Arzneimittelausgaben 2014 um 9 Prozent gestiegen: Ursachen sind Herstellerabschlag und Innovationen (FOTO)
Geschrieben am 30-01-2015 |
Berlin (ots) -
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) sind im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um 9,0 Prozent auf 31,4
Mrd. Euro angestiegen. Die Anzahl der auf GKV-Rezept abgegebenen
Medikamente (mit Hilfsmitteln, Rezepturen, Nichtarzneimitteln) ist
dagegen mit 747 Millionen fast konstant geblieben (+0,1 Prozent),
ebenso wie das Honorarvolumen der Apotheken. Das ergeben Berechnungen
des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
Hauptursachen für den Ausgabenanstieg sind die gesetzliche
Absenkung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel
und der Einsatz innovativer Medikamente. Überraschend ist der Anstieg
nicht: GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
hatten in ihren Rahmenvorgaben für 2014 bereits einen Anstieg von 7,9
Prozent prognostiziert. Gleichzeitig sind Rekordeinsparungen durch
Rabattverträge zu erwarten, die noch nicht in die Rechnung
eingeflossen sind und das Jahresergebnis deutlich verbessern werden.
Allein in den ersten drei Quartalen 2014 betrugen sie bereits mehr
als 2,2 Mrd. Euro.
"Die Entscheidung des Gesetzgebers zur Absenkung des
Herstellerabschlags auf patentgeschützte Arzneimittel erklärt einen
Teil des Ausgabenanstiegs für Arzneimittel", sagte dazu der
DAV-Vorsitzende Fritz Becker. "Ein Faktor sind aber auch die Kosten
innovativer Medikamente, z.B. für die Therapie von Hepatitis C. Der
Zugang zu solchen Arzneimitteln kann für Patienten lebenswichtig sein
und die Versorgungsqualität der Bevölkerung insgesamt verbessern. Die
Frage nach einem angemessenen Preis für diese Präparate wird die
Gesundheitspolitik aber sicher weiterhin beschäftigen. Jedes neue
Medikament erfordert eine Einzelfallbetrachtung." Becker weiter: "Das
Honorar für die Apotheken ist 2014 weitgehend konstant geblieben,
weil auch die Zahl abgegebener Packungen nicht gestiegen ist.
Allerdings hat der im August 2013 eingeführte Zuschlag für Notdienste
2014 erstmals eine ganzjährige Wirkung entfaltet. Er gibt vor allem
Apotheken, die auf dem Land viele Notdienste leisten müssen, eine
bessere Versorgungsperspektive."
Zum Hintergrund: Laut § 3 Arzneimittelpreisverordnung werden 16
Cent zur Sicherstellung des Notdienstes aufgeschlagen, die der
DAV-Notdienstfonds einzieht und ausschüttet; pro rezeptpflichtiger
Packung wird ein Festzuschlag von 8,35 Euro zzgl. 3 Prozent auf den
Apothekeneinkaufspreis erhoben. Die mehr als 20.000 Apotheken mit
ihren 150.000 Beschäftigten erhalten somit insgesamt als Honorar etwa
16 Prozent (4,5 Mrd. Euro) der GKV-Arzneimittelausgaben, d.h. weniger
als 3 Prozent der GKV-Gesamtausgaben.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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