EANS-Adhoc: ANDRITZ AG / Entscheidung zum Nachprüfungsverfahren gem. § 33 ÜbG
Geschrieben am 25-03-2015 |
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europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sonstiges
25.03.2015
Die Übernahmekommission hat der ANDRITZ AG am 25.03.2015 die
Entscheidung zum Nachprüfungsverfahren gem. § 33 ÜbG übermittelt.
Gegenstand des Verfahrens war die Prüfung, ob im Zusammenhang mit den
im August 2014 von den Kernaktionären der ANDRITZ AG, insbesondere
Custos Privatstiftung bzw. Certus Beteiligungs-GmbH durchgeführten
Umgründungsmaßnahmen sowie mit der erfolgten Rückführung eines seit
2004 bestehenden Wertpapierdarlehens über Aktien der ANDRITZ AG ein
Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt wurde (§§ 22ff ÜbG).
Die Übernahmekommission sprach aus, dass keine Verletzung der
Angebotspflicht vorliegt und daher kein Pflichtangebot gestellt
werden muss. Custos Privatstiftung kann mit wenigen Ausnahmen ihr
zurechenbare Stimmrechte zwischen 26% und 30% jedenfalls bis zum
30.06.2018 ausüben.
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome@andritz.com
WWW: www.andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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