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Das macht die Steuererklärung kompliziert (FOTO)

Geschrieben am 11-02-2015

Neustadt a. d. W. (ots) -

Dienstwagen, Rosenkrieg, Vermietung: Der Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) beleuchtet die häufigsten
Situationen, in denen die Steuererklärung zu einem komplexen
Gesamtkunstwerk werden kann. Fazit: Es gibt immer weniger einfache
Fälle.

"Eine ordentliche Steuererklärung abzugeben lohnt sich immer",
sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin der VLH. Dennoch
verzichtet ein großer Teil der Steuerzahlenden darauf - aus ganz
unterschiedlichen Gründen. Vielen Menschen ist das Thema Steuern zu
kompliziert. "Da stehen wir vor einem Paradoxon", so Georgiadis. Denn
je komplizierter die Steuererklärung ist, desto größer sei das
Potenzial zum Steuersparen.

Aus der Praxis der knapp 3.000 VLH-Beratungsstellen haben die
Steuerexperten der VLH fünf Lebenslagen ermittelt, in denen die
Steuererklärung tatsächlich kompliziert wird.

1. Optionenflut beim Firmenwagen

Auf den ersten Blick ist es ganz einfach: Wer einen Dienstwagen
nutzt, versteuert den geldwerten Vorteil. Das erledigt der
Arbeitgeber, indem er vom Bruttogehalt die Abzüge ans Finanzamt
weitergibt. Ist die Sache damit erledigt? Selten, urteilen die
VLH-Steuerexperten.

Zunächst muss festgelegt werden, ob der Angestellte den geldwerten
Vorteil des Dienstwagens nach der Pauschalmethode oder nach der
Fahrtenbuchmethode versteuern soll. Der Begriff Pauschalmethode
suggeriere eine gewisse Einfachheit, so Georgiadis. "Aber lassen Sie
sich davon nicht täuschen!" Hier ist nämlich die Art der Fahrt
steuerlich interessant. Für die Möglichkeit von Privatfahrten wird
monatlich 1 Prozent des Listenpreises versteuert. Für Fahrten zur
Arbeit kommt dann noch ein Zuschlag hinzu - der je nach Anzahl der
monatlichen Fahrten variiert.

Auch bei der Fahrtenbuchmethode wird es dem Steuerzahler nicht
leicht gemacht. Einerseits müssen alle Fahrten protokolliert werden,
was Fleiß erfordert. Zudem müssen die vom Arbeitgeber getragenen
Kosten des Firmenwagens nachgewiesen werden.

Egal, ob Fahrtenbuch- oder Pauschalmethode: Richtig kompliziert
wird es, wenn Sie Betriebskosten aus eigener Tasche bezahlen - also
Sprit oder Reparaturen. Jedes Jahr enden Streitigkeiten zur
Versteuerung des Firmenwagens vor Gerichten. Auch das macht die Sache
nicht einfacher. Denn die Finanzgerichte schreiben mit ihren Urteilen
nicht immer die geltenden Regeln fort. "Nicht grundsätzlich, aber
zumindest im Detail sind die Steuerzahlenden also mit einer sich
unregelmäßig wechselnden Lage konfrontiert", so Georgiadis.

2. Pflegen und clever entscheiden

Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter und werden
pflegebedürftig. "Gerade weil Pflege ohnehin eine große Belastung
sein kann, geraten die steuerlichen Feinheiten bei den Betroffenen
schnell aus dem Blick", sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis.

Die Angehörigen, die mitunter die Pflege übernehmen oder dafür
zahlen, müssen viele steuerliche Grundsatzentscheidungen treffen, die
sich langfristig auswirken. Hier eine Auswahl:

- Wird durch Angehörige gepflegt oder durch professionelle
Einrichtungen oder Dienstleister?

- Was ist günstiger - die Kosten über den Pflegepauschbetrag oder
als außergewöhnliche Belastung absetzen?

- Bei Einnahmen zur Pflege eines Angehörigen: Wie ist das
Pflegegeld am besten steuerlich zu behandeln?

- Wie veranlagt man die Ausgaben, falls eine Pflegekraft engagiert
wird?

3. Vermieten - aufgepasst!

Von der Einliegerwohnung bis zum vermieteten Mehrfamilienhaus:
Viele Steuerzahlende haben in Immobilien investiert und vermieten
diese. Das bringt Mieteinnahmen, aber auch Kosten - zum Beispiel für
Reparaturen oder Investitionen. Die Einnahmen und die Ausgaben werden
in der Steuererklärung gegengerechnet. "Klingt einfach", so
VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Aber auch hier täusche die Lage
auf den ersten Blick eine Übersichtlichkeit vor, die sich in der
Steuerpraxis nicht bestätige.

