Anhaltende Niedrigzinsphase erfordert Anpassung des Bilanzrechts / aba weist auf erhebliche Lasten für Unternehmen hin
Geschrieben am 27-05-2015 |
Berlin (ots) - "Die anhaltende Niedrigzinsphase erfordert eine
umgehende Anpassung des Bilanzrechts", erklärte Stefan Oecking,
Mitglied des aba-Vorstandes und Leiter der aba-Fachvereinigung
Mathematischer Sachverständiger, in Berlin anlässlich der Vorstellung
eines entsprechenden aba-Positionspapiers (www.aba-online.de).
"Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des aktuellen
Bilanzrechts werden Unternehmen mit rückstellungsfinanzierten
Direktzusagen bis Ende 2017 bilanzielle Zusatzbelastungen von
jährlich 35 bis 45 Milliarden Euro tragen müssen. Das ist weder
akzeptabel noch erforderlich", so Oecking. Sei bei den Bewertungen
der Pensionsverpflichtungen von rund 40.000 Unternehmen zum 31.
Dezember 2014 noch ein Zinssatz von 4,5% angesetzt worden, so werde
sich dieser bis Ende 2017 auf 2,7% vermindern. Die Folge wären hohe,
steuerlich nicht wirksame Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen.
Dieser Mehraufwand belaste die betroffenen Unternehmen sehr,
vermindere dort Eigenkapital und Kreditwürdigkeit und bringe den
Arbeitnehmern nicht mehr Sicherheit für ihre Betriebsrenten.
In besonderem Maße betroffen seien hierbei vor allem die
Unternehmen, die innenfinanzierte Pensionszusagen nach wie vor mit
hohen Garantien versehen haben. Diese Zusatzbelastung der Arbeitgeber
aus der betrieblichen Altersversorgung werde die Bereitschaft, zur
Alterssicherung der Arbeitnehmer beizutragen und hierbei auch
Garantien auszusprechen, nachhaltig schädigen. "Angesichts der
aktuellen sozialpolitisch getriebenen Diskussion der Alterssicherung
insgesamt ist diese Belastung der Arbeitgeber kontraproduktiv und
sollte auf jeden Fall vermieden werden", erläuterte Oecking weiter.
Oecking zeigte drei mögliche gesetzgeberische Maßnahmen auf, um
die Situation zu entschärfen: Die Ausweitung der
Zinsdurchschnittsbildung von 7 auf 15 Jahre; die Schaffung der
Möglichkeit, die Effekte aus einer über z.B. 0,25%-Punkte
hinausgehenden Zinsminderung gleichfalls auf 15 Jahre zu verteilen;
sowie den Übergang vom Einheitszins zum Staffelzins.
"Wichtig ist, dass der Gesetzgeber schnell handelt. Es wäre
wünschenswert, wenn Unternehmen mit Bilanztermin 30. September schon
von entsprechenden Anpassungen profitieren könnten", betonte Oecking.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
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