Weser-Kurier: Kommentar von Ralf Michel zu Strafverfolgung in Bremen
Geschrieben am 17-03-2015 |
Bremen (ots) - Auch wenn es bitter für Einbruchsopfer ist - sie
müssen sich damit abfinden, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei
der Verfolgung der Täter nicht nur darauf zu achten haben, den
Bestohlenen möglichst schnell ihr Eigentum zurückzubringen. Da sind
zum Beispiel die Vorgaben der Strafprozessordnung für nächtliche
Durchsuchungsbeschlüsse: Um nachts die Wohnung von mutmaßlichen
Tätern durchsuchen zu können, gelten äußerst strenge Regeln. "Gefahr
in Verzug" ist ein juristischer Terminus, mit dem nicht leichtfertig
umgegangen werden darf. Einbruchsopfer müssen sich jedoch auf keinen
Fall damit abfinden, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei der
Strafverfolgung Stille Post spielen. Und auch nicht damit, dass dabei
dann so viele wichtige Informationen verloren gehen, dass die Täter
unbehelligt davonkommen. Zum Glück ging es in dem Fall, der sich
jetzt in Bremen-Nord ereignet hat, "nur" um Einbrecher. Ja, Fehler
passieren. Aber dieser hier ist einer, der unangenehme Außenwirkung
entfalten wird für Bremens Polizei und Justiz. Denn genau diese Art
von Schlampigkeiten erschüttert das Vertrauen der Bürger in die
Strafverfolgungsbehörden. Nichts braucht der Stadtstaat mit seiner
bekannt hohen Kriminalitätsrate weniger.
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