Börsen-Zeitung: Unheiliger Geist, Kommentar zum Bahnstreik von Claus Döring
Geschrieben am 18-05-2015 |
Frankfurt (ots) - Die vor acht Tagen von Claus Weselsky gönnerhaft
verkündete Streikpause geht schon morgen wieder zu Ende. Nach dem
Güterverkehr wird ab Mittwoch dann auch der Personenverkehr der Bahn
bestreikt. Ende offen. Den Chef der Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL) interessieren weder wirtschaftliche Einbußen
der Bahn oder ihrer Kunden noch die Pfingstferienplanung der
Menschen, die mit der Bahn verreisen wollen. Da mögen an Pfingsten
Erleuchtung und die versöhnende Kraft des Heiligen Geistes beschworen
werden, Weselsky ficht das nicht an: Für ihn zählt nur die Macht
seiner Gewerkschaft GDL und damit auch seine persönliche Macht als
Vorsitzender.
Diese Macht werden er und die GDL aber bald verlieren. Denn
Weselsky ist dabei, maßlos zu überziehen. Ein berechtigtes, wenn auch
überrissenes Tarifziel missbraucht er wiederholt zum
gesellschaftlichen Erpressungsspektakel. Er nimmt die Bahn und ihre
Kunden in Geiselhaft für ein politisches Ziel. Die Bundesregierung,
so seine Absicht, soll von dem für Sommer geplanten
Tarifeinheitsgesetz lassen, hinter dem die GDL eine Beschneidung
ihrer Rechte und nicht zuletzt eine Einschränkung des Streikrechts
wittert. Die von Weselsky selbst so titulierte "nächste
Eskalationsstufe" des Arbeitskampfes liefert den Befürwortern des
Tarifeinheitsgesetzes die Argumente frei Haus. Mit der Ablehnung
einer Schlichtung wie auch vorher eines Vermittlers - der
Bahnvorstand hatte den ehemaligen brandenburgischen
Ministerpräsidenten Matthias Platzeck vorgeschlagen - in dem nun
einjährigen Konflikt hat die GDL bewiesen, dass ihr an
Tarifpartnerschaft wenig gelegen ist.
Nach der Vorgeschichte der nunmehr neunten Arbeitsniederlegung in
diesem Tarifkonflikt ist es ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft,
dem jahrzehntelang in Deutschland geltenden Prinzip "ein Betrieb, ein
Tarifvertrag", das 2010 vom Bundesarbeitsgericht gekippt wurde,
wieder Geltung zu verschaffen. Unterschiedliche Tarifverträge für ein
und dieselbe Berufsgruppe in einem Unternehmen sind weder Grundrecht
noch konstitutives Element einer Wettbewerbsordnung.
Das einstige Tarifkartell aus Arbeitgeberverbänden und großen
Gewerkschaften ist kritikwürdig und mag dem Idealbild unserer
marktwirtschaftlichen Ordnung widersprechen. Doch der Missbrauch des
Rechts auf Koalitionsfreiheit durch Rabauken wie Weselsky kann ebenso
wenig geduldet werden. Deshalb muss das Tarifeinheitsgesetz kommen.
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Redaktion
Telefon: 069--2732-0
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