Eine wichtige Entscheidung muss der Vermietende bei den
Erhaltungsaufwendungen treffen, wie Renovierung beispielsweise.
Sollen diese Kosten über mehrere Jahre verteilt oder auf einmal
abgesetzt werden? "Diese grundsätzliche Entscheidung ist eine
Einbahnstraße", so Georgiadis. Wer sich einmal festlegt, kann die
Entscheidung nachträglich nicht mehr ändern, auch wenn daraus
steuerliche Nachteile entstehen.

Ebenfalls streng reguliert ist das Vermieten unter Angehörigen -
zum Beispiel an die erwachsenen Kinder. Solche Mietverträge müssen
dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Ist die Miete zu niedrig,
wird das Finanzamt nachhaken. Ein weiterer, steuerlich
unverzeihlicher Fehler ist zudem, die Miete bar zu zahlen und nicht
als Kontoüberweisung. In diesem Fall erkennt das Finanzamt die
Zahlung gar nicht an.

4. Rosenkrieg und nichts geht mehr

Von einem Rosenkrieg spricht man, wenn eine Ehe oder eine
Partnerschaft in die Brüche geht und die Ex-Partner dabei zu Feinden
werden. "Aus der steuerlichen Praxis wissen wir, dass diese Fälle
häufiger vorkommen, als man meinen möchte", sagt VLH-Sprecherin
Christina Georgiadis. Das Problem: Ohne Kooperationsbereitschaft der
ehemaligen Partner wird es unmöglich, wichtige steuerliche
Sachverhalte zu klären.

Dies betrifft beispielsweise die Übertragung von
Kinderfreibeträgen von einem Partner auf den anderen. Ein ebenfalls
häufiges Beispiel: Der Partner bekommt Unterhalt, verweigert aber die
Unterschrift auf dem entsprechenden Nachweis fürs Finanzamt. Dann
wird der Unterhalt zahlende Ex-Partner genötigt, die Unterschrift
gerichtlich zu erkämpfen. Obwohl der Bundesgerichtshof 2007 ein
grundsätzliches Urteil fällte, demzufolge die Ex-Partner zur Klärung
so einfacher Fragen beitragen müssen, kommt es immer wieder zum
Eklat.

5. Doppelter Haushalt als Nachweis-Marathon

Die doppelten Haushaltskosten sind in Steuer-Deutschland ein
Dauerthema, weil dabei vergleichsweise hohe beruflich bedingte
Ausgaben entstehen, die sich für die Steuerzahlenden positiv
auswirken können. Seit diesem Jahr sind die Nachweise der Kosten
strenger reglementiert. Speziell für Ledige kann die Nachweispflicht
nun zum Kraftakt werden.

Das betrifft zum Beispiel Studierende, die schon bei der
Festlegung der Art des Wohnsitzes am Studienort wichtige
Steuervorteile verspielen können. Aber auch Auszubildende, die vom
Arbeitgeber zeitweise an einen anderen Ort entsandt werden, stehen
bei der Steuererklärung vor besonderen Herausforderungen. So muss
beispielsweise nachgewiesen werden, dass am Erstwohnsitz eine
ausreichend hohe Beteiligung an den Lebenshaltungskosten erfolgt.
Häufig verlangt das Finanzamt sogar einen Nachweis, dass der
gemeldete Erstwohnsitz auch der Lebensmittelpunkt ist. Das führt so
weit, dass Steuerzahlende Quittungen aus dem ortsnahen Supermarkt
liefern müssen.

Fazit: Immer weniger normale Fälle

"Wir kommen da hin, dass jeder Arbeitnehmer und auch jeder Rentner
ein steuerlicher Spezialfall wird", so Georgiadis. Die VLH beobachte
bei ihren mehr als 850.000 Mitgliedern, dass die Steuererklärungen
komplizierter werden. Ein Grund sei sicherlich, dass der moderne
Arbeitsmarkt von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer mehr
Flexibilität fordere. Zudem gebe es immer mehr Möglichkeiten und
Arten von Altersbezügen für Rentner.

Ebenfalls komplizierend wirke sich die Gesetzgebung aus, so
Georgiadis. Wir erlebten in den letzten Jahren weitreichende
Änderungen im Steuerrecht. Allein die Neugestaltung des
Reisekostenrechts füllt Bände an fachlichen Kommentaren und betrifft
zahlreiche Arbeitnehmer. Auch in den Details zeige der Gesetzgeber
eine Hartnäckigkeit, so Georgiadis, die das Steuersparen zum
Wettstreit um aktuelles und fundiertes Fachwissen geraten lasse.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratungsstellen aller Lohnsteuerhilfevereine sind
zwei von der VLH. Gegründet 1972, erstellt die VLH für ihre
Mitglieder die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presseatvlh.de
Web: www.vlh.de/presse


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