Silvesterfeuerwerk: Nur aus bekannte Quellen kaufen / TÜV Rheinland: Vorsicht in Kombination mit Alkohol / Gebrauchsanweisung genau beachten / Auf CE-Kennzeichnung und ID-Nummer achten
Geschrieben am 26-12-2014 |
Köln (ots) - An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und
Rettungsdienste so häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die
Ursache für Brände und Unfälle an Silvester die fahrlässige
Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht selten in Kombination mit
Alkohol. Solche Gefahren lassen sich durch den richtigen Umgang mit
Feuerwerkskörpern jedoch leicht vermeiden. "Wichtig ist es beim
Feuerwerk vor allem, einen klaren Kopf zu bewahren und die
Gebrauchsanweisung genau zu beachten", so Rainer Weiskirchen,
Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.
Nur getestetes Feuerwerk zulässig
In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von
unabhängigen Prüfinstituten wie TÜV Rheinland einer Baumusterprüfung
unterzogen wurden. Diese geprüften Produkte sind dann an der
Registriernummer in Kombination mit dem CE-Zeichen, der vierstelligen
Kennnummer der Prüfstelle und einer Gebrauchsanleitung in deutscher
Sprache auszumachen. "Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet
ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3
und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben
und gezündet werden, auch an Silvester", so Weiskirchen.
Feuerwerkskörper sollten nur aus sicheren Quellen, wie Super- oder
Baumärkten und Warenhäusern, bezogen werden und für Kinder unter 12
Jahren ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten.
Raketen nie aus der Hand zünden
Wer keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des
Herstellers genau beachten und Türen und Fenster in jedem Fall
geschlossen halten. Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus
der Hand heraus zu zünden. Wichtig ist es, frühzeitig sämtliche
brennbaren Elemente von Balkonen und Terrassen zu räumen. Nicht
explodierte Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal
angezündet werden. Außerdem sollte stets ein ausreichender
Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen bewahrt werden. An
bestimmten Örtlichkeiten, wie vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern-
oder Altersheimen, ist das Zünden grundsätzlich untersagt. Gemeinden
und Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz Bekanntmachungen zu
örtlichen Verboten an. Auch die Kombination mit Alkohol ist eine
häufige Ursache für Unfälle. Erwachsene sollten daher Verantwortung
übernehmen und stets darauf achten alkoholisierten Personen in ihrer
Umgebung das Zünden von Feuerwerksprodukten zu untersagen.
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Rainer Weiskirchen, Presse, Tel.: 0911/655-4230
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