(Registrieren)

EANS-Hauptversammlung: C.A.T. oil AG / 10.ordentliche Hauptversammlung der C.A.T. oil AG, Wien

Geschrieben am 29-05-2015

--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

C.A.T. oil AG
FN 69011 m
ISIN: AT0000A00Y78

Widerruf der Einladung vom 22.5.2015 zur
10. ordentlichen Hauptversammlung

Die C.A.T. oil AG widerruft hiermit ihre Einberufung vom 22.5.2015
zur 10. ordentlichen Hauptversammlung am 19.6.2015 aufgrund der nicht
fristgerecht erfolgten ad-hoc Veröffentlichung dieser Einberufung.

Einladung zur
10. ordentlichen Hauptversammlung

der C.A.T. oil AG, am 29.6.2015, 11:00 Uhr, Austria trend Hotel
Savoyen Vienna, Rennweg 16, 1030 Wien (Raum Olympia Mancini 2).

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2014
endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am
31.12.2014 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate
Governance-Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des
Aufsichtsratsberichtes für das am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr;
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das am 31.12.2014 endende
Geschäftsjahr;
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr;
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr;

5. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am
31.12.2014 endende Geschäftsjahr; 6. Wahlen in den Aufsichtsrat; 7.
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für
das am 31.12.2015 endende Geschäftsjahr; 8. Beschlussfassung über die
Änderung der Satzung betreffend die Bestimmung § 13.

Unterlagen:

Folgende Unterlagen sind spätestens am 8.6.2015 auf der Internetseite
der C.A.T. oil AG unter www.catoilag.com unter Investor Relations
abrufbar: - Einladung und Tagesordnung (Einberufung); -
Beschlussvorschläge des Vorstands und Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2-8; - Jahresabschluss für das am 31.12.2014
endende Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht;

- Konzernabschluss für das am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr samt
Konzernlagebericht;
- Aufsichtsratsbericht für das am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr;
- Neue Satzung in einer Vergleichs-Version;
- Formular für Erteilung und Widerruf einer Vollmacht.

Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der
Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich. ? Hinweis zu den Rechten der Aktionäre:

Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG):

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass weitere Punkte auf
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen.

Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung ununterbrochen
Inhaber der Aktien sind.

Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz
(Depotbestätigung) spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit spätestens am 8.6.2015, per Post oder Boten
an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang
über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder via SWIFT
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text
angeben) zugehen.

Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG):

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(daher durch Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur
dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise mit Nennung
der Person des Erklärenden und Erkennbarmachung des Abschlusses der
Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder auf andere
Weise) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen,
dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.catoilag.com) zugänglich
(bekannt) gemacht werden. Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser
Erklärung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände
darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein. Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der
Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten
Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am
18.6.2015, per Post oder Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner
Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5,
A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062, als
eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter
anmeldung.catoil@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben)
zugehen.

Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG):

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in
den Aufsichtsrat; diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110
AktG oben). Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht
ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein
Beschluss gefasst werden. Zur Beschlussfassung über den in der
Versammlung gestellten Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung
und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner
Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag von Aktionären, der
gemäß § 110 AktG bekannt gemacht wurde, (siehe oben) ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG):

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit - sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder - ihre Erteilung strafbar wäre.

Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung:

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 19.6.2015. Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2
AktG): - Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift
oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code;

- Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN:
AT0000A00Y78;
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
- den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 19.6.2015
beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 20.6.2015 ausgestellt werden! Die
Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige
Zeichnung) und muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 24.6.2015, an die Geschäftsanschrift der
Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12,
Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder Boten, per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail
unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message
Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.

Bestellung eines Vertreters

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben
Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person in Textform erteilt und der Gesellschaft per Post
oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010
Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per
Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 oder als eingescannter
Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail
unteranmeldung.catoil@hauptversammlung.at übermittelt werden und wird
von der Gesellschaft gemäß § 114 AktG zurückbehalten.

Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift,
Telefax- Nummer oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format
an die vorgenannte E-Mail Adresse vorzunehmen.

Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht ist auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.catoilag.com) unter Investor
Relations abrufbar. Bei depotverwahrten Inhaberaktien sind zur
Identifizierbarkeit des Aktionärs der Name des depotführenden
Kreditinstituts sowie die Depotnummer anzugeben.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Sofern die
Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
übergeben wird, hat die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens
26.6.2015 zuzugehen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt in
48.850.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
somit 48.850.000 Stimmrechte.

Wien, im Juni 2015
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Bernhard Grabmayr
SCHOLDAN&Comp.
office@scholdan.com
+43-1-513 23 88-0

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: C.A.T. oil AG
Kärntner Ring 11-13
A-1010 Wien
Telefon: +43(0) 1 535 23 20 - 0
FAX: +43(0) 1 535 23 20 - 20
Email: ir@catoilag.com
WWW: http://www.catoilag.com
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000A00Y78
Indizes: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

568280

weitere Artikel:
  • Fairness macht Schule - easyCredit verleiht zum fünften Mal den Preis für Finanzielle Bildung Nürnberg (ots) - Sperrfrist: 01.06.2015 17:00 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist. - 555 Finanzbildungsprojekte aus Deutschland und Österreich nominiert - Über 44.000 Publikums-Votings für den Fanpreis - easyCredit stellt innerhalb von fünf Jahren über 6 Millionen Euro für finanzielle Bildung zur Verfügung easyCredit, der Ratenkreditexperte der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, hat im Rahmen einer mehr...

  • Klüh Service Management 2014 weiterhin auf Wachstumskurs Düsseldorf (ots) - Das Unternehmen Klüh Service Management GmbH mit Sitz in Düsseldorf blickt auf ein erfolgreiches und renditestarkes Jahr zurück. Der Multiservice-Dienstleister konnte unternehmensweit ein organisches Wachstum von mehr als 5 Prozent verzeichnen. Der leichte Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr auf knapp 631 Mio. Euro erklärt sich mit der gezielten Veräußerung von nicht renditestarken Geschäftsfeldern wie z.B. der Trennung vom Griechenland-Geschäft in 2013. "Das Wachstum in 2014 ist hauptsächlich auf die mehr...

  • EANS-Adhoc: UNIQA Insurance Group AG / UNIQA plans to issue Subordinated Notes (Tier2) -------------------------------------------------------------------------------- ad-hoc disclosure transmitted by euro adhoc with the aim of a Europe-wide distribution. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- Capital measures/Subordinated Notes (Tier2) 01.06.2015 The information contained in this ad-hoc announcement is not intended for publication in or transmission to or within the United States of America, Australia, mehr...

  • EANS-Adhoc: UNIQA Insurance Group AG / UNIQA plant die Emission einer Nachrangigen Anleihe (Tier2) -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Kapitalmaßnahmen/Nachrangige Anleihe (Tier2) 01.06.2015 Die in dieser Ad-hoc Mitteilung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, nach mehr...

  • Exklusive Chalets und Apartments in den Schweizer Alpen mit Aufenthaltsrecht (FOTO) Bern / Köln (ots) - Insgesamt 80 neugebaute, exklusive Chalets und Apartments können Kapitalanleger und Selbstnutzer ab sofort in den Schweizer Alpen erwerben. Standort des "Lauchernalp Eden Mountain Estate" Resorts ist der auf 1969 Meter Höhe gelegene Ort Lauchernalp in der Gemeinde Wiler-Lötschen im Kanton Wallis. Angeboten werden die Immobilien über pantera Sotheby´s International Realty. Bauherr ist die Home in Wiler AG. "Das Projekt ist nicht nur ein außergewöhnliches Urlaubsdomizil in einzigartiger Landschaft der Berner Alpen, mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht