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BVDH: Provisionsverbot in Großbritannien ist großer Erfolg

Geschrieben am 06-03-2015

Berlin (ots) -

- Trend zu einfachen und kostengünstigen Produkten
- Qualifikation der Vermittler nimmt zu
- Honoraranlageberatungsgesetz in Deutschland muss nachgebessert
werden

In Großbritannien hat das Verbot von Provisionen in der
Finanzberatung zu einer Professionalisierung des Beratungsmarktes
geführt. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie im Auftrag der
britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA (Financial Conduct Authority).
Gleichwohl gebe es weiterhin Optimierungsbedarf auf dem Weg zu einer
unabhängigen, verbraucherorientierten Beratung. "Das Beispiel
Großbritannien zeigt, dass ein Provisionsverbot bei Finanzprodukten
sowohl für Anleger als auch für Finanzberater viele Vorteile hat",
erklärt Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender des
Berufsverbandes deutscher Honorarberater (BVDH e.V.). Großbritannien
sei in dieser Hinsicht schon deutlich weiter als Deutschland.

Finanzprodukte: weniger Neuheiten, geringere Komplexität,
günstigere Preise

Rund zwei Jahre nach Einführung des Provisionsverbots im Rahmen
der "Retail Distribution Review" (RDR) ließ die britische
Finanzaufsichtsbehörde FCA von einem unabhängigen Institut die
Auswirkungen des Gesetzes untersuchen. Die Veröffentlichung
"Post-implementation review of the Retail Distribution Review" vom
Dezember 2014 bescheinigt dem Markt für Finanzberatung in
Großbritannien eine zunehmende Professionalisierung gegenüber der
Situation vor Einführung des Gesetzes.

Positive Entwicklungen gab es demnach vor allem im Bereich der
Produkte: Seit Einführung des Gesetzes ist die Zahl der
Produktneuheiten deutlich zurückgegangen, insbesondere bei Produkten
mit hohen Vertriebsprovisionen. Aus Sicht der Studienverfasser
besteht hier ein direkter Zusammenhang zu dem Verbot von
Vertriebsprovisionen, die von Produktgebern an Vermittler gezahlt
werden. Zudem ließ sich feststellen, dass der Absatz komplexer
Produkte stark zurückgegangen ist, während der Verkauf einfacher
Finanzprodukte deutlich zugenommen hat. Die Preise für Finanzprodukte
sind in der Regel um den früheren Gebührenaufschlag gesunken, zum
Teil gab es darüber hinaus Preisrückgänge in Folge des intensiveren
Wettbewerbs unter den Finanzvermittlern.

Finanzvermittler: höhere Qualifikation, steigende Profitabilität

Die Studie belegt, dass die große Mehrheit der Finanzberater
inzwischen die neu eingeführten Minimum-Standards erfüllt. Eine
wachsende Zahl der Berater qualifiziert sich sogar über diese
Minimum-Standards hinaus. Die zunehmende Qualifizierung in Verbindung
mit einem stärkeren Fokus auf der Qualität der Beratungsleistung habe
zu einer deutlichen Professionalisierung des Beratermarktes geführt,
erklären die Studienverfasser. Mit Blick auf den Zugang sämtlicher
Bevölkerungsschichten zu Finanzberatung ließen sich keine
Einschränkungen belegen. Die Finanzberater seien überwiegend daran
interessiert, ihren Kundenstamm weiter auszubauen. Auf Seiten der
Verbraucher lässt sich demgegenüber eine kritischere Prüfung der
Beratungsleistung feststellen - stimme aus Sicht der Kunden das
Preis-Leistungsverhältnis nicht, bestehe die Gefahr einer Hinwendung
zu günstigeren Beratungsmodellen. Dabei haben sowohl der
durchschnittliche Erlös als auch die Profitabilität bei den
Beratungsunternehmen zugenommen.

Verbesserungen in Deutschland notwendig

"Die Erkenntnisse nach zwei Jahren Provisionsverbot in
Großbritannien sind sehr ermutigend", so BVDH-Vorsitzender Schmidt:
"Es zeigt sich, dass die häufig formulierte Kritik eines
unzureichenden Zugangs zur Finanzberatung für weite
Bevölkerungskreise nicht stichhaltig ist. Die Zahl der Finanzberater
ist in Großbritannien seit Einführung des Provisionsverbots gleich
geblieben, die Qualifikation der Berater hat sich erhöht. Für Anleger
ist dies eine gute Nachricht", betont Schmidt. In Deutschland sei man
jedoch noch nicht so weit. Zunächst gelte es, das
Honoraranlageberatungsgesetz weiter zu verbessern. Nach Auskunft des
Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) haben sich 65
Honorar-Finanzanlagenberater per 31.12.2014 registriert. Beim
Honoraranlageberater-Register der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sind aktuell 15 Unternehmen
registriert. "Die noch immer geringe Zahl der Registrierungen zeigt,
dass das Honoraranlageberatungsgesetz Verbesserungsbedarf hat",
erklärt Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des BVDH, der
die freien Berater repräsentiert. So sollte beispielsweise eine
größere Transparenz durch das Vorschreiben von Nettorenditen
geschaffen werden, die Honorarberatung sollte auch auf
Versicherungsprodukte ausgeweitet werden, auch sollten Provisionen
und Honorare steuerlich gleichgestellt werden.

Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und der VDH
GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die
Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die
insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern
betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als
neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren.
Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.



Ansprechpartnerin für die Medien:
Kathri Kleinjung
Gründungs- und Vorstandsmitglied
Berufsverband deutscher Honorarberater
Kurfürstendamm 119/10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
kkleinjung@deutsche-honorarberater.de


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