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Ethisch-ökologische Geldanlagen brauchen Regeln - Anlegerschutz auch für nachhaltige Geldanlagen

Geschrieben am 27-02-2015

Berlin (ots) - Das Verbraucherinteresse an ethischen und
ökologischen Geldanlagen steigt. Das Angebot ist vielfältig und die
Versprechungen der Anbieter verheißungsvoll. Doch wie können sich
Verbraucher auf dem unübersichtlichen Markt orientieren? Welche
Rahmenbedingungen sind notwendig? Die in Berlin stattfindende Tagung
"Geld rettet die Welt?" der Verbraucherzentrale Bremen und des
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gibt Antworten und
Anregungen.

Ethisch-ökologische Geldanlagen können einen Beitrag für eine
nachhaltigere Gesellschaft leisten. Bislang ist der Markt jedoch
unübersichtlich. Begriffe wie ethisch, ökologisch oder nachhaltig
sind bei Geldanlagen nicht geschützt. Die Auslegung bleibt den
Anbietern überlassen. Verbraucher können kaum beurteilen, ob
Produktnamen und Werbeaussagen das halten, was sie versprechen. Es
gibt zahlreiche schwarze Schafe, die Greenwashing, also Grünfärberei,
betreiben. Vom "grünen" Schein sollten sich Verbraucherinnen und
Verbraucher nicht blenden lassen und keine finanziellen Risiken
eingehen, die sie nicht tragen können.

Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern daher Regeln für
eine gute Orientierung und einen effektiven Anlegerschutz. "Der
Gesetzgeber muss verbindliche Mindeststandards für
ethisch-ökologische Geldanlagen festlegen. Nur wer diese erfüllt,
sollte Finanzprodukte entsprechend bewerben dürfen", fordert Ulrike
Brendel von der Verbraucherzentrale Bremen. Eine verlässliche
Orientierungshilfe für Anleger sei längst überfällig, damit bei
ethisch-ökologischen Geldanlagen die Spreu vom Weizen getrennt werden
kann, so Brendel.

Vorsicht bei Ausnahmen im Kleinanlegerschutzgesetz

Im Rahmen der Tagung "Geld rettet die Welt?" wird mit Vertretern
von Verbänden und Politik auch das von der Bundesregierung vorgelegte
Kleinanlegerschutzgesetz diskutiert. Der Entwurf sieht zum Beispiel
für sozial ausgerichtete Unternehmungen eine Reihe von Ausnahmen für
die Regulierung von Vermögensanlagen vor. Ihnen soll ein
erleichterter Zugang zu Kleinanlegergeldern gewährt werden. Der vzbv
sieht den Bedarf für solche Erleichterungen, mahnt aber an, nur
moderate Ausnahmen zu definieren, etwa bei der Prospektpflicht.
"Ausnahmen von Informationspflichten lassen sich nur rechtfertigen,
wenn das einzelwirtschaftliche Verlustpotential auch von
Verbrauchern, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen, begrenzt ist",
so Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim vzbv. "Zielt ein
Emittent auf die Einwerbung größerer Beträge ab, so ist die
Prospekterstellung und damit die Information der Anleger umso
wichtiger und auch vertretbar."

Tagung "Geld rettet die Welt?" am 27. Februar 2015 in Berlin

Die Verbraucherzentrale Bremen und der vzbv laden Akteure aus
Finanzwirtschaft, Politik und Wissenschaft unter dem Motto "Geld
rettet die Welt?" ein, am 27. Februar 2015 im Palais in der
Kulturbrauerei in Berlin gemeinsam zu diskutieren. Es soll unter
anderem darum gehen, welche Regelungen und Standards für
ethisch-ökologische Geldanlagen etabliert werden können. Die Tagung
findet im Rahmen des Projektes "Klimafreundliche Geldanlage" statt,
das unter Federführung der Verbraucherzentrale Bremen in
Zusammenarbeit mit mehreren Verbraucherzentralen durchgeführt wird.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) gefördert.



Bei Rückfragen zu dieser Meldung:
Pressestelle des vzbv, Tel. (030) 25 800 525, Email: presse@vzbv.de

Ulrike Brendel, Verbraucherzentale Bremen, Tel. (0421) 160 77 - 960

Das Programm der Tagung finden Sie im Internet unter:
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/fachtagung-geldanlagen


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