Anti-Doping-Gesetz: Athletenkommission legt Stellungnahme vor / Zuvor bereits intensiver Austausch mit BMI und BMJV
Geschrieben am 23-02-2015 |
Frankfurt/Main (ots) - Die DOSB-Athletenkommission hat eine
Stellungnahme zum Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes eingereicht und
darin die wesentlichen Anmerkungen aus Athletensicht gegeben. In dem
Schreiben an die drei federführenden Bundesministerien
(Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz sowie Bundesministerium für Gesundheit) werden die
rechtlichen und praktischen Bedenken geteilt, die der Deutsche
Olympische Sportbund (DOSB) zuvor in seiner Stellungnahme zum
Ausdruck gebracht hatte.
Im Mittelpunkt der Ausführungen der Athletenkommission stehen die
uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit, das Selbstdoping, die unscharfe
Definition des Athletenkreises, der Umgang mit personenbezogenen
Daten und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Abschließend
erheben die Athleten/innen Forderungen an ein Anti-Doping-Gesetz.
Bereits im Vorfeld hatte sich die Athletenkommission intensiv mit
dem Bundesministerium des Inneren und dem Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf ausgetauscht.
Unter anderem hatte es ein persönliches Treffen mit dem
Bundesjustizminister Heiko Maas gegeben.
Die Stellungnahme der Athletenkommission finden Sie unter
http://bit.ly/1GkgTcz
Die Stellungnahme des DOSB können Sie hier (http://bit.ly/1Am4rbv)
noch einmal nachlesen.
Pressekontakt:
Deutscher Olympischer SportBund (DOSB)
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 69 6700-255
presse@dosb.de
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