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Kölner Stadt-Anzeiger: Vage Begründungen des Landes NRW für das Verkaufsverbot von Kunstwerken aus der Portigon-Sammlung

Geschrieben am 02-05-2015

Köln (ots) - Das Verkaufsverbot des NRW-Kulturministeriums für
Teile der Portigon-Kunstsammlung steht auf wackeligen Füßen. Wie der
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) berichtet, umfassen die
Begründungen des vom Ministerium einberufenen
Sachverständigen-Ausschusses für die Unterschutz-Stellung von elf
Kunstwerken und Musikinstrumenten selten mehr als 130 Wörter. Zudem
fehle es dem Gutachten, das der Zeitung vorliegt, an detaillierten,
überprüfbaren Kriterien. Die rot-grüne Regierung Nordrhein-Westfalens
hatte im März mehrere Stücke aus der Kunstsammlung der früheren
WestLB zu national wertvollem Kulturgut erklärt. Diese dürfen damit
nicht mehr aus Deutschland ausgeführt werden, was ihren Marktwert
mindert.

Besonders vage ist laut Zeitung die Begründung für die
Unterschutzstellung der Stradivari-Violine "Lady Inchiquin". Den
Sachverständigen des Landes genüge der Hinweis darauf, dass das
Instrument vom Kölner Stargeiger Frank Peter Zimmermann gespielt
wurde. Fritz Königs Plastik "Große Flora D" werde von Gutachtern
lapidar "als identitätsstiftendes Objekt in Dortmund" eingeschätzt.
Zu Fritz Winters Gemälde "Nocturno" schreiben die Experten, dass
dieses Werk "typisch für Winters Arbeit in den 50er Jahren" sei und
Winter zu den Künstlern gehöre, "die Westfalen in besonderer Weise
verbunden sind".



Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 3149


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