Weg frei für die Rettungsgasse / ADAC: Nach einem Unfall sollten Hilfskräfte möglichst schnell an den Unfallort kommen / Behindern Autofahrer den Verkehr, müssen sie mit einer Anzeige rechnen
Geschrieben am 29-12-2014 |
München (ots) - Autofahrer sollten auf Autobahnen, mehrspurigen
Bundesstraßen und im Stadtverkehr daran denken, bei einem Stau eine
Rettungsgasse für Polizei und Notarzt zu bilden. Das kann
lebensrettend sein: Je schneller die Rettungskräfte an den
Unglücksort gelangen, desto größer sind die Überlebenschancen der
Unfallopfer.
Nach Angaben des ADAC ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen
je Richtung in der Mitte zu bilden. Das heißt, dass Autos auf der
linken Spur an den linken Fahrbahnrand fahren müssen, die auf der
rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei drei- und vierspurigen Autobahnen verläuft die Rettungsgasse
zwischen der linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur.
Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen dagegen nicht
geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von
liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Der ADAC weist zudem darauf hin, dass Autofahrer, die gegen das
Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von 20 Euro, bei
Verkehrsbehinderung sogar mit einer Anzeige rechnen müssen.
Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es in Österreich, der
Schweiz, Slowenien und Tschechien.
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Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: +49 (0)89 7676 2956
E-Mail: katrin.muellenbach-schlimme@adac.de
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