Steuererklärung: Pflicht oder nicht? (FOTO)
Geschrieben am 14-04-2015 |
Neustadt a. d. W. (ots) -
"In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die
folgenschwersten Irrtümer", sagt Christina Georgiadis,
Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Viele Menschen wüssten beispielsweise
nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine
Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Die VLH präsentiert die
häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.
Wer ein zu versteuerndes Einkommen über 8.354 Euro pro Jahr hat,
zahlt Einkommensteuer und muss eine Steuererklärung abgeben. Diese
Pflicht betrifft viele Arbeitnehmer, Eheleute und eingetragene
Lebenspartner. Auch immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung
einreichen. Die Liste der Verpflichteten ist so lang, dass man der
Einfachheit halber besser die wenigen Ausnahmen nennt. Verluste,
Sanktionen, Strafen
Obwohl so viele dazu verpflichtet sind, geben unzählige Menschen
keine Steuererklärung ab. Zum Teil hat das schwerwiegende Folgen. Die
entgangenen Steuerrückzahlungen sind dabei noch das geringste Übel.
Das Finanzamt kann ohne Begründung für bis zu sieben Jahre
rückwirkend eine Steuererklärung verlangen.
Interpretiert der Fiskus die Nichtabgabe sogar als Versuch,
Steuern zu hinterziehen, können die zuständigen Beamten bis zu 13
Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einfordern. "So viele
Steuererklärungen auf einmal zu machen ist schwierig und aufwendig",
sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Richtig teuer werde es,
wenn tatsächlich eine bewusste oder unbeabsichtigte
Steuerhinterziehung ans Tageslicht komme. Dann drohen Strafzahlungen
und im Einzelfall sogar Freiheitsstrafen. Pflicht oder nicht: Die
fünf häufigsten Irrtümer
Die Steuererklärung nicht abgeben zu müssen halten viele Bürgern
für normal, sagt Christina Georgiadis. "In Wahrheit ist das aber die
Ausnahme." Dennoch herrschen laut VLH hartnäckige Irrtümer. Eine
Übersicht:
1. Irrtum: "Ich wurde noch nie aufgefordert, eine Steuererklärung
abzugeben, deshalb muss ich das auch nicht tun."
Die fehlende Aufforderung ist kein Indiz dafür, dass Sie keine
Steuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt kann Sie schlicht
vergessen haben. Das heißt aber nicht, dass Sie nicht wieder in den
Fokus der Steuerbeamten rücken. Oft ist es schlichte Überlastung, die
das Finanzamt von der eingehenden Recherche abhält. "Aber in Zeiten
der elektronischen Datenverarbeitung kann man davon ausgehen, dass
die Maschen im Netz enger werden", sagt VLH-Sprecherin Christina
Georgiadis.
2. Irrtum: "Wenn ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe,
muss ich das auch in Zukunft nicht tun."
Falsch. Auch wenn Sie in der Vergangenheit keine Steuererklärung
abgeben mussten, kann sich das geändert haben. Die Gründe dafür
können neue Gesetze sein, gestiegene Einkünfte oder auch eine
veränderte Lebenslage zum Beispiel durch Heirat, Kinder, eine neue
Tätigkeit oder Scheidung.
3. Irrtum: "Ich bin Rentner und damit aus dem Rennen."
Rentner sind in den letzten Jahren zur Hauptzielgruppe für
Steuererhöhungen geworden. Auch deshalb werden Rentenbezüge in immer
mehr Fällen steuerpflichtig. Zudem haben viele Pensionäre
Altersbezüge aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel aus privaten und
gesetzlichen Rentenkassen. Hier gelten mitunter komplizierte Regeln,
welcher Anteil wie zu besteuern ist. Daher sind selbst geringe Renten
nicht immer von der Abgabepflicht der Steuererklärung befreit.
4. Irrtum: "Ich kann mit einer Steuererklärung sowieso nichts
gewinnen."
Mag sein, ist aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Das Finanzamt
mag bekanntlich jene Steuerzahlenden am liebsten, bei denen noch
etwas zu holen ist.
5. Irrtum: "Das passiert doch heute alles automatisch."
Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung: In der Tat verfügen die
Finanzämter über die persönlichen Daten der Steuerzahlenden bereits
in elektronischer Form. Zudem melden Arbeitgeber, Banken und viele
Kassen bereits die Einkünfte ihrer Mitarbeitenden bzw. Kunden an den
Fiskus. Es stimmt auch, dass man diese Daten in die eigene
Steuererklärung übertragen kann und das Formblatt also vorausgefüllt
ist. Aber damit ist noch keine Steuererklärung abgegeben.
VLH: Die Zeit spielt fürs Finanzamt
"Mit der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung hat das
Finanzamt einen recht genauen Überblick, wer wie viele Einkünfte aus
welchen Quellen bezieht", sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis.
Das bedeute, dass der Fiskus jederzeit nachschauen kann, wer eine
Steuererklärung abgeben müsste und das noch nicht getan hat.
Der elektronische Datenverkehr soll alles einfacher machen für die
Steuerzahlenden. Aber er helfe eben auch den Finanzämtern, so
Georgiadis. Vor wenigen Jahren habe die elektronische
Datenverarbeitung noch in den Kinderschuhen gesteckt. Aber was
derzeit wie eine etwas holprige Datenbürokratie anmute, könne in
kurzer Zeit zur intelligenten Allzweckwaffe der Steuerbehörden
reifen. "Wer heute noch unter den Tisch fällt, weil der zuständige
Finanzbeamte überlastet ist, kann morgen schon wieder auf dem
Bildschirm erscheinen. Die Maschinen vergessen nicht."
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratungsstellen aller Lohnsteuerhilfevereine sind
zwei von der VLH. Gegründet 1972, erstellt die VLH für ihre
Mitglieder die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presseatvlh.de
Web: www.vlh.de/presse
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