Der informierte Hausarzt / Wann der Facharzt dem hausärztlichen Kollegen einen Bericht schreiben muss
Geschrieben am 08-02-2015 |
Baierbrunn (ots) - Geht ein Patient von sich aus zum Facharzt, hat
er nicht immer Anspruch darauf, dass seinem Hausarzt ein Bericht
geschickt wird. Dann sollte der Patient selbst sicherstellen, dass
die notwendigen Informationen weitergeleitet werden, rät der
Medizinrechtler Dr. Björn Schmitz-Luhn von der Universität Köln in
der "Apotheken Umschau". Anders ist es, wenn der Patient vom Hausarzt
an den Facharzt überwiesen wurde. "Dann wird dieser auf Veranlassung
des Hausarztes tätig. Er ist dann auch verpflichtet, seine Ergebnisse
an den Hausarzt zu übermitteln", so Schmitz-Luhn.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 2/2015 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
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