem für viele kleinere eBooks-,
Musik- und Software-Händler, die bislang aufgrund ihrer Größe
Umsatzsteuerbefreit waren.
"Wir bekommen täglich Anrufe von Anbietern aus ganz Europa. Viele
sind verunsichert und wissen immer noch nicht genau, was sie ab 1.
Januar tun müssen", sagt John McCarthy, CEO und Mitgründer von
taxamo.
Die neuen EU-Regeln zur Umsatzsteuer greifen bereits zum 1. Januar
2015. Betroffen sind alle Unternehmen, die Telekommunikations-,
Rundfunk, Fernseh- oder andere auf elektronischen Weg erbrachte
Dienstleistungen an Privatkunden verkaufen. Die Gesetzesänderungen
führen dazu, dass ein einfacher Verkauf an einen Privatkunden in
einem anderen EU-Land das Unternehmen dazu verpflichtet, in eben
diesem Land Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen.
Ursprünglich sollten die Neuregelungen große multinationale
Konzerne wie Amazon und Google daran hindern, alle ihre europäischen
Verkäufe über Länder mit einer niedrigen Umsatzsteuer umzuleiten,
doch nun wird die neue Regelung auch erhebliche Auswirkungen für
kleine Unternehmen haben.
taxamo geht davon aus, dass mehr als 250.000 europäische
Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen sind. Bei vielen
handelt es sich um kleine Unternehmen, die bislang teilweise in ihren
Heimatländern gar nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Die
Umsatzsteuerbemessungsgrenzen variieren von Mitgliedsstaat zu
Mitgliedsstaat. In Deutschland liegt diese Grenze derzeit bei 12.500
EUR. Bei den neuen Regelungen hingegen gibt es keine Untergrenze, was
bedeutet, dass tausende kleiner Unternehmen nun zum ersten Mal für
grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen Umsatzsteuer
anmelden müssen, auch wenn es dabei nur um Umsätze in Höhe von 1 EUR
geht.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat zu dem Thema einen
sogenannten "Mini-One-Stop-Shop" eingeführt. Weitere Informationen
unter: http://ots.de/beBaA
Über taxamo
taxamo (www.taxamo.com) ist ein in Irland ansäßger online
Compliance-Dienstleister zur Einhaltung der neuen
EU-Umsatzsteurregeln. taxamo hat speziell für die ab 2015 greifende
Umsatzsteuerregelung eine online Echtzeit-Lösung (SaaS) entwickelt,
mit deren Hilfe Unternehmen die neuen Verpflichtungen einfacher
erfüllen können. Weitere Informationen: http.//www.taxamo.com;
blog.taxamo.com; @taxamo; http://www.taxamo.com/auf-deutsch/
Pressekontakt:
Sarah Flaherty
sarah@taxamo.com
+353 83 153 6358
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