Malta-Referendum: NABU setzt zum Schutz von Zugvögeln nun auf EU-Recht
Geschrieben am 13-04-2015 |
Berlin (ots) - Der NABU wertet das Ergebnis der Volksabstimmung
zur Frühjahrsjagd auf Zugvögel in Malta als Zeichen, dass die
Jagdlobby in dem Mittelmeerstaat an Boden verliert. Danach hat sich
eine hauchdünne Mehrheit von 50,4 Prozent aller Wahlberechtigten für
die Beibehaltung der Frühjahrsjagd auf Zugvögel ausgesprochen. Bei
hoher Wahlbeteiligung hatten nur 2200 Stimmen gefehlt, um der
Initiative einer Koalition aus Nichtregierungsorganisationen zum
Erfolg zu verhelfen, die ein Ende der nationalen Ausnahmeregelung
forderte, die maltesischen Jäger den Abschuss von Turteltauben und
Wachteln während des Frühjahrzuges nach Europa erlaubt.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: "Fast die Hälfte der
maltesischen Bevölkerung hat für ein Ende der Frühjahrsjagd gestimmt.
Dies zeigt, dass es in Malta bei weitem keinen Konsens für die
Vogeljagd mehr gibt. Unser Partnerverband BirdLife Malta hat mit
einer großartigen Kampagne für den Stopp der Frühjahrsjagd geworben.
Den Ausschlag hat letztendlich wohl die Unterstützung der
Regierungspartei für die Fortführung der Jagd gegeben, die
gleichzeitig versprach, in Zukunft härter gegen den weit verbreiteten
illegalen Abschuss geschützter Arten vorzugehen."
Der NABU lehnt die Jagd auf Vögel im Frühjahr strikt ab, da dabei
die Elternvögel geschossen werden, die den Winter überlebt haben und
in wenigen Wochen zur Brut schreiten würden. Dazu haben sich die
Mitgliedstaaten der EU mit der Vogelschutzrichtlinie verpflichtet.
Nur im Ausnahmefall kann ein Mitgliedstaat wie Malta die Jagd auf
Zugvögel auf dem Frühjahrszug erlauben. Dazu muss sichergestellt
sein, dass nur geringe Mengen bestimmter Arten unter streng
kontrollierten Bedingungen geschossen werden. Ein jährlicher Bericht
über die Einhaltung dieser Bedingungen muss der EU-Kommission
vorgelegt werden.
NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann: " Bei 11.000 offiziell im
Frühjahr zu schießenden Turteltauben kann jedoch von 'geringen
Mengen' keineswegs die Rede sein, .In Deutschland brüten nur noch
etwa 30.000 Paare der Turteltaube, ihre Bestände sind in den
vergangenen zwölf Jahren um über die Hälfte zurückgegangen. Bereits
die offizielle Zahl der jedes Frühjahr in Malta geschossenen
Turteltauben ist eine schwere Belastung für diese bei uns
hochbedrohte Vogelart. Da zudem die Kontrolle der Abschusszahlen
nicht funktioniert, müssen wir damit rechnen, dass in Wirklichkeit
wesentlich mehr Turteltauben geschossen werden." Der NABU sieht daher
die strengen Ausnahmebedingungen der Vogelschutzrichtlinie in diesem
Fall nicht erfüllt. Die von den Jägern knapp gewonnene nationale
Abstimmung dürfte daher trotzdem die Fortführung der Frühjahrsjagd
nicht dauerhaft festschreiben.
"Die Entscheidung über die Jagd auf Zugvögel kann nicht von einem
EU-Staat alleine getroffen werden, denn es geht um ein gemeinsames
europäisches Naturerbe - gerade deshalb gibt es die
EU-Vogelschutzrichtlinie", so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller. "Der
NABU fordert deshalb EU-Umweltkommissar Karmenu Vella auf, die von
Malta beanspruchte Ausnahmeregelung zu kassieren, da sie EU-Recht
widerspricht. Fast die Hälfte der Malteser würden dies unterstützen,
die Europäer in den Brutgebieten der betroffenen Vogelarten sowieso."
"Nur ein Ende der Ausnahmeregelung für Turteltaube und Wachtel
würde es ermöglichen, in der Praxis erfolgreich gegen den Abschuss
geschützter Arten wie Adler und Störche vorzugehen - angeblich ein
erklärtes Ziel der maltesischen Regierung. Anderenfalls dient die
Ausnahmeregelung als willkommener Deckmantel für illegale Abschüsse",
so NABU-Vogelexperte Lachmann.
Mehr Infos
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/zugvogelschutz/index
.html
Pressefotos
www.NABU.de/presse/pressebilder/#voegel
Pressekontakt:
Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte, Tel. +49 (0)30.284 984-1620,
Mobil +49 (0)172-9108275, E-Mail: Lars.Lachmann@NABU.de
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