Börsen-Zeitung: Sieg für die Bilanz, Kommentar zu Lebensversicherern von Antje Kullrich
Geschrieben am 11-02-2015 |
Frankfurt (ots) - Aus Karlsruhe sind die Lebensversicherer nicht
unbedingt Gutes gewohnt. Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) - zum
Beispiel zum Thema Rückkaufswerte - haben in der Vergangenheit
mehrfach die Rechte der Kunden gestärkt und die Branche damit Geld
gekostet. Am Mittwoch war es nicht so. Der BGH hat die Methode der
Allianz, die Beteiligung an den Bewertungsreserven mit
Schlussüberschussanteilen zu verrechnen, für rechtens erklärt.
Obwohl die Entscheidung angesichts ähnlicher Urteile der
Vorinstanzen nicht ganz überraschend kam, dürfte auch die
Finanzaufsicht BaFin mit Spannung nach Karlsruhe geblickt haben. Denn
hätte der BGH anders entschieden und hätten Hunderttausende Verträge
auf den Prüfstand gemusst, wären saftige Mittelabflüsse bei den
Lebensversicherern die Folge gewesen. Schätzungen sind schwierig, sie
wären aber im Worst Case in die Milliarden gegangen.
Die Nachzahlungen hätten die freie RfB (Rückstellung für
Beitragsrückerstattung) belastet und damit auch die Finanzstärke der
Unternehmen unter Druck gesetzt. Denn die freie RfB - und damit den
Kunden zustehendes Geld - zählt zu den Eigenmitteln. Sie macht sogar
deren Löwenanteil aus. Das ist eine Besonderheit des deutschen
Geschäftsmodells. Bei der Allianz Leben beispielsweise steht einem
Eigenkapital von "nur" 1,5 Mrd. Euro eine freie RfB von 5,1 Mrd. Euro
gegenüber (Stand Ende 2013). Die BGH-Entscheidung ist also ein
wichtiges Urteil für die Branche, der die Daumenschrauben durch die
niedrigen Zinsen immer stärker angezogen werden.
Es ist ein Sieg für die Bilanz, aber nicht für das Image der
Branche. Die Berechnung der Zinsansprüche bei klassischen Lebens- und
Rentenversicherungen bleibt eine Wissenschaft für sich. Im
Begriffsdickicht von Garantiezins, laufender Überschussbeteiligung,
Schlussüberschuss und Gesamtverzinsung verlieren selbst Fachleute
leicht den Überblick. Mehr Transparenz haben die Richter nicht
verordnet, weil sie den Anspruch des Klägers ohnehin grundsätzlich
nicht anerkannten.
Die Verbraucherschützer werden sich auch weiterhin an den
Lebensversicherern abarbeiten. Denn wer wie die Branche weiterhin bei
der Produktwerbung die Renditeaussichten in den Vordergrund stellt
und nicht den Risikoschutz, der muss sich nicht wundern, dass die
höchst komplexen und wenig durchschaubaren Zinszuweisungen immer
wieder hinterfragt und vor Gericht beklagt werden. Mit den neuen
Lebensversicherungsprodukten wird das nicht besser.
Pressekontakt:
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Redaktion
Telefon: 069--2732-0
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