Erbenermittlung: Fehlende Transparenz bei Hinterlegungen durch Amtsgerichte / VDEE e.V. fordert die Einrichtung eines Hinterlegungsportals
Geschrieben am 26-01-2015 |
Berlin (ots) - Die Praxis der Hinterlegung von Geld und Wertsachen
bei Deutschen Amtsgerichten ist nicht mehr zeitgemäß und in großem
Maße intransparent.
Bei unbekannten Berechtigten - häufig in Nachlasssachen - erfolgt
die Hinterlegung des Vermögens zugunsten der Betroffenen. Diese
Verfahren sind gesetzlich in den Hinterlegungsgesetzen der
Bundesländer geregelt. Die von der Hinterlegung Betroffenen erfahren
von der Hinterlegung in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht. Es
erfolgt nach derzeitiger Gesetzeslage auch keinerlei Veröffentlichung
zu den Hinterlegungen. Da die Anspruchsberechtigten im Regelfall
keine Kenntnis von der Hinterlegung haben, erfahren sie hiervon
nichts. Nach Ablauf der dreißigjährigen Hinterlegungsfrist fällt das
hinterlegte Vermögen sodann an den entsprechenden Landesfiskus.
Aus Sicht des VDEE e.V. ist diese Praxis nicht mit dem
grundrechtlichen Schutz des Eigentums (Artikel 14, Absatz 1)
vereinbar und im Zeitalter des Internets auch aus technischen Gründen
nicht mehr vertretbar. Der grundrechtliche Eigentumsschutz erfasst
auch die hinterlegten Vermögenswerte, die den Betreffenden nicht
bekannt sind. Im Rahmen der heutigen Möglichkeiten durch das Internet
und die fortschreitende Vernetzung besteht von staatlicher Seite die
Möglichkeit, diese hinterlegten Vermögenswerte mit verhältnismäßig
geringem Aufwand bekannt zu machen. Der VDEE setzt sich in diesem
Zusammenhang für die Schaffung einer Internetdatenbank ein, in der
die Berechtigten nach hinterlegten Vermögenswerten suchen können.
Vergleichbare Datenbanken gibt es bereits in zahlreichen Staaten. In
Großbritannien, Neuseeland und mehreren US-Bundesstaaten sind
Internet-Datenbanken zu "unclaimed funds" vorhanden, bei denen die
Berechtigten entsprechende Suchanfragen online stellen können.
Auch in der Bundesrepublik wurden in der Justizverwaltung in den
letzten Jahren bereits zahlreiche neue Datenbanken und
Internetportale geschaffen. Zu erwähnen ist das gemeinsame
Registerportal der Länder, bei dem bundesweit vor allem
Handelsregistereintragungen und -bekanntmachungen abgerufen werden
können. Daneben gibt es ein vergleichbares Portal der Länder zu
bundesweiten Insolvenzbekanntmachungen. Ferner sind in den letzten
Jahren das Zentrale Testamentsregister sowie das Vorsorgeregister neu
geschaffen worden.
Aus Sicht des VDEE ist es daher an der Zeit, auch für den Bereich
der Hinterlegungen ein entsprechendes Portal zu errichten. Der VDEE
hat sich mit diesem Ansinnen an die Parteien sowie die entsprechenden
Bundestagsfraktionen gewandt.
Pressekontakt:
Albrecht Basse
Basse & Lechner GmbH
Mallnitzer Straße 24
80687 München
Tel. 089 / 54 64 21 20
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